
Wie dann im Innenverhältnis die wahren Eigentumsverhältnisse sind und wer was wie wann wo eingezahlt hat, ist erstmal für den hier vorliegenden Sachverhalt (das Außenverhältnis) unerheblich. Selbstverständlich hat dann die Ehefrau (gegenüber dem Ehemann und somit möglicherweise gegen den Insolvenzverwalter) einen Ausgleichsanspruch. das ist aber wiederum ein anderes Rechtsverhältnis.
Um es vielleicht mal anders herum zu erklären: wenn Ehegatten Gesamtschuldner sind, kann sich der Gläubiger auch an den zahlungskräftigen Ehegattenwenden und den vollen Betrag fordern; es kommt (im Außenverhältnis) nicht darauf an, wer die Schulden gemacht hat.
Und es kommt wiederum nicht darauf an, wohin das Geld gezahlt wird. Es bleibt ja ein Anspruch des Ehemannes.
Das hat auch nichts mit hoher See zu tun. Wie gesagt, das Rechtssystem gibt es seit der römischen Zeit; schließt man gemeinsam Verträge ab, haftet beide und profitieren beide (unabhängig, wie im Innenverhältnis tatsächlich die Aufteilung erfolgte). Wenn man das nicht will, dass muss man zumindest im Außenverhältnis immer alleine Verträge abschließen.