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Ehemann meldet Insolvenz an
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Ich glaube, das mit den Nachteilen bezog sich eher auf das gesamte Verfahren. Bei einem gemeinsamen Stromvertrag bekommt der IV vielleicht noch die Hälfte bei einer Erstattung. Wird dieser nun geändert auf den Nicht-Schuldner, geht der IV leer aus. Könnte mir durchaus vorstellen, dass es da auch richtig kleinkarierte IV gibt, die wegen paar Mark fuchzig dann ein Fass aufmachen (sofern das juristisch so haltbar wäre). Deswegen finde ich die Frage jetzt nicht ganz unberechtigt.MrsRob hat geschrieben: ↑10. Mai 2021, 07:03Einen Nachsatz kann ich mir aber nicht verkneifen:
Schon komisch, Du heiratest einen Mann, der Dir vor der Ehe nichts über die Höhe seiner Schulden sagt, und machst Dir später, jetzt, Gedanken darüber, ob es "Nachteile" für ihn geben könnte ... es ist doch Dein Geld, von der auch er zZt lebt - oder ?
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Ich kann derzeit an der Situation leider nichts ändern und muss es so hinnehmen. Ich versuche das beste daraus zu machen und ihn in der Zeit zu unterstützen.MrsRob hat geschrieben: ↑10. Mai 2021, 07:03Lies die Diskussion hier - entscheiden musst Du dann schon selbst.
"Nachteile für ihn" ... das ist Deine Sorge?
Wenn, dann wirst Du "den Nachteil" haben, dass Du die Abschlagszahlung zwar allein bezahlt hast, ein evt. Guthaben (aus einem gemeinsamen Vetrag) aber sein Insolvenzverwalter beanspruchen könnte.
Da kann Dir hier keiner raten, da nützt auch kein "liebgugg" ...,
weil keiner abschätzen kann, ob ein Guthaben wahrscheinlich ist
und wenn ja, in welcher Höhe.
Einen Nachsatz kann ich mir aber nicht verkneifen:
Schon komisch, Du heiratest einen Mann, der Dir vor der Ehe nichts über die Höhe seiner Schulden sagt, und machst Dir später, jetzt, Gedanken darüber, ob es "Nachteile" für ihn geben könnte ... es ist doch Dein Geld, von der auch er zZt lebt - oder ?
Macht er sich eigentlich auch Gedanken um Dich, welche "Nachteile" es für Dich haben könnte,
dass Du ihn geheiratet hast ?
Mit Nachteil meinte ich, ob es einen Einfluss auf das Verfahren haben kann, wenn ich den Vertrag im Nachhinein abändere.
Er hat in 2 Wochen einen Termin beim IV.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Kannst du nicht einfach die Abschläge runter setzen lassen, so dass ihr dann eher nachzahlen müsst als dass ihr was zurück bekommt?
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Doch das geht. Das wäre kein Problem. Wenn es sich so am einfachen lösen lässt würde ich das machen.Lieschenmüller hat geschrieben: ↑10. Mai 2021, 10:40 Kannst du nicht einfach die Abschläge runter setzen lassen, so dass ihr dann eher nachzahlen müsst als dass ihr was zurück bekommt?
Strom und Gas können die ja nicht abstellen oder? Sorry dass ich so blöd frage. Ich hatte noch nie Schulden und war noch nie in so einer Situation.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
guter Vorschlag, kommt mir bekannt vorLieschenmüller hat geschrieben: ↑10. Mai 2021, 10:40 Kannst du nicht einfach die Abschläge runter setzen lassen, so dass ihr dann eher nachzahlen müsst als dass ihr was zurück bekommt?
naja, wenn Du garnicht zahlen solltest, dann schon... Aber wenn Du nach Absprache (!) die Abschläge entsprechend reduzierst, sollte das nicht passieren.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Warum sollten sie dir den Strom abstellen, wenn du mit ihnen redest und die Abschläge runtersetzt.
Du bezahlst ja und wenns zuwenig ist, zahlst du nach.
Du bezahlst ja und wenns zuwenig ist, zahlst du nach.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Update:
Inzwischen habe ich den Stromvertrag auf mich umschlüssen lassen. Somit haben wir keine gemeinsamen Veträge mehr.
Heute hatte er sein Gespräch mit dem IV. Sie hätten ihn ganz schön ausgelöchert.
Das einzige was wohl derzeit in die Insolvenzmasse fliesst ist das finanzierte Auto von ihm. Das war mir aber klar.
Sie meinten das ganze würde nun ca 1 Jahr dauern. Falls es Änderungen bei ihm gibt (Job, Umzug ec) soll er sich melden.
Sie hätten auch nach mir gefragt. Ob ich arbeite und wieviel ich ca. verdiene. Wieso wollten die das wissen?
Was passiert nun in dem Jahr? Ich hätte gedacht sie würden ihn bezüglich einem Job ansprechen. Aber hätten diesbezüglich gar nichts gesagt.
Inzwischen habe ich den Stromvertrag auf mich umschlüssen lassen. Somit haben wir keine gemeinsamen Veträge mehr.
Heute hatte er sein Gespräch mit dem IV. Sie hätten ihn ganz schön ausgelöchert.
Das einzige was wohl derzeit in die Insolvenzmasse fliesst ist das finanzierte Auto von ihm. Das war mir aber klar.
Sie meinten das ganze würde nun ca 1 Jahr dauern. Falls es Änderungen bei ihm gibt (Job, Umzug ec) soll er sich melden.
Sie hätten auch nach mir gefragt. Ob ich arbeite und wieviel ich ca. verdiene. Wieso wollten die das wissen?
Was passiert nun in dem Jahr? Ich hätte gedacht sie würden ihn bezüglich einem Job ansprechen. Aber hätten diesbezüglich gar nichts gesagt.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Bei der Frage nach dir geht es um Unterhaltsverpflichtungen. Wenn du kein oder nur ein niedriges eigenes Einkommen hättest, würde der Freibetrag entsprechend angepasst werden.
Warum er nicht nach einer Tätigkeit gefragt wurde, kann ich dir nicht sagen. Allein im eigenen Interesse sollte er sich aber zumindest nachweislich um einen Job bemühen.
Warum er nicht nach einer Tätigkeit gefragt wurde, kann ich dir nicht sagen. Allein im eigenen Interesse sollte er sich aber zumindest nachweislich um einen Job bemühen.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Sie will wissen, ob Du bei ihm eine "Unterhaltsberechtigte" bist
(wenn er genügend Einkommen hätte, von dem was gepfändet werden könnte),
als Ehefrau bist Du das im Prinzip,
ausser Du hast ausreichendes eigenes Einkommen.
Der Zeitraum für das Insolvenzverfahren ist nirgens festgelegt,
wenn die IV meint, das dauert etwa ein Jahr, dann ist das vermutlich ihr Erfahrungswert.
Dann kommt irgendwann der Bescheid vom Gericht, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die IV zur TH (=Treuhänderin) benannt wird.
Das RSB-Verfahren (Restschuldbefreiung) dauert ab Inso-Eröffnung jetzt genau drei Jahre.
Und um die RSB dann zu bekommen, muss Dein Mann seine "Obliegenheitspflichten" gem. InsO § 295 erfüllen, wie z.B.:
§ 295
Obliegenheiten des Schuldners
1Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
siehe
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Es ist nicht die Aufgabe der IV, den Schuldner über seine Pflichten zu informieren,
allerdings ist es ihre Aufgabe, aufzupassen, dass der Schuldner seine Pflichten erfüllt.
Und wenn das bei ihm ein "Nullsummenspiel" ist, hat die IV vermutlich kein großes Interesse an dem Verfahren (wenn sie nur die gesetzlich Mindestvergütung dafür bekommt).
Dein Mann sollte seine Jobsuche sicherheitshalber dokumentieren.
Für alle Fälle. Nicht, dass es in drei Jahren heißt, er habe seine Obliegenheitspflichten nicht erfüllt.
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