Ehemann meldet Insolvenz an
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Genau. Nach außen sind es nun mal zunächst Gesamtgläubiger. Man kann das am besten so erklären: Als Gesamtgläubiger gehört dem Ehemann ALLES... mit der Einschränkung, dass der Ehefrau auch ALLES gehört .
Wie dann im Innenverhältnis die wahren Eigentumsverhältnisse sind und wer was wie wann wo eingezahlt hat, ist erstmal für den hier vorliegenden Sachverhalt (das Außenverhältnis) unerheblich. Selbstverständlich hat dann die Ehefrau (gegenüber dem Ehemann und somit möglicherweise gegen den Insolvenzverwalter) einen Ausgleichsanspruch. das ist aber wiederum ein anderes Rechtsverhältnis.
Um es vielleicht mal anders herum zu erklären: wenn Ehegatten Gesamtschuldner sind, kann sich der Gläubiger auch an den zahlungskräftigen Ehegattenwenden und den vollen Betrag fordern; es kommt (im Außenverhältnis) nicht darauf an, wer die Schulden gemacht hat.
Und es kommt wiederum nicht darauf an, wohin das Geld gezahlt wird. Es bleibt ja ein Anspruch des Ehemannes.
Das hat auch nichts mit hoher See zu tun. Wie gesagt, das Rechtssystem gibt es seit der römischen Zeit; schließt man gemeinsam Verträge ab, haftet beide und profitieren beide (unabhängig, wie im Innenverhältnis tatsächlich die Aufteilung erfolgte). Wenn man das nicht will, dass muss man zumindest im Außenverhältnis immer alleine Verträge abschließen.
Wie dann im Innenverhältnis die wahren Eigentumsverhältnisse sind und wer was wie wann wo eingezahlt hat, ist erstmal für den hier vorliegenden Sachverhalt (das Außenverhältnis) unerheblich. Selbstverständlich hat dann die Ehefrau (gegenüber dem Ehemann und somit möglicherweise gegen den Insolvenzverwalter) einen Ausgleichsanspruch. das ist aber wiederum ein anderes Rechtsverhältnis.
Um es vielleicht mal anders herum zu erklären: wenn Ehegatten Gesamtschuldner sind, kann sich der Gläubiger auch an den zahlungskräftigen Ehegattenwenden und den vollen Betrag fordern; es kommt (im Außenverhältnis) nicht darauf an, wer die Schulden gemacht hat.
Und es kommt wiederum nicht darauf an, wohin das Geld gezahlt wird. Es bleibt ja ein Anspruch des Ehemannes.
Das hat auch nichts mit hoher See zu tun. Wie gesagt, das Rechtssystem gibt es seit der römischen Zeit; schließt man gemeinsam Verträge ab, haftet beide und profitieren beide (unabhängig, wie im Innenverhältnis tatsächlich die Aufteilung erfolgte). Wenn man das nicht will, dass muss man zumindest im Außenverhältnis immer alleine Verträge abschließen.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Super erklärt
Lässt sich übrigens auch gut auf Mietverhältnisse ummünzen: Oft gibts die Konstellation, dass z.Bsp. in einer Wohngemeinschaft zwei Parteien Mieter sind und diese 50/50 die Miete an den Vermieter überweisen.
Kann / will auf einmal einer der beiden nicht mehr zahlen, dann kann der Vermieter auch voll an den anderen der beiden herantreten und die volle Miete verlangen.
Genauso kann der Vermieter gegen beide einen Mahn- / Vollstreckungsbescheid in der vollen Summe erwirken.
Just saying - is mir selbst passiert ..
Lässt sich übrigens auch gut auf Mietverhältnisse ummünzen: Oft gibts die Konstellation, dass z.Bsp. in einer Wohngemeinschaft zwei Parteien Mieter sind und diese 50/50 die Miete an den Vermieter überweisen.
Kann / will auf einmal einer der beiden nicht mehr zahlen, dann kann der Vermieter auch voll an den anderen der beiden herantreten und die volle Miete verlangen.
Genauso kann der Vermieter gegen beide einen Mahn- / Vollstreckungsbescheid in der vollen Summe erwirken.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
3:1
Gut, dann kann man Eysi nur raten,
alle gemeinsamen Verträge vorsorglich umschreiben zu lassen,
um mögliche Komplikationen zu vermeiden,
wie 'Helferin' es ja quasi auch empfohlen hat.
Gut, dann kann man Eysi nur raten,
alle gemeinsamen Verträge vorsorglich umschreiben zu lassen,
um mögliche Komplikationen zu vermeiden,
wie 'Helferin' es ja quasi auch empfohlen hat.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Vielleicht sollte man das hier doch ergänzen:Graf Wadula hat geschrieben: ↑4. Mai 2021, 12:00 ... Man kann das am besten so erklären: Als Gesamtgläubiger gehört dem Ehemann ALLES... mit der Einschränkung, dass der Ehefrau auch ALLES gehört .
...
" ... gehört dem Ehemann ALLES ... " - natürlich NUR alles evt. Guthaben aus dem Vetrag mit dem Stromlieferanten (oder aus anderen Verträgen, die die Eheleute gemeinschaftlich geschlossen haben).
Und natürlich NICHT das gesamte Eigentum der Ehefrau.
Da fällt mir gerade ein:
Bei Kreditverträgen mit Verheirateten haben Banken ja gern BEIDE Unterschriften (von beiden Eheleuten), eben genau aus diesem Grund, um im Fall des Falles eben zwei Gesamtschuldner zu haben und nicht nur einen - und da gab es doch mal eine (BGH ?) Entscheidung, dass die Unterschrift der Ehefrau eben NICHT zu einer gesamtschuldnerischen Haftung führt, wenn die Ehefrau zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gar kein eigenes Einkommen hatte - weil "gegen die guten Sitten" (o.ä.).
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann könnte das in einem Fall ja durchaus analog gelten.
Auf eine "demokratische" Entscheidung (" ... 3:1 ...") in einem Forum würde ich mich im Fall des Falles besser nicht verlassen.
Noch besser ist es jedoch, gar nicht erst in solche Situationen kommen!
Wenn also ein Ehepartner ein Insolvenzverfahren anstrebt, dann sollten vorher besser alle Verträge, die man fortsetzen möchte, nur von dem solventen Ehepartner unterschrieben werden.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Nix für ungut, aber ein Kredit ist was anderes als ein Stromvertrag. Den haben auch Menschen, die keine Kredite bekommen und von Sozialleistungen leben. Und Stromlieferanten verlangen auch nicht, dass beide zusammen den Vertrag abschließen.
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Den Mietvertrag hat der Vermieter rückwirkend abgeändert.
Beim Stromvertrag muss ich mich abmelden und wieder neu anmelden. Umschreiben geht laut Energieversorger nicht.
Heute kam das Schreiben. Das Verfahren wurde am 30.4. eröffnet.
Soll ich den Energievertrag noch abändern lassen oder kann das Nachteile für ihn haben?
Beim Stromvertrag muss ich mich abmelden und wieder neu anmelden. Umschreiben geht laut Energieversorger nicht.
Heute kam das Schreiben. Das Verfahren wurde am 30.4. eröffnet.
Soll ich den Energievertrag noch abändern lassen oder kann das Nachteile für ihn haben?
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Nachdem das Forum ehrenamtlich betrieben wird und auch unsere Profis ab und zu mal frei haben wollen, musst du dich hin und wieder ein bisschen gedulden
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Sei Ihnen natürlich gegönnt. Mag nur nicht einen falschen Schritt gehen
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Re: Ehemann meldet Insolvenz an
Lies die Diskussion hier - entscheiden musst Du dann schon selbst.
"Nachteile für ihn" ... das ist Deine Sorge?
Wenn, dann wirst Du "den Nachteil" haben, dass Du die Abschlagszahlung zwar allein bezahlt hast, ein evt. Guthaben (aus einem gemeinsamen Vetrag) aber sein Insolvenzverwalter beanspruchen könnte.
Da kann Dir hier keiner raten, da nützt auch kein "liebgugg" ...,
weil keiner abschätzen kann, ob ein Guthaben wahrscheinlich ist
und wenn ja, in welcher Höhe.
Einen Nachsatz kann ich mir aber nicht verkneifen:
Schon komisch, Du heiratest einen Mann, der Dir vor der Ehe nichts über die Höhe seiner Schulden sagt, und machst Dir später, jetzt, Gedanken darüber, ob es "Nachteile" für ihn geben könnte ... es ist doch Dein Geld, von der auch er zZt lebt - oder ?
Macht er sich eigentlich auch Gedanken um Dich, welche "Nachteile" es für Dich haben könnte,
dass Du ihn geheiratet hast ?
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