Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Sorry, die Bank hat innerhalb von vier Geschäftstagen, nach Stellung des Antrages auf Umwandlung des Girokonto in ein P-Konto, das P-Konto einzurichten § 850k Abs. 7 Satz 3 ZPO.
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Bitte nichts durcheinanderbringen - Caffery meint damit die rückwirkende Umwandlung in ein P-Konto bzw. dass auch 4 Wochen nachdem ein Geldeingang war die Umwandlung in ein P-Konto beantragt werden kann ohne dass das vor 4 Wochen eingegangene Geld betroffen ist.S.Nitschke hat geschrieben: ↑30. Okt 2018, 14:34 Sorry, die Bank hat innerhalb von vier Geschäftstagen, nach Stellung des Antrages auf Umwandlung des Girokonto in ein P-Konto, das P-Konto einzurichten § 850k Abs. 7 Satz 3 ZPO.
Du hast aber völlig Recht mit der "Bearbeitungszeit" - diese beträgt 4 Geschäftstage nach Antrag.
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Danke:) So war und ist die Welt:) Der Thread hier ist aber auch ordentlich Kraut und Rüben. Da bin ich dem/der kompetenten S.Nitschke also nicht böse drum.tidus82 hat geschrieben: ↑30. Okt 2018, 14:58 Bitte nichts durcheinanderbringen - Caffery meint damit die rückwirkende Umwandlung in ein P-Konto bzw. dass auch 4 Wochen nachdem ein Geldeingang war die Umwandlung in ein P-Konto beantragt werden kann ohne dass das vor 4 Wochen eingegangene Geld betroffen ist.
Du hast aber völlig Recht mit der "Bearbeitungszeit" - diese beträgt 4 Geschäftstage nach Antrag.
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