Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

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Schnabel15
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Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von Schnabel15 »

Hallo zusammen,
Ich bin seit dem 01.August 18 in der Privatinsolvenz.
Jetzt habe ich eine Frage die sich möglicherweise noch selber klärt. Aber mir kommt das komisch vor.
Ich habe ein P-Konto mit der üblichen Freigrenze ohne Unterhaltsberechtigten, also 1130 und ein paar gequetschte.
Von meinem Gehalt wird ja für den IV gepfändet, also bekomme ich ja knapp über 1.700 Euro Gehalt dann monatlich überwiesen.
Meine Bank sagt mir aber ich kann nur über 1130 € im Monat verfügen.
Was passiert mit dem restlichen Geld?
Ist das nicht eine Doppelpfändung die nicht sein darf?
Wird sich das noch ändern weil die Bank (norisbank) da noch etwas ändern muss?

Mit kann gerade niemend eine zufridenstellende Antwort geben. Mein IV sagt mir das er mit dem P-Konto nichts zu tun hat, ich soll mich im internet informieren....

Danke für eine kurze Antwort
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

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Hi Schnabel15,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz" geschaut?
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tidus82
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

Während der Insolvenz wird üblicherweise an der Quelle - also beim Arbeitgeber - gepfändet.
Du kannst mit einem Antrag beim Gericht deine Pfändungsfreigrenze auf den Betrag anheben lassen, der vom Arbeitgeber effektiv an dich ausgezahlt wird, da es ansonsten eine doppelte Pfändung ist.
Alternativ kann der IV das Konto auch komplett freigeben, was aber scheinbar nicht sein Ansinnen ist. Er muss es auch nicht.
Ich würde an deiner Stelle einfach ans Gericht einen Zweizeiler aufsetzen, dass bereits an der Quelle gepfändet wird und du die Erhöhung des Freibetrages beantragst.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Hallo,
ich hatte vor 2 Tagen eine gerechtfertigte Kontopfändung im Briefkasten. Ich will am Montag gleich mein Girokonto in ein P Konto umwandeln lassen...Ich habe aber einen Dispo von 400 €, der ist bis auf 20 € ausgereizt. Kann mir die Sparkasse deswegen die Umwandlung verweigern?
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Conrad
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von Conrad »

Mein Dispo war damals auch ausgereizt, die Umwandlung hat trotzdem geklappt (Wald- und Wiesen Sparkasse). Allerdings wurde der Dispo mit dem nächsten Gehaltseingang zurück geführt. Der Monat war damals finanziell also eine Totalkatastrophe und ich musste mir nach 20 Jahren das erste Mal von meinen Eltern Geld leihen.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Also wenn ich umwandle und nächstes Monat mein Gehalt drauf kommt mit Nebenjob 1.600 €, habe ich 1.200 - 400 Dispo, bleiben 800 stehen. Die dürfen mir dann aber nicht gepfändet werden oder? Der Freibetrag ist irgendwo bei 1.100 hab ich gelesen.
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Conrad
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von Conrad »

Ach ja, sinnvoller wäre es damals für mich gewesen, bei einer anderen Bank ein Konto zu eröffnen und das dann nach ein paar Tagen umzuwandeln. Wäre vielleicht auch für dich eine Alternative, wenn die Schufa noch nicht ganz versaut ist.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Also liege ich darunter. Es kann mir dann erst im Dezember gepfändet werden oder?
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Die Bank wechseln möchte ich nicht. Ich bin schon fast 30 Jahre bei der Sparkasse
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

BiBo90 hat geschrieben: 6. Okt 2018, 19:49 Hallo,
ich hatte vor 2 Tagen eine gerechtfertigte Kontopfändung im Briefkasten. Ich will am Montag gleich mein Girokonto in ein P Konto umwandeln lassen...Ich habe aber einen Dispo von 400 €, der ist bis auf 20 € ausgereizt. Kann mir die Sparkasse deswegen die Umwandlung verweigern?
Hallo BiBo90 und herzlich Willkommen!

Die Umwandlung eines überzogenen Girokontos in ein P-Konto ist zwar grundsätzlich möglich, geht aber mit einem sehr unangenehmen Nebeneffekt einher - wie Conrad bereits angedeutet hat.

Deine kontoführende Bank darf und wird nämlich ab diesem Moment jeden eingehenden Betrag zunächst mit dem Rückstand (dem Dispokredit) verrechnen und diesen Dispo dann natürlich auch streichen. Das bedeutet für Dich, dass Du von Deinem nächsten Geldeingang 380 Euro weniger haben wirst.

Du kannst am Montag versuchen mit Deiner Sparkasse eine raterliche Rückführungsvereinbarung zu treffen. Das funktioniert bei lokalen Sparkassen/Banken mit persönlichem Ansprechpartner hin und wieder mal. Dann wird für den Dispo eine Art Abwicklungskonto mit einer monatlichen Rückzahlungsvereinbarung getroffen.

In der Regel - je nach allgemeiner Überschuldungssituation - rate ich/raten wir als Berater den Leuten in einer ähnlichen Situation eigentlich grundsätzlich zu einem (schnellen) Wechsel des Kontos. Zumindest in solchen Fällen in denen die Verrechnung der Bank zu einer Gefährdung des wirtschaftlichen Existenzminimums führen würde.

Soll heißen: Wenn Du durch die 380 Euro die Dir von Deinem nächsten Geldeingang fehlen würden Deine Miete nicht mehr bezahlen kannst oder Dich bzw. Deiner Familie nichts mehr zu essen kaufen kannst, wäre es ratsam sich trotz Deiner nostalgischen Verbundenheit mit Deiner Sparkasse zeitnah mit einem Wechsel zu beschäftigen - aus reinen Selsbterhaltungsgründen.

Wenn Du verheiratet bist oder Kinder hast, kannst Du Dir diese Unterhaltsverpflichtungen auf einer P-Kontobescheinigung bescheinigen lassen um Deinen monatlichen Freibetrag dauerhaft zu erhöhen.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Hallo caffery,
danke für deine ausführliche Information. Ich bin alleine und hab keine Familie, bzw. mein Sohn hat seinen eigenen Hausstand. Also wenn meine Rechnung richtig ist würden mir dann nächstes Monat rein rechnerisch ca. 800 € bleiben die ich für Miete und zum Lebensunterhalt habe oder? Der Freibetrag liegt ja irgendwo bei 1.100 € wenn ich das richtig gelesen hab. Also alles mal so grob geschätzt. Diese ca. 800 dürfen dann ja nicht gepfändet werden oder?
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