Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
...ja, ich kann im Online Banking auch gut sehen welcher Betrag mir zur Verfügung steht.
...wenn das Pkonto mir mit allen Funktionen zur Verfügung steht Morgen, hab ich ja noch nix von.. Da ich 380 in den miesen bin. Der Dispo ist auf 400 gesetzt.
Also ich könnt ja nicht mal einzahlen um was zu überweisen oder?
...wenn das Pkonto mir mit allen Funktionen zur Verfügung steht Morgen, hab ich ja noch nix von.. Da ich 380 in den miesen bin. Der Dispo ist auf 400 gesetzt.
Also ich könnt ja nicht mal einzahlen um was zu überweisen oder?
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Na ja... Das würde ja der Abmachung mit dem Sachbearbeiter widersprechen.
Außerdem bin ich beim P-Konto mit Einzahlungen/Überweisungen extrem vorsichtig.
Soll heißen, da kommen wirklich nur meine "Einnahmen" drauf. Mehr nicht.
Einzahlungen (aus welcher Quelle und zu welchem Zweck auch immer) können Fragen aufwerfen und eventuell ausgekehrt werden. Den Stress will ich mir, wenn es geht, ersparen...
Ich würde bis Ende nächster Woche bzw. Anfang übernächster warten bis Dein Gehalt drauf ist...
Außerdem bin ich beim P-Konto mit Einzahlungen/Überweisungen extrem vorsichtig.
Soll heißen, da kommen wirklich nur meine "Einnahmen" drauf. Mehr nicht.
Einzahlungen (aus welcher Quelle und zu welchem Zweck auch immer) können Fragen aufwerfen und eventuell ausgekehrt werden. Den Stress will ich mir, wenn es geht, ersparen...
Ich würde bis Ende nächster Woche bzw. Anfang übernächster warten bis Dein Gehalt drauf ist...
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
...ok, ich verstehe. Aber was ich von meinen Einnahmen bzw. dem Freibetrag was mir bleibt überweise ausser Miete Strom etc. kann der Sparkasse ja egal sein.
...Wie meinst du dass jetzt mit der Abmachung mit meinem Banker widersprechen?
...also, ich hätte noch ne Rechnung von 30 € zu überweisen. Dass geb ich dann am besten meiner Freundin oder Sohn, dass die das von Ihrem Konto für mich machen...oder?
...ist jetzt nur als Beispiel zu sehen.
...Wie meinst du dass jetzt mit der Abmachung mit meinem Banker widersprechen?
...also, ich hätte noch ne Rechnung von 30 € zu überweisen. Dass geb ich dann am besten meiner Freundin oder Sohn, dass die das von Ihrem Konto für mich machen...oder?
...ist jetzt nur als Beispiel zu sehen.
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Einzahlungen auf das Konto solltest du tunlichst (auch in Zukunft vermeiden). Das wird als Einkommen gezählt, egal wo das Geld her kommt.
Beispiel:
Gehaltseingang: 1200 Euro
Einzahlung: 500 Euro
= Geldeingang 1700 Euro
Der Freibetrag ändert sich dadurch jedoch nicht. Der bleibt bei 1133,80 Euro.
Dh in diesem Beispiel wären 566,20 Euro gesperrt (1700 - 1133,80 ).
Von dem eingezahlten Geld hast du nichts und das wird auch zukünftig bei deinem P-Konto so bleiben.
Fragen werfen Einzahlungen übrigens nicht auf (solange wir nicht von Millionenbeträgen reden ) Der Bank ist es völlig egal, was du da einzahlst. Sie wird es halt automatisch sperren und abführen.
Beispiel:
Gehaltseingang: 1200 Euro
Einzahlung: 500 Euro
= Geldeingang 1700 Euro
Der Freibetrag ändert sich dadurch jedoch nicht. Der bleibt bei 1133,80 Euro.
Dh in diesem Beispiel wären 566,20 Euro gesperrt (1700 - 1133,80 ).
Von dem eingezahlten Geld hast du nichts und das wird auch zukünftig bei deinem P-Konto so bleiben.
Fragen werfen Einzahlungen übrigens nicht auf (solange wir nicht von Millionenbeträgen reden ) Der Bank ist es völlig egal, was du da einzahlst. Sie wird es halt automatisch sperren und abführen.
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Was die P-Kontoführung der Bank anbelangt ist das absolut richtig.
Ruhrpottmensch meinte aber wahrscheinlich noch was anderes.
Im (eröffneten) Insolvenzverfahren stellt sich zusätzlich die Frage ob es sich bei dem Geldeingang um "Einkommen" handelt. Da es sich hierbei nicht um Einkommen handelt, würde ein Insolvenzverwalter mit hoher Wahrscheinlichkeit die Überführung des Betrags in die Masse fordern sobald er einen solchen Geldeingang feststellt.
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Zuletzt geändert von caffery am 21. Okt 2018, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
...ja, muss aber erwähnen, das ich nicht in Inzolvenz bin. Habe einen Gläubiger mit 2.279 Forderung.
...also ich lass des etz einfach mal so auf mich wirken.
...wollte ja erst um nen Vorschuss bitten bei meinem Chef um alles gleich zu begleichen, so dass die Pfändung aufgehoben wird und mir der Vorschuss mit 100 € monatlich vom Gehalt verrechnet wird. Ist aber für mich Nonsens, da ich dann ja net ganz 2 Jahre 100 weniger Gehalt habe. Lieber lass ich es mir wegpfänden und die Sache ist in ca. 5 Monaten erledigt. Muss mich halt in der Zeit bisschen einschränken und gut.
...also ich lass des etz einfach mal so auf mich wirken.
...wollte ja erst um nen Vorschuss bitten bei meinem Chef um alles gleich zu begleichen, so dass die Pfändung aufgehoben wird und mir der Vorschuss mit 100 € monatlich vom Gehalt verrechnet wird. Ist aber für mich Nonsens, da ich dann ja net ganz 2 Jahre 100 weniger Gehalt habe. Lieber lass ich es mir wegpfänden und die Sache ist in ca. 5 Monaten erledigt. Muss mich halt in der Zeit bisschen einschränken und gut.
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Da Du viel schreibst, möchte ich "viel" wissen:
Welcher Zinssatz ist den beim Arbeigeber zu zahlen?
Welcher Zinssatz ist bei der Pfändung tituliert?
Ist der Unterschied auszurechen und minimal?
Darfst Du monatlich nur 100 EUR an den Chef zurückzahlen?
Welcher Zinssatz ist den beim Arbeigeber zu zahlen?
Welcher Zinssatz ist bei der Pfändung tituliert?
Ist der Unterschied auszurechen und minimal?
Darfst Du monatlich nur 100 EUR an den Chef zurückzahlen?
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Ja, richtig...
Im eröffneten Inso könnte das beim IV Fragen aufwerfen...
Trotzdem bin ich bei Shopgirl...
Einzahlungen für den Zeitraum, in dem Du ein P-Konto führst, am besten sein lassen.
Überweisungen an jemanden sind kein Problem. Gehen halt vom Freibetrag ab...
Und was Du mit dem Freibetrag machst, ist auch eigentlich allen egal...
Im eröffneten Inso könnte das beim IV Fragen aufwerfen...
Trotzdem bin ich bei Shopgirl...
Einzahlungen für den Zeitraum, in dem Du ein P-Konto führst, am besten sein lassen.
Überweisungen an jemanden sind kein Problem. Gehen halt vom Freibetrag ab...
Und was Du mit dem Freibetrag machst, ist auch eigentlich allen egal...
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
@Imker
..nein, ich könnte auch mehr an meinen Chef zurückzuführen. Zinsen berechnet der keine.
...ich hab das so für mich entschieden. Werde das Ding etz so durchziehen.
..nein, ich könnte auch mehr an meinen Chef zurückzuführen. Zinsen berechnet der keine.
...ich hab das so für mich entschieden. Werde das Ding etz so durchziehen.
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz
Ich versuchs nun auch nochmal, mit ganz einfachen Worten und simplem Rechnungsweg:
Dein Einkommen beträgt ab sofort maximal 1.133,80€, egal ob du 1.200€ oder 1.600€ verdienst. Von den 1.133,80€ bezahlst du als erstes deinen Dispo, also 1.133,80€ - 380€. Dir bleiben also 753,80€ für den Monat. Wenn du jetzt noch zusätzlich Geld einzahlst oder dir jemand anderes nochmal Geld aufs Konto überweist, ist das weiteres Einkommen oberhalb der 1.133,80€ und wird auch gesperrt. Du kannst darüber also nicht verfügen, die Einzahlung wäre Blödsinn, es sei denn, du willst sie deinem Pfändungsgläubiger geben.
Also bitte kein Geld aufs Konto einzahlen, okay?
Dein Einkommen beträgt ab sofort maximal 1.133,80€, egal ob du 1.200€ oder 1.600€ verdienst. Von den 1.133,80€ bezahlst du als erstes deinen Dispo, also 1.133,80€ - 380€. Dir bleiben also 753,80€ für den Monat. Wenn du jetzt noch zusätzlich Geld einzahlst oder dir jemand anderes nochmal Geld aufs Konto überweist, ist das weiteres Einkommen oberhalb der 1.133,80€ und wird auch gesperrt. Du kannst darüber also nicht verfügen, die Einzahlung wäre Blödsinn, es sei denn, du willst sie deinem Pfändungsgläubiger geben.
Also bitte kein Geld aufs Konto einzahlen, okay?
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