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▷ Pfändungsschutzkonto – aktuelle Freibeträge ab 01. Juli 2022 & Informationen

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Für die Erhöhung des Freibetrages benötigt man eine Bescheinigung einer geeingneten Stelle.

Diese Übersicht wurde am 25. Mai 2021 überarbeitet und entspricht den aktuellsten und neuesten Veröffentlichungen der P-Konto Freibeträge ab dem 01.07.2021.

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s1099.pdf

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Bis zum 30. Juni schützt ein Pfändungsschutzkonto grundsätzlich den Basisfreibetrag in Höhe von 1.252,64 Euro
  • Ab dem 01. Juli 2022 wird der Freibetrag auf 1.330,16 Euro angehoben
  • Erhöhung des Freibetrages mit Bescheinigungen durch den Arbeitgeber oder einer Schuldnerberatung ist möglich
  • der Freibetrag kann individuell vom Gericht angepasst werden

Inhalte

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Um die Grundsicherung zu gewährleisten hat sich der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Pfändungsschutzkontos einfallen lassen, auf dem bestimmte Freibeträge gelten, über die du monatlich verfügen kannst.

Das eingehende, pfändungsfreie Geld ist ausschließlich dafür gedacht die Grundsicherung, wie Miete, Strom, allgemeiner Lebensbedarf zu decken – jedoch nicht um weitere Gläubiger zu bedienen.

Wieviel Geld ist auf dem P-Konto geschützt?

Bis zum 30. Juni 2022 sind mindestens 1.252,64 Euro auf einem P-Konto geschützt und können nicht gepfändet werden. Ab dem 01. Juli 2022 wird der Freibetrag auf einen Betrag in Höhe von 1.330,16 Euro angehoben.
Eine gesamte Übersicht findest du hier:

Unterhaltspflichtige PersonenFreibetrag bis 30. JuniAb 01. Juli 2022
01.252,64 Euro1.330,16 Euro
11.724,08 Euro1.830,78 Euro
21.986,73 Euro2.109,68 Euro
32.249,38 Euro2.388,58 Euro
42.512,03 Euro2.667,48 Euro
52.774,68 Euro2.946,38 Euro
63.037,33 Euro3.225,28 Euro
73.299,98 Euro3.504,18 Euro

Warum sollte ich mein Konto in ein P-Konto umwandeln?

Wenn du eine Pfändung bei deiner Bank erhältst, dann wird ohne Pfändungsschutzkonto dein gesamtes Geld auf deinem Konto eingefroren und an den Gläubiger ausgezahlt.

Ein Pfändungsschutzkonto schützt automatisch nach dem Einrichten einen Freibetrag in Höhe von 1.252,64 Euro bis zum 30. Juni 2022. Ab dem 01. Juli 2022 wird dieser Freibetrag automatisch auf 1.330,16 Euro angehoben. Du kannst diesen Freibetrag erhöhen lassen, insbesondere wenn du unterhaltspflichtig bist. Mehr dazu aber im Absatz: „Wie kann ich die Freibeträge erhöhen?„.

Wenn du also eine Pfändung auf deinem Konto hast, dann kannst du dir dein bereits bestehendes Konto von deiner Bank in ein P-Konto umwandeln lassen.

Wie kann ich ein P-Konto beantragen?

Jedes normale Girokonto darf laut Gesetz in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden, sofern Du dies wünscht. Wir haben dir eine Brief-Vorlage erstellt, die du einfach anpassen kannst und dann an deine Bank senden kannst. Eine Vorlage für eine Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto findest du etwas weiter unten.
Die Bank ist verpflichtet dein Konto innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln und dir damit den Kontoschutz einräumen. Jedoch kann jede Person nur ein P-Konto führen.

Um sicherzustellen, dass du nur ein Pfändungsschutzkonto hast, gleichen die Banken innerhalb der Schufa ab, ob du eventuell bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank hast.

Gut zu wissen:

  • Das P-Konto wirkt rückwirkend für 4 Wochen, also 28 Tage
  • Du kannst das Konto also erst umwandeln lassen, wenn du eine Pfändung auf dem Konto hast und nicht schon aus „Angst“ vor einer Pfändung.
  • Die Bank muss dir also rückwirkend den Grundfreibetrag einräumen

Vorlage für ein Pfändungsschutzkonto

Kontoinhaber
Anschrift

Bankname
Anschrift

Ort, den Datum

Umwandlung meines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach §850k Abs. 7 ZPO die Umstellung meines bei Ihnen geführten Girokontos mit der Kontonummer _____________ in ein Pfändungsschutzkonto.

Ich erkläre ausdrücklich, dass kein weiteres Pfändungsschutzkonto bei einer anderen Bank besteht und ich auch kein Weiteres beantragt habe.

Mit freundlichen Grüßen

NAME

Was wird durch das P-Konto geschützt?

Du kannst immer mindestens über den Freibetrag deines Kontos verfügen. Du kannst also Überweisungen, Barabhebungen oder Lastschriften bis zu deinem Freibetrag tätigen.

Das P-Konto schützt also das Kontoguthaben vor dem Zugriff von Gläubigern – egal wie sehr sich ein Gläubiger auf den Kopf stellt: Er wird höchstens das Geld bekommen, was über dem Freibetrag liegt.

Vorsichtig musst du jedoch sein, wenn du nicht über den gesamten Freibetrag verfügst, denn auch Beträge unter dem Freibetrag sind in Gefahr, wenn sie in den Folgemonat übertragen werden. Bitte lies hierfür den Absatz: „Darf ich auf dem P-Konto sparen?„.

Außerdem musst du vorsichtig sein, wenn du Geld einzahlst oder Erstattungen (zum Beispiel durch Rücksendung in einem Online-Shop) erhältst. Darauf gehe ich im Absatz: „Kann ich Geld auf das P-Konto einzahlen?“ ein.

Zusammengefasst:

  • Du kannst pro Kalendermonat über mindestens den Grundfreibetrag (1.178,59 Euro) verfügen
  • Kein Gläubiger kann auf dieses Geld zugreifen
  • beim Sparen und / oder Rückerstattung ist Vorsicht geboten

Welche Einschränkungen habe ich durch ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto muss mindestens die normalen Funktionen eines Kontos enthalten. Also sind Überweisungen, Daueraufträge, Barverfügungen und Lastschriften wie bei jedem anderen Konto auch verfügbar.

Jedoch können Banken Dienstleistungen einstellen, die die Bonität des Kunden voraussetzen. Also können beispielsweise Kreditkarten oder Kreditrahmen, bzw. Dispokredite gekündigt werden.

Kontoleistungen, die jedoch keine Bonität voraussetzen und bereits vorab Bestandteil des Kontovertrages waren dürfen dagegen nicht gekündigt werden.

Dies sind zum Beispiel: Online-Banking-Funktionen, Nutzen von Bankterminals oder Kontoauszugdruckern. Auch die normale Bank Card zum Bargeldabheben an Automaten darf nicht automatisch entzogen werden.

Was kostet ein Pfändungsschutzkonto?

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto muss kostenlos und gebührenfrei sein. Jedoch darf die Bank angemessene Gebühren, also im Kostenrahmen eines üblichen Girokontos fallende Gebühren, veranschlagen.

Bereits bestehende Gebühren dürfen jedoch nach einem BGH Urteil aus 2017 (Az. XI ZR 590/15) nicht erhöht werden, da das Pfändungsschutzkonto kein eigenes Kontomodell ist, sondern vielmehr eine Zusatzvereinbarung zu einem bereits bestehendem Konto ist.

Wie kann ich die Freibeträge erhöhen?

Wenn du gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen hast und diesen auch nachkommst (in Geld oder Naturalunterhalt) besteht die Möglichkeit, dass du Dir auf einer P-Konto-Bescheinigung weitere Freibeträge zu bescheinigen lässt.

Gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet sind:

Eheleute (auch bei Trennung und ggf. nach Scheidung), eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, d.h. gegenüber Kindern (auch nach Adoption), Enkeln, Eltern, Großeltern usw., sowie gegenüber einem unverheirateten Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut bis mindestens zum dritten Geburtstag des Kindes.

Ob der Ehegatte oder das minderjährige Kind eigenes Einkommen erzielt, spielt für die Bescheinigung des Freibetrages keine Rolle. Ein Kind führt bei beiden Elternteilen zu je einem ungekürzten Freibetrag (z. B. bei der alleinerziehenden Mutter, die das minderjährige Kind betreut und beim Vater, der Barunterhalt zahlt; z.B. bei beiden erwerbstätigen Elternteilen, bei denen ein minderjähriges Kind lebt bzw. die gemeinsam ihr volljähriges Kind unterhalten).

Der Kontoinhaber, der für Personen, mit denen er ohne gesetzliche Unterhaltsverpflichtung zusammenlebt, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII entgegennimmt erhält ebenfalls höhere Freibeträge.

Dies gilt insbesondere für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie für Stiefkinder.

Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Grundfreibetrag bis zum 30. Juni 2022 um 471,44 Euro, für jede weitere Person um 262,65 Euro. Ab dem 01. Juli 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag für die erste unterhaltspflichtige Person um 500,62 Euro und für jede weitere Person um 278,90 Euro. Kindergeld oder Arbeitslosengeld II sind selbstverständlich geschützt.

Um einen erhöhten Grundfreibetrag zu erhalten musst du bei deiner Bank gemäß §850k, Abs. 5 ZPO eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen, auf welcher dann dein persönlicher Freibetrag mit ggf. Zusatzleistungen (wie z.Bsp. Ersteinrichtung für Wohnung, Erstattungen von der Krankenkasse etc.) vermerkt ist.

Wer kann mir zusätzliche Freibeträge bescheinigen?

Diese Bescheinigung erhältst du entweder von deiner Schuldnerberatungsstelle, vom Jobcenter oder deinem Arbeitgeber. Sie sind jedoch nicht verpflichtet diese Bescheinigung auszustellen.

Banken und Sparkassen müssen aber Sozialleistungsbescheide oder elektronisch erstellte Gehaltsabrechnungen, aus denen die Unterhaltsverpflichtung hervor geht, als Bescheinigung anerkennen.

Wenn Du von den oben genannten Stellen keine Bescheinigung erhältst, dann kannst du dich an das Vollstreckungsgericht wenden, was dir auf Antrag die pfändungsfreien Beträge bestimmen muss.

Mit dieser Bescheinigung kannst du dann bei deiner Bank die Erhöhung des Freibetrages beantragen.

Wie lange gilt die Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung?

Die Bank entscheidet, wie lange sie die entsprechende Bescheinigung anerkennt und muss Dich in zumutbarer Weise informieren, für welchen Zeitraum sie die Freibeträge berücksichtigt. So kannst du vor dem Ablauf der Frist eine neue Bescheinigung ausstellen lassen, damit nahtlos die Freibeträge angepasst bleiben.

Bei Sozialleistungsbescheiden jedoch steht in der Regel ein ausgewiesener Leistungszeitraum drauf, an den sich die Bank im Regelfall auch hält.

Darf ich auf dem P-Konto sparen?

Mit dem Pfändungsschutzkonto darf man, wenn man eine Kontopfändung auf dem Konto hat, Restguthaben einmalig in den Folgemonat übertragen. Erst wenn das Guthaben auch im Folgemonat nicht verbraucht wird, dann wird es an die Gläubiger „ausgekehrt“ und ist damit weg.

Es gilt bei dem Pfändungsschutzkonto immer das sog. „First in – First out„-Prinzip – also das Geld, welches zuerst eingegangen ist, wird auch zuerst wieder ausgekehrt, abgehoben, überwiesen oder in den Folgemonat übertragen. Dadurch kommt es unter manchen, bestimmten Konstellationen dazu, dass Geld immer weiter in die Folgemonate übertragen wird.

Um so gut wie möglich zu vermeiden, dass irgendwann Geld an Gläubiger ausgezahlt wird, solltest du immer alles, was du von der Bank abholen kannst bis zum Ende des Monats abheben.

Bestimmte Gelder können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.12.2014 (Az. IX ZR 115/14) etwas anders gehandhabt werden, wenn es sich dabei um Geld aus Sozialleistungen handelt, die für den Folgemonat gedacht sind.

Beispiel: Du erhältst Sozialleistungen Ende August für den Monat September – dann muss laut der Rechtssprechung dieses Geld nicht im August aufgebraucht werden, sondern erst im September.

In der Praxis herrscht jedoch große Unsicherheit und Uneinigkeit, auf welche Fälle diese Entscheidung anzuwenden ist, weshalb wir nur raten können: Hol so viel Geld wie möglich vom Konto bis zum Ende des Monats!

Zusammengefasst:

  • Geld wird einmalig nach dem First in-First out Prinzip in den Folgemonat übertragen
  • Hol immer alles Geld, was du bekommen kannst von der Bank bis zum Ende des Monats ab.

Online Pfändungsschutzkonto-Rechner:

Als kleine Hilfe haben wir einen Online Pfändungsschutzkonto-Rechner programmiert, der dir zumindest eine grobe Orientierung bieten kann. Bitte beachte, dass der Rechner keine Gewähr auf eine korrekte Berechnung bietet und dieser nur eine grobe Orientierung bietet.

Du findest diesen Rechner auch auf Online Pfändungsschutzkonto-Rechner

Kann ich Geld auf das P-Konto einzahlen?

Du kannst natürlich Geld auf dein Pfändungsschutzkonto einzahlen, jedoch solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass du damit eventuell deinen Freibetrag überschreitest.

Außerdem ist auch jede Rücküberweisung ein Geldeingang – also sei vorsichtig, wenn du online etwas bestellst und wieder zurücksendest.

Tipp: Einige Online-Shops bieten an, dass man die Ware gegen eine Gutschrift zurücksenden kann. Das kann zum Beispiel dazu genutzt werden um zu verhindern, dass Geld auf das Konto fließt.

Einzig Lastschriftrückgaben dürfen nicht als Einzahlung gewertet werden.

Wie gehe ich bei einer Doppelpfändung durch Arbeitslohn und Konto vor?

Wenn Dein Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde und Du ein Pfändungsschutzkonto hast, dann ist es wichtig, dass Du reagierst. Denn aufgrund der unterschiedlichen Pfändungsfreibeträge beim Arbeitgeber kann es zu Doppelpfändungen kommen.

Außerdem beachtet das Pfändungsschutzkonto keine wechselnden Einkünfte, die eventuell auch Freibeträge für Schichtzulagen, Mehrarbeit etc. beinhaltet.

Wenn also die Summe des Arbeitgebers nach einer Pfändung dort über dem Freibetrag vom Pfändungsschutzkonto liegt, dann solltest Du einen zusätzlichen Freigabebeschluss des Vollstreckungsgerichtes oder der vollstreckenden Stelle (wenn der Gläubiger öffentlich ist), damit du über den gesamten Betrag verfügen kannst.

Sollte sich Dein Einkommen häufig ändern, dann kannst Du einen sogenannten Blankettbeschluss beantragen, damit du nicht jeden Monat zum Gericht watscheln musst. Mit dem Blankettbeschluss wird dann pauschal das Einkommen freigestellt, das Dein Arbeitgeber auf Dein Konto überweist.

Good to know:

  • Unterschiedliche Freibeträge beim Arbeitgeber und beim P-Konto können zur Doppelpfändung führen
  • Du brauchst einen Freigabebeschluss um den Betrag freigeben zu lassen
  • Beantrage bei wechselndem Einkommen einen Blankettbeschluss

Wie kann ich das Pfändungsschutzkonto wieder kündigen?

Die Funktion des Pfändungsschutzkontos ist eine Zusatzvereinbarung, die zwischen dem Kontoinhaber und der kontoführenden Bank getroffen wird. Nach einem BGH Urteil (Az. XI ZR 187/13) hat jeder Kunde das Recht auf eine Rückumwandlung des P-Kontos in ein Normales Girokonto.

Dies kann beispielsweise zum Ende des Monats möglich sein. Danach gilt die vorhergehende Vereinbarung des Kontos.

Natürlich kannst Du auch das Konto im Gesamten kündigen – jedoch solltest Du dabei aufpassen, dass du alles an geschütztem Guthaben vom Konto holst, damit es nach der Kündigung nicht an den Gläubiger ausgekehrt wird.

Wo finde ich weitere Informationen?

Für alle Fragen rund um die Pfändungstabellen und pfändungsfreien Bezüge kannst du dich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo dir viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.

Jetzt zum Schuldner-Community-Forum

Ablauf einer Schuldnerberatung

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Schulden können eine große Belastung für die betroffene Person und deren Familie sein. Sie können sowohl die finanzielle als auch die emotionalen Ressourcen aufzehren und die Lebensqualität beeinträchtigen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es Hilfe gibt und dass es einen Weg gibt, um die Finanzsituation zu verbessern und wieder finanzielle Sicherheit zu erlangen. Eine Schuldnerberatung ist eine hervorragende Möglichkeit, um Schuldenprobleme anzugehen und eine Lösung zu finden.

Erstgespräch

Der erste Schritt bei einer Schuldnerberatung ist ein ausführliches Erstgespräch. Dieses dient dazu, einen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation des Schuldners zu bekommen. Hierbei werden Informationen zu Einkommen, Ausgaben und Schulden erhoben und die Schuldenarten sowie die Gläubiger genau erfasst. Der Schuldnerberater hört sich die Problematiken des Schuldners an und ist wahrscheinlich einer der Ersten, die den Schuldner verstehen.

Analyse der Situation

Nach dem Erstgespräch erfolgt eine gründliche Analyse der Situation. Hierbei werden die Schulden genau unter die Lupe genommen und die Möglichkeiten der Schuldenregulierung sowie die Auswirkungen auf die Lebenssituation des Schuldners erörtert. Dabei wird auch ein realistischer Haushaltsplan erstellt, um die notwendigen Prioritäten festzulegen und die Rückzahlung der Schulden erfolgreich zu gestalten. Der Schuldnerberater arbeitet eng mit dem Schuldner zusammen, um einen individuellen Plan zu erstellen, der auf seine persönliche Situation und Bedürfnisse abgestimmt ist.

Verhandlungen mit Gläubigern

Ein wichtiger Bestandteil einer Schuldnerberatung ist die Durchführung von Verhandlungen mit den Gläubigern. Hierbei geht es darum, Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen oder eine Privatinsolvenz mit der am Ende stehenden Restschuldbefreiung zu beantragen. Der Schuldnerberater übernimmt hierbei die Verhandlungen im Namen des Schuldners und sorgt dafür, dass die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten erreicht wird. Die Verhandlungen werden mit Einfühlungsvermögen und Professionalität durchgeführt, um ein positives Ergebnis zu erzielen und die Belastungen für den Schuldner so gering wie möglich zu halten.

Unterstützung und Begleitung

Eine Schuldnerberatung ist nicht nur eine einmalige Angelegenheit, sondern umfasst in der Regel einen längeren Beratungsprozess. Dazu gehört es, den Schuldner auch in schwierigen Situationen zu begleiten und ihm emotional und praktisch zur Seite zu stehen. Der Schuldnerberater ist ein wichtiger Ansprechpartner und bietet Unterstützung und Rat in jeder Phase des Prozesses. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Schuldner und die ständige Verfügbarkeit des Schuldnerberaters wird ein Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens aufgebaut, was eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Bewältigung der Schuldenproblematik spielt.

Prävention von Schulden

Eine Schuldnerberatung kann nicht nur dazu beitragen, aktuelle Schuldenprobleme zu lösen, sondern auch dazu beitragen, Schuldenprobleme in Zukunft zu vermeiden. Dazu gehört es beispielsweise, den Schuldner auf die Gefahren von überhöhten Krediten und unüberlegtem Umgang mit Kreditkarten aufmerksam zu machen und ihm Hilfestellungen bei der Verbesserung der Haushaltsführung zu geben. Auch die Förderung von Finanzbildung, um die Schuldner besser auf die Verantwortung einer Kreditaufnahme vorzubereiten und ihnen die richtigen Finanzentscheidungen zu ermöglichen, gehört zu Präventionsmaßnahmen. Durch diese Maßnahmen kann eine Schuldnerberatung dazu beitragen, dass Schuldenprobleme in Zukunft vermieden werden können.

Zusammenfassung

Eine Schuldnerberatung ist ein wichtiger Schritt, um Schuldenprobleme anzugehen und eine Lösung zu finden. Der Ablauf umfasst ein Erstgespräch, in dem die aktuelle finanzielle Situation des Schuldners erfasst wird, eine Analyse der Situation, in der Möglichkeiten der Schuldenregulierung und Auswirkungen auf die Lebenssituation des Schuldners erörtert werden, sowie Verhandlungen mit Gläubigern, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Unterstützung und Begleitung während des gesamten Prozesses sowie Präventionsmaßnahmen tragen dazu bei, dass die Schuldenproblematik erfolgreich bewältigt wird und zukünftige Schuldenprobleme vermieden werden können.

Fazit

Eine Schuldnerberatung ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die mit Schuldenproblemen konfrontiert sind. Durch den professionellen Ablauf und die enge Zusammenarbeit mit dem Schuldner, kann eine Schuldnerberatung dazu beitragen, die Finanzsituation zu verbessern und wieder finanzielle Sicherheit zu erlangen. Es ist wichtig, sich frühzeitig an eine Schuldnerberatung zu wenden und nicht zu zögern, um Hilfe zu suchen, um die Schuldenproblematik erfolgreich zu bewältigen.

Die Community hilft Dir weiter!

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Aufgaben einer Schuldnerberatung

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Schulden sind ein großes Problem in unserer Gesellschaft und können die Lebensqualität und die finanzielle Situation betroffener Personen stark beeinträchtigen. Eine Schuldnerberatung kann in solchen Fällen eine wichtige Unterstützung bieten. Doch was genau sind die Aufgaben einer Schuldnerberatung und wie kann man eine Beratung in Anspruch nehmen?

Beratung und Information

Eine der wichtigsten Aufgaben einer Schuldnerberatung ist es, betroffene Personen aufklärend und umfassend zu beraten. Dazu gehört es beispielsweise, über die verschiedenen Schuldenarten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu informieren. Auch Fragen zu den möglichen Auswirkungen von Schulden auf die Lebenssituation oder zu den Möglichkeiten der Schuldenregulierung werden beantwortet.

Hilfe bei der Schuldenregulierung

Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld einer Schuldnerberatung ist die Unterstützung bei der Schuldenregulierung. Dazu gehört es beispielsweise, gemeinsam mit dem Schuldner einen Haushaltsplan zu erstellen und dabei die notwendigen Prioritäten festzulegen. Auch die Verhandlungen mit den Gläubigern und die Beantragung von Ratenzahlungen oder einer Restschuldbefreiung gehören dazu.

Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung

Eine Schuldnerberatung bezieht sich nicht nur auf Schulden-Problematik, sondern auch auf die Ursachen dafür und die Lösungen zur Verbesserung der finanziellen Situation. Dazu gehört es beispielsweise, gemeinsam mit dem Schuldner nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Einkommenssituation zu suchen und auch die Möglichkeiten einer Privatinsolvenz zu erörtern.

Begleitung und Unterstützung

Eine Schuldnerberatung ist nicht nur eine einmalige Angelegenheit, sondern umfasst in der Regel einen längeren Beratungsprozess. Dazu gehört es, den Schuldner auch in schwierigen Situationen zu begleiten und ihm emotional und praktisch zur Seite zu stehen.

Prävention von Schulden

Eine Schuldnerberatung kann auch dazu beitragen, Schuldenprobleme in Zukunft zu vermeiden. Dazu gehört es beispielsweise, den Schuldner auf die Gefahren von überhöhten Krediten und unüberlegtem Umgang mit Kreditkarten aufmerksam zu machen und ihm Hilfestellungen bei der Verbesserung der Haushaltsführung zu geben. Auch die Förderung von Finanzbildung, um die Schuldner besser auf die Verantwortung einer Kreditaufnahme vorzubereiten, gehört zu Präventionsmaßnahmen.

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Eine Schuldnerberatung arbeitet in vielen Fällen eng mit anderen Institutionen zusammen, wie zum Beispiel mit Sozialämtern, Arbeitsagenturen, Kreditinstituten oder Inkassounternehmen. Dies ermöglicht es, dem Schuldner ein umfassendes und abgestimmtes Hilfeangebot zur Verfügung zu stellen und ihm eine möglichst effektive Unterstützung zukommen zu lassen.

Zusammenfassung

Eine Schuldnerberatung ist eine wichtige Unterstützung für Menschen, die mit Schuldenproblemen konfrontiert sind. Die Aufgaben einer Schuldnerberatung umfassen die Beratung und Information über Schuldenarten und Rechte, die Unterstützung bei der Schuldenregulierung, die Suche nach Lösungen für die Ursachen der Schuldenproblematik, die Begleitung und Unterstützung während des Beratungsprozesses. Schuldnerberatungen bieten professionelle Unterstützung und helfen Betroffenen, ihre Schuldenprobleme in den Griff zu bekommen und eine bessere finanzielle Situation zu erreichen.

Fazit

Eine Schuldnerberatung ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die mit Schuldenproblemen konfrontiert sind. Sie bietet professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Schuldenregulierung, der Suche nach Lösungen für die Ursachen der Schuldenproblematik, der Begleitung und Unterstützung während des Beratungsprozesses und Präventionsmaßnahmen um zukünftige Schuldenprobleme zu vermeiden. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen kann eine Schuldnerberatung ein umfassendes und abgestimmtes Hilfeangebot zur Verfügung stellen.

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5 einfache Tipps wenn der Gerichtsvollzieher kommt

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Wenn der Brief des Gerichtsvollziehers erstmal im Briefkasten landet sitzt der Schreck tief. Wichtig ist jetzt erstmal die Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Ich habe 5 Tipps für dich, wie du mit dem Gerichtsvollzieher gut klarkommen wirst – vor den Tipps aber erstmal ein paar grundlegende Informationen:

Was macht der Gerichtsvollzieher?

Wenn du Schulden hast und bereits einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht erhalten hast, dann ist der Gerichtsvollzieher ein vom Gläubiger beauftragter Beamter, der bei dir voraussichtlich nach pfändbaren Gegenständen suchen soll. Wenn er keine pfändbaren Gegenstände findet, dann wird er dir wahrscheinlich die eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Normalerweise wird er also zuerst unangemeldet bei dir erscheinen und um Einlass bitten. Sollte er dich beim ersten Mal nicht antreffen, dann wird er einen Termin in deinem Briefkasten hinterlassen. 

Was passiert wenn ich keine Zeit für den Termin habe?

Wenn du zum Termin, den der Gerichtsvollzieher dir vorgegeben hat nicht da sein kannst, dann solltest du dringend Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufnehmen und ihm deine Situation erklären. Er wird dann gemeinsam mit dir normalerweise einen neuen Termin finden. Bitte versuche jedoch immer zu dem vorgeschlagenen Termin zu Hause zu sein! Lädt er dich ins Büro ein, dann solltest du auch diesen Termin wahrnehmen. Sprich ggf. mit deinem Arbeitgeber, dass du zu diesem Zeitpunkt frei bekommst oder die Zeit nacharbeiten kannst. Ich erkläre gleich, warum du die Termine bestmöglichst wahrnehmen solltest!

Bricht der Gerichtsvollzieher bei mir ein, wenn ich nicht da bin?

Solltest du zu einem vereinbarten Termin nicht zu Hause sein und dich nicht bei deinem Gerichtsvollzieher gemeldet haben, dann kann es tatsächlich passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einem Schlüsseldienst deine Wohnungstür öffnen lässt.

Er hat das Recht dazu und kann dann deine Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Du solltest ALLES dafür tun, dass es nicht so weit kommt. 

Kann der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl gegen mich erlassen?

Wenn der Gerichtsvollzieher vom Gläubiger den Auftrag erhalten hat dir bei einer fruchtlosen Pfändung die eidesstattliche Versicherung abzunehmen, dann kann der Gerichtsvollzieher auch einen Haftbefehl gegen dich erlassen.

Das bedeutet, dass du dann in sämtlichen Verkehrskontrollen, Polizeikontrollen zuerst mal durch die Polizei mit aufs Revier genommen werden kannst. Notfalls kann das sogar bedeuten, dass eine sog. Beugehaft gegen dich erlassen wird. Das bedeutet, dass du so lange ins Gefängnis gehst, bis du die eidesstattliche Versicherung abgibst.

Die eigentliche Pfändung

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Der Gerichtsvollzieher darf alles pfänden, was er zu Geld machen kann und was nicht zum normalen Hausstand gehört. Zu den alltäglichen, normalen Gegenständen gehören zum Beispiel die Einrichtung (Schrank, Bett, Kommode, Stühle / Sofa, Tisch etc.), aber auch Elektrogeräte (Fernseher, Ofen, Mikrowelle, Kühlschrank, Waschmaschine etc.). Er darf auch keine Kleidung pfänden, solange diese den üblichen Wert nicht übersteigt. Ein Echtpelzmantel könnte also durchaus gepfändet werden. 

Kann der Gerichtsvollzieher mein Auto pfänden?

Eine alte Schrottmöhre – die nichtmal geschenkt jemand haben will – wird den Gerichtsvollzieher nicht interessieren. Solltest du aber ein wertvolles, oder gar neues Auto haben, dann ist es möglich, dass der Gerichtsvollzieher dein Auto pfändet! Es spielt hier eine große Rolle, was am Ende für den Gläubiger bei der Verwertung „rum kommt“.

Es wird zwar darüber gefachsimpelt, dass Autos die zwingend für den Arbeitsweg benötigt werden unpfändbar sind.
Das ist nicht ganz der Fall: Auch wenn das Auto zwingend benötigt wird um zur Arbeit zu kommen ist es für den Gerichtsvollzieher möglich eine sog. Austauschpfändung vorzunehmen. Das bedeutet: Dein wertvolles Auto weg und du bekommst ein älteres Auto (oder darfst es dir kaufen).

Was ist, wenn der gepfändete Gegenstand nicht mir gehört?

Der Gerichtsvollzieher darf in der Wohnung davon ausgehen, dass alles was in der Wohnung ist, dem Schuldner gehört. Die Eigentumsverhältnisse müssen von ihm nicht geprüft werden. Wenn ein Gegenstand nicht dir gehört, dann musst du im Nachhinein über eine sog. Drittwiderspruchsklage den Gegenstand zurückzufordern. 

Darf der Gerichtsvollzieher die Räume meiner Kinder oder Mitbewohner betreten?

Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich alle Räume betreten, die auch der Schuldner betreten darf. Genauso darf er auch davon ausgehen, dass die Gegenstände dem Schuldner gehören.

Bevor Räume von den Kindern oder den Mitbewohnern in das Auge des Gerichtsvollziehers geraten, solltest du dir meine persönlichen 5 Tipps durchlesen, die ich dir mit auf den Weg geben will.

meine persönlichen 5 Tipps für einen friedlichen Gerichtsvollzieher

Als Allererstes vorab: Keine Panik! Wenn du noch keine Erfahrungen mit Gerichtsvollziehern gemacht hast, dann stellst du dir sicher alles viel schlimmer vor als es ist. Bitte hab keine Panik, dass der Gerichtsvollzieher dein Handy, deinen Fernseher oder deine Playstation pfändet – glaub mir bitte – mich haben vor meiner Privatinsolvenz mindestens 10 verschiedene Gerichtsvollzieher besucht. Befolgst du meine Tipps bist du auf einer sehr sehr sicheren Seite, dass das nicht passieren wird. Mir wurde noch nie etwas aus meiner Wohnung gepfändet.

Tipp 1: Der Gerichtsvollzieher ist auch nur ein Mensch

Mach dir bitte immer bewusst: Der Gerichtsvollzieher trifft täglich 5-6 Menschen, die alle verschiedene Gründe für Schulden haben. Oft wird er dabei angepöbelt, nicht hereingelassen oder ihm wird unnötig Mehrarbeit gemacht. 

Willst du also ein gutes Verhältnis mit dem Beamten haben, dann kannst du ihm freundlich die Tür öffnen, ihm gern einen Kaffee anbieten und ihn einfach nur als Menschen sehen, der seinen Job macht. Glaub mir: Du wirst aus deiner Freundlichkeit später profitieren.

Tipp 2: Kontaktiere den Gerichtsvollzieher

Nichts ist ärgerlicher, als vor verschlossener Wohnung zu stehen. Nicht nur, dass der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit hat deine Wohnung auch in deiner Abwesenheit mit einem Schlüsseldienst zu öffnen – er kann notfalls auch einen Haftbefehl gegen dich erlassen.

Besser ist es ihn zu kontaktieren, ihm mitzuteilen, dass du nicht da sein wirst und ob es möglich ist einen Ersatztermin zu vereinbaren.

Tipp 3: Beantworte alles ehrlich und stehe zu deinen Schulden

Der Gerichtsvollzieher hört ständig Ausreden, aber selten mal einen ehrlichen Schuldner – bist du bei seinen Fragen schon ehrlich, dann kann er davon ausgehen, dass du später (nämlich wenn es ans Eingemachte geht) auch ehrlich sein wirst.

Tipp 4: Präpariere deine Wohnung nicht

Nichts ist unglaubwürdiger als eine präparierte Wohnung. Hast du einen Röhrenfernseher, obwohl du sonst eine durchschnittlich alte Einrichtung hast, dann passt das nicht ins Bild. 

Liegt ein Playstation Controller herum, aber es ist keine Playstation zu finden, dann wirkt das inszeniert. 

Genauso wirkt es unehrlich, wenn du sagst, dass du kein Handy hast – aber ein Handyladekabel herumliegt.

Tipp 5: Biete keine Ratenzahlung an, die du nicht einhalten kannst

Manche Gläubiger lassen eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher zu, so dass du als Schuldner mit ihm direkt die offene Forderung in Raten bezahlen kannst. Dabei solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass du realistische Raten anbietest. Kannst du die Forderung nicht bezahlen, dann ist das so – das passiert täglich hunderten Menschen in Deutschland. Viel wichtiger ist es, dass du deine Ausgaben und Einnahmen kennst und weißt, was du dem Gerichtsvollzieher anbieten kannst ohne selbst andere Schulden zu machen.

Nochmal – und das kann ich nicht oft genug wiederholen: Der Gerichtsvollzieher ist eigentlich ein sehr friedliebender Mensch, der im Normalfall nur dann ziemlich böse werden kann, wenn man ihn nicht ernst nimmt, oder ihm Steine in den Weg legt. 

Die Community hilft Dir weiter!

Für alle Fragen rund um den Gerichtsvollzieher und wie du damit Geld sparen kannst, kannst du dich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.

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Geld sparen durch Stromvergleich

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Mit einem Stromvergleich kann schnell und einfach der beste Tarif gefunden werden. Aktuell gibt es mehr als 1.000 Stromanbieter, sowie mehrere Tausend Tarife im Strombereich. Fast jedes Jahr kommt auf die Verbraucher ein höherer Strompreis zu. Das liegt vor allem an der EEG-Umlage und den gestiegenen Netzentgelten. Fast alle Energieversorger geben diese Kosten direkt an die Kunden weiter. Als Verbraucher kannst du durch einen Stromanbieterwechsel eine Preiserhöhung umgehen. Zusätzlich kannst du dir einen Tarif aussuchen, mit dem du pro Monat einiges an Geld sparen kannst. 

Der Wechsel des Stromanbieters durch einen Stromvergleich

Damit du bei der Vielzahl an Stromtarifen den Überblick behältst und einen passenden Tarif findest, der deinen eigenen Bedürfnissen entspricht, solltest du den Strompreisvergleich-Rechner nutzen. Per Knopfdruck erhältst du einige Angebote, die für deinen Bedarf optimal geeignet sind. Wenn du dir unsicher bist, welche Vor- und Nachteile dir die einzelnen Tarife bieten, kannst du eine auch kostenlose Energieberatung einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe in Anspruch nehmen. Nachfolgend steht dir aber auch ein grober Überblick über die Strompreise zu Verfügung.

Wie musst du einen Stromvergleich durchführen?

Damit du für deine Stadt einen Stromvergleich machen kannst, musst du vorab einige Daten eingeben. Bei den meisten Portalen gibst du hierfür deine Postleitzahl sowie deinen Stromverbrauch pro Jahr ein. Diese Daten findest du auf deiner letzten Stromanbieter-Jahresabrechnung. Umso genauer du den Jahresverbrauch eingibst, desto leichter findest du den günstigsten Anbieter. Mit diesen Daten ist die Suche im Netz nach einem passenden Stromtarif sehr einfach

Warum bieten die Stromanbieter kostenlose Vergleiche?

Ein großer Vorteil ist, dass dir die Portale, jederzeit kostenlos zur Verfügung stehen. Über die meisten Portale ist es möglich, dass du direkt zum Wechsel des Stromanbieters weitergeleitet wirst. Das bedeutet, dass du das Angebot, welches für dich am besten geeignet ist, auch direkt nutzen kannst. Du wirst Schritt für Schritt weitergeleitet.

Dieser Service wird von den Portalen bewusst angeboten. Die Vergleichsrechner profitieren bei einem Wechsel, da sie für jeden Kunden, der ein Angebot auf ihrer Webseite in Anspruch nehmen, eine Provision erhalten. Stromlieferanten werben daher für die Vermittlung Portale an, um sie im Gegenzug als Werbeplattform zu nutzen.

Durch diese Zweckgemeinschaft steht dir nicht nur ein kostenloser Vergleichsrechner zur Verfügung, sondern dir können auch besonders günstige Tarife angeboten werden.

Kann es bei einem Stromvergleich zu Problemen kommen?

In der Regel ist die Nutzung eines Stromvergleichs immer sehr positiv und nimmt nicht viel Zeit in Anspruch. Für den Einsatz des Vergleichsrechners ist es aber wichtig, dass du die Unterschiede der Angebote genau lesen kannst.

Oftmals bedeutet dies ein genauer Blick auf das Kleingedruckte. Viele Portale arbeiten mit einer Voreinstellung. Diese Eigenschaft wird von vielen Verbraucherschützern bemängelt. Auch durch die Stiftung Warentest erhielten die getesteten Portale keine sehr gute oder gute Bewertung.

Ein Grund hierfür ist, dass nicht immer die besten Angebote von Stromtarifen ermittelt wurden. Einige Angebote sind mit einer Vorauskasse oder einer langen Laufzeit verbunden. Laut Verbraucherschützer sollte man als Verbraucher immer sehr aufpassen, bevor man sich für einen neuen Tarif entscheidet.

Aber, wenn du bereits in der Vergangenheit einen Stromanbieter-Wechsel oder einen neuen Tarif in Anspruch genommen hast, dann hast du Erfahrung und kannst erst Recht noch einiges einsparen. 

Beim letzten Test der Stiftung Warentest waren unter Anderem Portale wie Check24, Hauspilot oder Energieverbraucherportal in der Top 10 zu finden.

Achte auf die voreingestellten Boni

Bei vielen Portalen kann es dir passieren, dass die Auswahlmaske mit Häkchen versehen ist und die Boni schon mit einbezogen wurde. Das hat den Nachteil, dass die lukrativen Angebote nicht richtig herausgefiltert werden.

Auch in diesem Bereich punkten die Portale Check24, Energieverbrauchportal und Hauspilot. Sie bieten dir fast immer einen objektiven Stromvergleich.

Durch einen Bonus kannst du zusätzlich einiges an Geld sparen. Viele Anbieter locken mit einem Neukundenbonus, der dir beispielsweise bereits nach einer Laufzeit von einem halben oder einem Jahr als Gutschrift zur Verfügung gestellt wird.

Andere Stromlieferanten bieten dir eine Einmalzahlung und andere belohnen dich mit einer Sachleistung. Ein Boni sollte aber nie als Kriterium für einen Strompreisanbieter im Vordergrund stehen. Bei Check24 sieht man direkt, unter welchen Voraussetzungen ein Bonus genutzt werden kann.

Während einige Boni bereits am Anfang der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen, werden andere erst nach einer bestimmten Laufzeit ausgezahlt. Dadurch bist du aber auch länger an einen Vertrag gebunden. 

Schütze dich vor falschen Angeboten

Der Stromrechner ist so aufgebaut, dass er jeden Verbraucher vor einem vermeintlich günstigen Angebot schützen kann. Portale wie Verivox oder Check24 sorgen beispielsweise dafür, dass Stromanbieter dazu angehalten werden, einen Neukundenboni bereits nach einem Jahr auszuzahlen. Während der Laufzeit bist du als Kunde zusätzlich meistens vor einer Preiserhöhung geschützt.

Diese Portale solltest du bevorzugt nutzen, um dich auf die Suche nach einem passenden Stromanbieter zu machen. Sie schützen Kunden vor nur scheinbar günstigen Angeboten.

Ein guter Bonus sollte immer nur höchstens 25% der Gesamtkosten für das erste Vertragsjahr ausmachen. Angebote, die eine Vorauskasse beinhalten, werden bei den TOP-Angeboten gar nicht angezeigt. Im Vordergrund stehen bei einer Tarifsuche immer die Angebote, die dir eine Preisgarantie über einen längeren Zeitraum bieten. 

Worauf solltest du besonders achten?

Beim Vergleich der verschiedenen Stromtarife solltest du immer auf die Vertragslaufzeit, sowie kurze Kündigungsfristen achten. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die dir eine Preisgarantie bieten. Das schützt dich während der Vertragslaufzeit vor einer Preiserhöhung. Achte zusätzlich immer darauf, ob dein Vertrag über eine automatische Verlängerung verfügt.

In diesem Fall solltest du dir die Kündigungsfrist im Kalender vormerken, um eine automatische Verlängerung des Vertrages zu umgehen. Wenn dir ein Stromanbieter eine kurze Kündigungsfrist bietet, kannst du deinen Vertrag entsprechend wieder neu anpassen lassen. 

Wo finde ich meine Vertragslaufzeiten?

Die Vertragslaufzeit muss in jedem Angebot klar deklariert sein. Du findest sie auch auf deinem Vertrag. Durch die Vertragslaufzeit wird die vertragliche Bindung an deinen neuen Stromanbieter genau festgelegt. In der Regel ist mit dieser Laufzeit die Mindestvertragslaufzeit des Stromvertrages gemeint. Während dieser Zeitspanne kannst du deinen Tarif oder deinen Stromanbieter nicht wechseln. Ein Wechsel wird von Stromanbieter während einer Vertragslaufzeit nur in Ausnahmefällen gewährt.

Was passiert, wenn ich keinen neuen Stromvertrag bekomme?

Solltest du den Stromvertrag bei deinem alten Stromanbieter gekündigt haben und du hast noch keinen neuen Anbieter gefunden oder du erhältst nur Ablehnungen, ist das kein großes Problem. Deine Stromversorgung ist dir trotzdem gesetzlich garantiert. In diesem Fall erhältst du durch deine örtlichen Stadtwerke eine Grundversorgung.

In einigen Städten übernimmt diese Aufgabe der Grundversorger, bei dem im Netzgebiet die meisten Kunden ihren Vertrag abgeschlossen haben.

Ein Grundversorgungstarif ist zwar immer etwas teurer, dafür bist du aber auf jeden Fall in deinen eigenen vier Wänden mit Strom versorgt und du hast üblicherweise keine Vertragslaufzeiten (bzw. maximal einen Monat).

Der hohe Preis berechnet sich durch die staatlichen Abgaben und Steuern. Aus diesem Grund kann ein Grundversorgungstarif nicht so günstig angeboten werden. Durch das Energiewirtschaftsgesetz bzw. die Grundversorgungsverordnung kann sichergestellt werden, dass du auch bei Problemen beim Anbieterwechsel reibungslos mit Strom versorgt wirst. Der örtliche Grundversorger springt immer ohne Verzögerung als dein Stromzulieferer ein.

Du hast dementsprechend genügend Zeit und keinen Druck, um dich nach einem neuen Stromanbieter umzusehen.

Die Community hilft Dir weiter!

Für alle Fragen rund um den Stromvergleich und wie du damit Geld sparen kannst, kannst du dich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.

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Unterhaltsschulden in der Insolvenz – fließen sie in die Restschuldbefreiung ein?

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Wenn du Privatinsolvenz angemeldet hast und es Familienangehörige gibt, gegenüber denen du zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen verpflichtet bist, wirst du dich vielleicht gefragt haben, ob diese Unterhaltsschulden auch in die Restschuldbefreiung einfließen.

Deine Schulden, wegen derer du Insolvenz angemeldet hast, werden ja restschuldbefreit, du könntest danach wieder durchstarten. Du fragst dich jedoch, welche Konsequenzen Unterhaltsschulden haben, die du entweder schon vor der Verfahrenseröffnung hattest oder die in der Zeit deiner Insolvenz entstehen.

Dass dir das Wohl deines Kindes dabei am Herzen liegt, setze ich einfach mal voraus. Denn dein Kind kann am wenigsten für die Situation. Vorwegnehmen kann ich schon, dass es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gibt, Unterhaltsschulden mit in die Insolvenz fließen zu lassen und eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Welche das sind erkläre ich hier. Außerdem spreche noch andere wichtige Punkte an und gebe ein paar nützliche Tipps zum Thema.

Was sind Unterhaltsschulden?

Prinzipiell kann – je nachdem wo das Kind aufwächst – der Vater, oder die Mutter unterhaltsberechtigt sein. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten werde ich in diesem Text davon ausgehen, dass das Kind bei der Mutter aufwächst.

Unterhaltsschulden sind in Verzug geratene Unterhaltszahlungen, zu denen du aus familienrechtlichen Gründen verpflichtet bist. Nach einer Trennung oder Scheidung besteht im Prinzip auch Unterhaltspflicht gegenüber der Ex-Partnerin. Allerdings nur insofern diese nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann.

Dazu ist sie nach heutiger Gesetzeslage in gleicher Weise berechtigt wie du. Gegenüber deinen leiblichen Kindern, die bei deiner Ex-Partnerin leben, hast du diese Pflicht allerdings bis sie erwachsen sind und einen Beruf erlernt haben!

Wenn du aus den verschiedensten Gründen deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kannst, entstehen dir daraus Schulden, die die Mutter deines Kindes einklagen und sogar zwangsvollstrecken kann.
Übernimmt eine sogenannte Unterhaltsvorschusskasse deine ausstehenden Zahlungen, häufen sich dort rückständige Beträge an, zu deren Rückzahlung du verpflichtet bist, sobald du dazu finanziell wieder in der Lage bist, denn der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung.
Soweit erstmal zu den harten Fakten.

Können Unterhaltsschulden gepfändet werden und in welcher Höhe?

Die Beantwortung dieser Frage richtet sich danach wann die Schulden entstanden sind und wieviel Geld du im Monat verdienst. Es gibt unterschiedliche Auswirkungen bei der Pfändung, ob sich die Schulden vor oder nach der Insolvenzeröffnung angehäuft haben. Vor allem ein Titel und der Vermerk vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung („vbuH“) wirken sich auf die Höhe der Pfändungsfreigrenze (siehe meinen Beitrag zur Pfändungsfreigrenze) aus. Ein Thema, auf dass ich noch detailliert eingehe.

  • Versäumte Unterhaltszahlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, kann deine Ex-Partneringeltend machen, und zwar über die Anmeldung zur Insolvenztabelle.
    Diese nimmt der Insolvenzverwalter vor. Eine Pfändung deines Lohns darf lediglich innerhalb der Pfändungsfreigrenze geschehen. Dazu gibt es Pfändungstabellen, die alle zwei Jahre aktualisiert werden. Sie richtet sich nach dem Verdienst und den im Haushalt lebenden Personen. Generell ist es so, dass bis zu fünf unterhaltsberechtigte Personen deine Pfändungsfreigrenze erhöhen. Ab der sechsten Person wird die Freigrenze nicht mehr verändert.
  • Wurde ein rechtskräftiger Titel von einem Gläubiger mit dem Vermerk „vbuH“ erwirkt werden die Unterhaltsschulden als grob fahrlässige Handlung geführt. Das hat zur Folge, dass die Pfändungsfreigrenze empfindlich herabgesetzt wird und bei einem wiederholten Aussetzen der Zahlungen sogar eine Freiheitsstrafe droht. Das ist der Fall, wenn du leistungsfähig bist, aber schuldhaft die Unterhaltszahlungen aussetzt und die Folgen für den/die Unterhaltsberechtigten drastisch sind.
  • Ähnlich sieht es aus, wenn die Schulden nach der Verfahrenseröffnung entstehen. Die Unterhaltsgläubiger, Ehepartner, Kinder, etc. dürfen in diesem Fall in den ansonsten nicht pfändbaren Pfändungsfreibetrag hinein zwangsvollstrecken.
    Das geht bis in den Sozialhilfesatz.

    Daher hier mein Tipp: zahle immer Unterhalt, auch wenn der Betrag niedriger ist als der, zu dem du verpflichtet bist.
    Zeig den guten Willen, den du sicherlich hast.

Werden Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung erfasst? 

  • Kannst du den Unterhalt aus finanziellen Gründen nicht zahlen, dann werden die rückständigen Unterhaltszahlungen in die Restschuldbefreiung fließen.
    Solltest du so wenig verdienen, dass dein Monatslohn geradeso zu deiner eigenen Lebenshaltung reicht und du aus diesem Grunde keinen Unterhalt zahlen kannst, stellt dies die einzige Situation dar, in denen es die Möglichkeit gibt, in Verzug geratenen Unterhaltszahlungen in die Restschuldbefreiung einfließen zu lassen. Der Selbstbehalt, der dieser Verdienstgrenze zugrunde liegt, liegt bei einem Erwerbstätigen zurzeit bei 1160 Euro und bei einem nicht Erwerbstätigen bei 960 Euro.
  • Anders sieht es aus, wenn der geschuldete Unterhalt tituliert ist, das heißt, einer deiner Gläubiger hat einen Titel erwirkt auf deine in Verzug geratenen Zahlungen und du hast den Unterhalt nicht gezahlt, obwohl es dir finanziell möglich gewesen wäre.
    Dann hast du als Schuldner, den Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig, auch unter „vbuH“ bekannt, nicht gezahlt. Dieser geschuldete Unterhalt fließt nicht in die Restschuldbefreiung ein. Der Gläubiger kann bei der Anmeldung der ausstehenden Schulden in die Insolvenztabelle den Eintrag „vbuH“ (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung), vornehmen lassen, um seine Forderung gegen die Restschuldbefreiung zu schützen.

    Kleiner Tipp: Für den Fall, dass dieser Eintrag unrechtmäßig ist und nicht der Wahrheit entspricht, empfiehlt sich die schnellste Hinzunahme eines Anwaltes oder einer Schuldnerberatung, um diesen Vermerk rechtskräftig zu widersprechen. Dazu hast du maximal 4 Wochen Zeit.

Wie kannst du Unterhaltsschulden mit in die Insolvenz nehmen und Restschuldbefreit werden?

Ausstehende Unterhaltszahlungen mit in die Insolvenz zu nehmen und in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen, funktioniert nur noch bei Insolvenzen, die bis zum Stichtag 01. Juli 2014 angemeldet wurden. Alle Insolvenzen, die bis zu diesem Stichtag angemeldet waren, werden nach altem Recht abgehandelt. Damals wurden auch Unterhaltsschulden restschuldbefreit. Das ist heute nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Heute geht dies nur noch, wenn der Verdienst des Unterhaltspflichtigen so gering ist, dass er damit nicht über die Grenze des Selbstbehaltes kommt und dadurch nicht leistungsfähig ist. Den Selbstbehalt kannst du der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen, die du im Netz leicht findest.

Was genau versteht man unter titulierten Unterhaltsschulden, dem Vermerk „vbuH“ und wie wirken sich diese auf die Pfändungsgrenze aus?

Deine Ex-Partnerin kann wegen der versäumten Unterhaltsbeträge einen Unterhaltstitel beim Jugendamt oder vor dem Familiengericht erwirken. Dieser Titel ist ein Dokument, das den Anspruch auf Unterhalt festschreibt. Ein Titel bildet die Grundlage zur Zwangsvollstreckung des Unterhalts und hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Der Unterhaltsanspruch besteht gegenüber dem Kind bis es volljährig ist. Er muss aber vor Gericht oder dem Jugendamt auch eingefordert werden, da er nach 3 Jahren verwirken kann. Anzumerken ist hierbei auch, dass es eine Rangfolge gibt, nach denen der Unterhalt gezahlt werden muss. Diese gestaltet sich wie folgt:

1. Minderjährige Kinder und privilegierte, volljährige Kinder
2. Elternteile, die unterhaltsberechtigt sind
3. Geschiedene Ehegatten, die nicht unter Punkt 2 fallen
4. Kinder, die nicht unter dem Punkt 1 fallen
5. Eltern
6. Andere Verwandte, die unterhaltsberechtigt sind

Sollte der Fall eingetreten sein, dass dein Gläubiger „vbuH“ in der Insolvenztabelle vermerkt hat, wird das Versäumen der Unterhaltszahlungen als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (vbuH) geführt. Dies wird vor Gericht als ein grobes Verschulden angesehen. Allerdings kann dieser Titel nur erwirkt werden, wenn es dir finanziell möglich gewesen wäre Unterhalt zu zahlen und du es trotzdem unterlassen hast.

Hattest du jedoch die finanziellen Mittel nicht und gingen deine Einnahmen nicht über den Selbstbehalt hinaus, kann dieser Titel auch nicht erwirkt werden. Schließlich ist es nicht deine Schuld, wenn du wenig verdienst und daher keinen Unterhalt zahlen kannst. In dem anderen Fall kann der Unterhalt zwangsvollstreckt werden, bis zur Sozialleistungsgrenze. Auch die Pfändungsfreigrenze wird herabgesetzt. In harten Fällen, das heißt, wenn der Unterhaltsberechtigte in arge Schwierigkeiten kommt, durch die ausbleibenden Zahlungen, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Was macht die Unterhaltsvorschusskasse?

Nicht infrage gestellt werden sollte, bei allen Problemen und Überlegungen, das Recht eines Kindes auf seinen Unterhalt. Es ist das schwächste Mitglied in der Gesellschaft und kann am wenigsten dafür, dass sich seine Eltern getrennt haben.

Sein Recht auf Unterhalt dient der Erhaltung seiner Lebensgrundlage, die ihm wohl kein Vater und keine Mutter entziehen möchte. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder gute Gründe, aus denen der Unterhalt nicht gezahlt werden kann. Für den in Verzug geratenen Kindesunterhalt springen dann die sogenannten Unterhaltsvorschusskassen ein. Sie leisten den Unterhaltsvorschuss für das minderjährige Kind uneingeschränkt und für das Kind ab 12 Jahren unter folgenden Bedingungen:

  • das unterhaltsberechtigte Kind erhält keine Hartz IV Leistungen
  • der Erziehungsberechtigte, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, verdient mindestens 600 Euro brutto monatlich.

Der Unterhaltsvorschuss stellt eine Sozialleistung dar und muss vom Unterhaltspflichtigen zurückerstattet werden, sobald er wieder leistungsfähig ist. Diese Zahlungen sind nicht beschränkt und laufen so lange bis das Kind volljährig ist.

Tipps bei Unterhaltsschulden

Bei all den Gesetzen und Bestimmungen raucht dir vielleicht schon der Kopf, aber hängenlassen solltest du diesen nun auf keinen Fall. Suche nach Lösungen, die dir heraushelfen aus der Situation und bedenke auch die missliche Lage der anderen Seite.

Gespräche sind oft erstaunlich hilfreich, daher vorab folgender Tipp:
1. Suche das Gespräch mit der Mutter deines unterhaltsberechtigten Kindes. Auch wenn es schwerfällt, besteht eine Chance alles vernünftig zu regeln, allein schon zum Wohl des Kindes. 
2. Wenn die Probleme anhalten, suche eine karitative Schuldnerberatung auf. Diese Leute haben ein detailliertes Wissen im Paragraphendschungel und können dir helfen. 
3. Lasse die Möglichkeit der Restschuldbefreiung prüfen, die sich von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten kann.
4. Zahle Unterhalt, auch wenn dir der gesamte Betrag nicht möglich ist. Auch mit 50 Euro zeigst du deinen guten Willen und es wird schwieriger, dir böswilliges Verhalten zu unterstellen, was dir den Titelvermerk “ vbuH“ einbringen kann, samt Konsequenzen.
5. Reagiere bei einem nicht wahrheitsgemäßen „vbuH“ Vermerk schnell. Du hast nur 4 Wochen Zeit zu widersprechen.

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Für alle Fragen rund um Unterhaltsschulden und wie du diese in die Restschuldbefreiung aufnehmen kannst, kannst Du dich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.

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Regelmäßige Verjährung und die Verjährungseinrede

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Foto einer Uhr zur Darstellung des Zeitablaufes

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Immer wieder kommt bei uns die Frage auf, was es mit der Verjährung auf sich hat und wie man die Einrede der Verjährung (siehe auch §214 BGB) erheben kann. Um diese Frage endlich zu beantworten habe ich diesen Text verfasst.

Die kurze Antwort:
Wenn du möchtest, dass etwas verjährt ist, dann musst du die Verjährungseinrede einlegen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt ab Beginn des Folgejahres in dem die Forderung entstanden ist 3 Jahre, sofern sie nicht durch ein Ereignis gehemmt oder unterbrochen wurde – dazu aber später mehr. Also insgesamt 3 Jahre + X. Die Berechnung der Frist erkläre ich dir später noch etwas genauer.

Mit der Verjährungseinrede sagst du dem Gläubiger im Grunde genommen folgendes: „Hey lieber Gläubiger, hier ist etwas verjährt! Du kannst das zwar fordern, aber ich muss nicht zahlen!“. Der Gläubiger muss auf eine solche Einrede nicht reagieren – er muss auch nicht ausrechnen, was du nach der Einrede noch zu zahlen hast – das musst du eventuell selbst tun.

Durch die Verjährungsreinde bleibt die Forderung grundsätzlich bestehen. Die Forderung kann aber nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Auch hier gehe ich gleich nochmal genauer drauf ein.

Wenn die Verjährungseinrede nicht vorgebracht wird, dann kann der Gläubiger einen Titel erwirken und daraus ggf. vollstrecken. Der Gläubiger muss die Verjährung nicht automatisch beachten!

Soviel zu „kurze“ Erklärung. 😉

Wie berechne ich die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist kannst du recht einfach berechnen, indem du den 01.01. des Folgejahres nimmst in dem die Forderung entstanden ist – also eine Rechnung kam. Und da rechnest du 3 Jahre drauf.

Kleines Beispiel gefällig?
Du lässt dein Auto am 15.04.2015 reparieren und erhältst dafür die Rechnung am 21.04.2015. Dann beginnt die Verjährung am 01.01.2016 und wenn bis zum 01.01.2019 nichts passiert ist, dann ist die Forderung verjährt und du kannst die Verjährungsreinrede einlegen.

Ein anderes Beispiel:
Der Zahnarzt schickt dir die Rechnung für die Behandlung am 28.12.2018, dann startet die Verjährungsfrist am 01.01.2019 (also 3 Tage später) und ab dem 01.01.2022 ist der Anspruch dann verjährt.

Wann wird die Verjährung unterbrochen oder gehemmt?

Eine Verjährung kann nur eintreten, wenn kein zwischenzeitliches Ereignis die Verjährung hemmt oder sogar unterbricht.

Unterbrochen wird die Verjährung z.Bsp. durch eine Anerkennung der Forderung, wenn du eine Teilzahlung auf die Forderung leistest oder wenn der Gläubiger einen Mahn- und daraus folgend den Vollstreckungsbescheid beantragt und das Gericht diesen erlässt. Durch die Unterbrechung startet die Verjährungsfrist erneut oder wird bei einer Anerkennung oder einer Titulierung sogar auf 30 Jahre festgesetzt.

Eine Hemmung würde z.Bsp. eintreten, wenn man über die Forderung verhandelt – es also erkenntlich ist, dass du mit dem Gläubiger über die Summe oder den Umstand handelst. Eine einseitige Handlung, wie z.Bsp. eine Mahnung zählt nicht dazu!

Wie lege ich die Verjährungseinrede ein?

Ist eine Forderung nun tatsächlich verjährt, dann kannst du die Verjährungseinrede einlegen. Hierzu musst du den Gläubiger über deine Einrede informieren, da er die Verjährung nicht automatisch beachten muss! Dazu reicht die untenstehende Vorlage, aus der erkennbar ist, dass du genau das möchtest.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie machen eine Forderung in Höhe von XXX Euro gegen mich geltend.
Diese Forderung ist nach §195 BGB bereits verjährt, weshalb ich die Verjährungseinrede nach §214 Abs. 1 BGB einlege.

Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie die Forderung nicht weiter verfolgen und keine weiteren Ansprüche hieraus gegen mich erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Wie ich bereits oben schrieb muss der Gläubiger darauf nicht reagieren, er muss auch, wenn nur ein Teil verjährt ist, nicht ausrechnen wieviel verjährt ist. Er kann es jedoch, weshalb ich in der Vorlage die Bestätigung fordere.

Was passiert, wenn ich die Verjährungseinrede einlege?

Hast du einmal die Verjährungseinrede korrekt eingelegt, dann darf der Gläubiger den verjährten Bestandteil nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Sollte er es doch versuchen, dann kannst du eine Vollstreckungsabwehrklage erheben. Du solltest natürlich nachweisen können, dass du die Einrede der Verjährung eingelegt hast und diese sollte natürlich auch korrekt sein.

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Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Gläubiger aushandeln

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Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Unterschreiben Sie nie eine vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarung
  • Halten Sie nur schriftlichen Kontakt mit dem Gläubiger / Inkassobüro
  • Fordern Sie nach Erledigung den Titel an

Tja, wo fange ich an? Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Gläubiger oder einem Inkassounternernehmen auszuhandeln kann am Ende mehr Probleme bereiten, als wenn man diese gar nicht erst vereinbart. Persönliche Erfahrung, aber auch die Erfahrung von Anderen bringen mich dazu mal einen Artikel über die Tücken & Fallstricke einer Ratenzahlungsvereinbarung zu schreiben.

Was ist eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger bzw. Inkassounternehmen kann einen aufgekommenen finanziellen Engpass durch Aufteilung der Gesamtforderung durchaus sinnvoll überbrücken. Wenn Sie nicht in der Lage sind die Gesamtforderung auf einmal zu bezahlen, kann es vorteilhaft sein die Forderung zu splitten und z.Bsp. monatlich an den Gläubiger zu bezahlen.

Hierbei wird mit dem Gläubiger verhandelt in welchem Abstand (üblicherweise monatlich), welche Summe, unter welchen Voraussetzungen und für welchen Zeitraum an den Gläubiger bezahlt wird.

Jedoch lauern hier zahlreiche Fallstricke, auf die leider viele Schuldner hereinfallen.

Muss ein Gläubiger eine Ratenzahlung akzeptieren?

Dies ist eine der häufigsten Fragen, die immer wieder gestellt wird. Die einfache und kurz und knappe Antwort darauf lautet:

Nein!

Ein Gläubiger muss keine Ratenzahlung akzeptieren. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Dennoch lassen sich viele Inkassounternehmen und Gläubiger darauf ein – getreu dem Grundsatz: „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“

Welche Fallstricke der Ratenzahlungsvereinbarung gibt es?

Gibt man dem Gläubiger zu verstehen, dass man die Gesamtsumme nicht bezahlen kann, so verwenden viele Gläubiger pauschal einen Vordruck um eine Ratenzahlung mit dem Schuldner zu vereinbaren.

Falle 1: Zusätzliche Kosten

Solche Vordrucke sind meist negativ für den Schuldner geschrieben und enthalten zum Beispiel völlig unangemessene „Ratenzahlungsvereinbarungsgebühren“ oder sogar „Buchungsgebühren“ für jede einzelne eingezogene bzw. überwiesene Rate.

Falle 2: Verrechnung der Zahlungen

Außerdem wird in den Vordrucken oft auch die Anrechnung der Raten zuerst auf die Kosten / Zinsen vereinbart, was immer einen Nachteil bedeutet, da damit nicht die Hauptforderung senkt. Auf die Hauptforderung werden dadurch nämlich weiterhin Zinsen fällig.

Falle 3: Selbstauskunft

Oft wollen, insbesondere Inkassounternehmen, auch eine Aufstellung aller weiteren Forderungen die gegen Sie bestehen erhalten. Zusätzlich wird eine Selbstauskunft verlangt, in denen Ihre Einkünfte, Ausgaben und ihre persönlichen Daten erfragt werden. Die Unternehmen versuchen damit abzuschätzen „an welcher Position“ Ihre eigene Forderung bei Ihnen steht. Im Grunde genommen ist dies keine „Falle“, dennoch empfinde ich es persönlich als nicht unbedingt notwendig, dass eine Selbstauskunft verlangt wird.

  • Sind Sie überschuldet?
  • Sind dies Ihre einzigen Außenstände?
  • Leben Sie von Sozialhilfe / Hartz IV
  • Wie stehen Ihre Chancen in Ihrem Beruf wieder Fuß zu fassen?
  • Sind Sie vielleicht Rentner?
  • Gibt es eventuelles Vermögen, was „zu holen“ wäre
  • Bestehen bereits Vorpfändungen?

Alle diese Punkte fließen in die Entscheidung über eine Ratenzahlung ein. Insbesondere, wenn Sie unpfändbar sind, kurz vor der Rente stehen oder die Aussicht über eine Pfändung nicht erfolgversprechend ist, dann könnte eine Ratenzahlung seitens des Inkassobüros anerkannt werden.

Falle 4: Anerkennung der Forderung

Das ist die vielleicht wichtigste Falle, die mit einer vorgefertigten Ratenzahlungsvereinbarung einhergeht: Sobald man sich mit dem Gläubiger, bzw. dem Inkassounternehmen anfängt über die Forderung „einig“ zu werden – und ist bereits das Aushandeln einer Ratenzahlung – ist wird die regelmäßige Verjährung gehemmt oder sogar unterbrochen!

Weiterhin ist in den vorgefertigten Vereinbarungen oft eine Anerkennung der Schulden. Sobald man diese unterschrieben hat wirkt diese Anerkennung ähnlich wie eine titulierte Forderung, wofür der Gläubiger normalerweise erst einen Mahnbescheid bzw. einen Vollstreckungsbescheid erlassen muss.

Manche Inkassounternehmen gehen sogar so weit, dass sie den Verzicht auf Einreden inkludieren. Der Schuldner hat dann keine Möglichkeit mehr die ihm zustehenden Einreden vorzubringen.

Die Verhandlung über eine Ratenzahlungsvereinbarung

Es kann – wie ich oben bereits geschrieben habe – durchaus schwierig sein eine anständige und für beide Seite akzeptable Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Sie sollten sich im Klaren darüber sein, dass ein Gläubiger immer versucht das Beste für sich herauszuholen und dabei gern auch den einen oder anderen Euro nebenbei versucht zu verdienen.

Wenn Sie eine Forderung von einem Gläubiger oder einem Inkassounternehmen erhalten, dann sollten Sie ganz genau prüfen ob diese Forderung zurecht besteht. Ist es Ihnen nicht möglich die wirklich geschuldete Summe im Ganzen zu begleichen, dann können Sie versuchen die Ratenzahlung zu vereinbaren.

Sobald eine rechtlich bindende Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde erhält man im Normalfall die folgenden Vorteile:

Woran sich der Gläubiger halten sollte

  • Vorübergehende Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen
  • (normalerweise) keine weiteren laufenden Zinsen berechnen
  • monatlich das Geld einziehen / verwalten und auf die Forderung anrechnen
  • Bis zur Erledigung der Gesamtforderung „die Füße stillzuhalten“

Woran sich der Schuldner halten sollte

  • Pünktliche Überweisung der vereinbarten Raten
  • Bei Änderungen der finanziellen Situation den Gläubiger informieren
  • Bei sämtlichen Änderungen der persönlichen Daten den Gläubiger informieren

Heben Sie bitte unbedingt sämtliche Zahlungsbelege auf! Wenn es später doch wieder zu Streitigkeiten kommt, dann ist es immer besser die Zahlungen nachweisen zu können.

Ratenzahlungsvereinbarung nicht voreilig unterschreiben

Wenn Sie mit den Bedingungen, bzw. den oben genannten Fallen nicht einverstanden sind, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit ein Gegenangebot zu erstellen. Gehen Sie hierbei insbesondere auf Dinge ein, die den Gläubiger, bzw. das Inkassounternehmen dazu bewegen könnten einer Ratenzahlung doch zuzustimmen. Dies können zum Beispiel:

  • Ihr Alter
  • Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche
  • Länge der Arbeitslosigkeit und damit Aussichtslosigkeit
  • Gesundheitliche Probleme
  • Pfändungen, die bereits stattfinden

Sie sollten ein Gegenangebot auch IMMER „zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche“ unterbreiten. Damit verhindern Sie, dass der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen später noch irgendwelche anderen Forderungen findet und diese auf einmal geltend macht. Schreiben Sie dies bitte IMMER mit in Ihre Vorschläge!

Wenn der Gläubiger nicht zustimmt

Schwierig wird es, wenn der Gläubiger einer Ratenzahlung nicht zustimmt. Er wird voraussichtlich die weitere Vollstreckung fortsetzen und versuchen das Geld z.Bsp. durch Lohnpfändungen einzutreiben.

Aber als Geheimtipp für eine „erzwungene Ratenzahlung“ könnte die folgende Vorgehensweise sein:

Überweisen Sie einfach den Betrag, den Sie für angemessen halten mit dem Überweisungsbetreff: „Zur Verrechnung auf die Hauptforderung“ und fügen in den Betreff noch Ihr Aktenzeichen hinzu.

Ich habe noch nie ein Inkassounternehmen gesehen, was die Zahlung wieder zurückgeschickt hat. 😉

Achtung:
Mit Überweisung auf die Forderung akzeptieren Sie automatisch, dass die Verjährung unterbrochen wird. Eine spätere Verjährungseinrede kann entsprechend erst in frühestens 3 Jahren nach der letzten Zahlung erfolgen. Weiterhin kann dadurch auch das akzeptieren der Kosten, Zinsen etc. vorausgesetzt werden. Fragen Sie bitte bei Bedarf in unserem Forum.

Behalten Sie bitte selbständig im Auge wie oft Sie welche Summe bezahlt haben und wann Sie entsprechend aufhören müssen zu bezahlen.

Ratenzahlungsvereinbarung erledigt – was dann?

Haben Sie Ihre Ratenzahlungsvereinbarung erfolgreich erledigt und alles bezahlt, was vereinbart wurde, dann sollten Sie sich vom Gläubiger eine Bestätigung einholen, dass keine Forderungen mehr gegen Sie vorliegen. Der Gläubiger ist jedoch nicht verpflichtet Ihnen dies zu bestätigen.

Außerdem sollten Sie sich ggf. vorhandene Vollstreckungsbescheide entwertet, im Original zusenden lassen. Damit vermeiden Sie unliebsame Überraschungen. (Wir haben alles schon gesehen ;-))

Wo finde ich weitere Informationen?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich nicht jeden erdenklichen Fall hier behandelt habe oder dass Sie vielleicht die eine oder andere Frage haben.
In unserem Forum haben wir ehrenamtliche Schuldnerberater, die für Ihre Fragen immer ein offenes Ohr haben und Ihnen gern helfen:

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Gerichtlicher Mahnbescheid

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Antragstellung, Verfahren und Rechtsfolgen eines gerichtlichen Mahnbescheides anschaulich erklärt!

Zweifellos stellt ein gerichtlicher Mahnbescheid ein geeignetes Instrumentarium dar, um einer finanziellen Forderung ausreichend Geltung zu verschaffen. Erscheint diese aus Sicht des Betroffenen jedoch nicht gerechtfertigt, sollten umgehend entsprechende Schritte eingeleitet werden, um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen, wie etwa eine Lohnpfändung, zu verhindern.

Dieser Beitrag befasst sich ausführlich mit der Frage, was bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen zu beachten ist und wie man sich gegen unberechtigte Mahnbescheide wirksam zur Wehr setzen kann.

Was versteht man unter einem Mahnbescheid?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid versetzt den Gläubiger in die Lage, Außenstände auf einfache Weise einfordern zu können. Denn mit seiner Hilfe kann der Gläubiger im Wege des Mahnverfahrens einen Vollstreckungstitel erwirken. Dieser wird per Bescheid übermittelt und berechtigt den Gläubiger, bei Gericht die Zwangsvollstreckung samt eventueller Kontopfändung zu veranlassen.

Mahnbescheide können auch ohne vorausgegangene Mahnschreiben beantragt werden und sie beziehen sich ausschließlich auf Geldforderungen. Die Eintreibung von Ansprüchen anderer Art ist durch einen Mahnbescheid nicht möglich.

Auch bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit, die Geldforderung eintreiben zu können, empfiehlt es sich für einen Gläubiger, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, da ab dessen Ausstellung die Forderung nicht wie üblich nach drei Jahren, sondern erst nach 30 Jahren verjährt.

Der Mahnbescheid im Kontext des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das Mahnverfahren dient dazu, offene Zahlungen beim Schuldner rechtswirksam einzufordern. Dabei wird zuerst der Mahnbescheid vom Gericht erlassen und dem Schuldner zugestellt. Wenn der Zahlungspflichtige innerhalb einer Frist dagegen keinen Widerspruch eingelegt, kann im zweiten Schritt bei Gericht der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Die Durchsetzung der gerichtlichen Vollstreckung stellt das primäre Ziel in einem Mahnverfahren dar.

Wie kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden?

Das für einen Antrag auf einen Mahnbescheid benötigte Formular kann in Schreibwarengeschäften erworben werden und ist ausgefüllt beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Das Formblatt kann aber auch online heruntergeladen werden. Hierzu wurde eine eigene Internet-Plattform ins Leben gerufen (https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html), welche für alle Bundesländer die erforderlichen Formulare bereithält.

Die online eingegebenen Daten werden in sicher verschlüsselter Form an das zuständige Mahngericht weitergeleitet. Nach erfolgter Übertragung (Bestätigung als Nachweis aufheben!), gilt der Antrag als bei Gericht eingegangen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann auch mit Hilfe eines sogenannten Barcode-Antrags angefordert werden. Dabei wird das ausgefüllte Online-Formular als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Dieses können Sie auszudrucken und postalisch oder persönlich beim Mahngericht einzureichen.

Welche Kosten verursacht ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Grundsätzlich fallen kostenmäßige Aufwendungen für das Einschreiten des zuständigen Gerichts sowie für die Zustellung des Bescheids an. Wie hoch sich die Gerichtskosten für den Mahnbescheid belaufen, hängt vom Einzelfall ab, da dieser Punkt von der Höhe der Forderung abhängig ist.

Es gilt der Grundsatz: Je größer der Streitwert bzw. die geforderte Summe, desto höher die Gebühren. Um hinsichtlich der anfallenden Barauslagen den Schuldner in die Pflicht nehmen zu können, sind diese als Nebenforderung geltend zu machen.

Wer muss die Kosten des Mahnbescheides bezahlen?

Gewinnt der Gläubiger den Prozess, so ist der säumige Zahler nicht nur für die Bezahlung der Hauptforderung einschließlich angefallener Zinsen verantwortlich, ihm obliegt auch die Begleichung sämtlicher Nebenkosten und Gebühren in Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren. Ist der Gläubiger etwa aufgrund seines zu geringen Einkommens dazu nicht in der Lage, dann besteht die Möglichkeit, bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Hinweis:
Ein gerichtliches Mahnverfahren sollte dann eingeleitet werden, wenn angenommen werden kann, dass der Schuldner gegen die zwangsweise Einbringung der Geldforderung voraussichtlich keinen Widerspruch einlegen wird.

Ist jedoch damit zu rechnen, dass der Antragsgegner das Begehren des Gläubigers bestreitet, so ist ein gerichtliches Mahnverfahren wenig sinnvoll, es entstehen lediglich überflüssige Kosten. Stattdessen wird empfohlen, unverzüglich die Klage bei Gericht einzureichen.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten?

Flattert ein Mahnbescheid ins Haus, sollte man zuerst einmal ruhig bleiben und überlegen ob dieser Mahnbescheid berechtigt ist. Sie sollten auf keinen Fall überstürzt handeln und können bei Unsicherheiten gern in unserem Forum nachfragen. Dort kümmern sich fachkundige Schuldnerberater ehrenamtlich um Ihre Fragen: Jetzt zum Forum!

Da aber mit einem Mahnbescheid stets auch eine Frist einhergeht, innerhalb welcher Sie eventuell zu reagieren haben, sollten Sie diesen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Forderung für 30 Jahre festgeschrieben wird und Sie nur noch mit sehr sehr großem Aufwand etwas dagegen tun können.

Das Amtsgericht, welches den Mahnbescheid erlässt, prüft nämlich nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Deshalb sollten Betroffene stets nachforschen, ob die Forderung zu Recht besteht. Wenn dies der Fall ist, sollte die im Mahnbescheid genannte Summe rasch beglichen werden. Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, können Schuldner versuchen, mit dem Betreiber der Forderung eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wir haben Ihnen ein paar Tipps für eine effektive Ratenzahlungsvereinbarung zusammengestellt.

Widerspruch gegen einen ungerechtfertigten Mahnbescheid

Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, dann sollten Sie innerhalb von zwei Wochen (ab Zustellung des Bescheids) Widerspruch gegen diesen einzulegen!
Dies erspart Ihnen vorläufig die Festschreibung für 30 Jahre. Der Gläubiger kann dann das zivilrechtliche Verfahren anstrengen und dann wird ggf. ein Richter über diese Forderung entscheiden.
Der Widerspruch allein führt aber nicht automatisch zur Einleitung eines zivilrechtlichen Klageverfahrens. Hierfür ist es erforderlich, dass eine der beiden Parteien ein entsprechendes Klagebegehren erhebt.

Der Zweck des gerichtlichen Klageprozesses besteht darin, die Frage zu klären, ob die geltend gemachte Forderung dem Grund und der Höhe nach gerechtfertigt ist.
Sollte nach Ansicht des Gerichts die Forderung nicht ausreichend begründet sein, wird die Klage zurückgewiesen. Ein ausgestellter Mahnbescheid verliert dadurch seine Rechtskraft.

Hilfe zum Thema

Für alle Fragen rund um einen gerichtlichen Mahnbescheid oder dem Vollstreckungsbescheid können Sie sich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.

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EU-Recht: 3 Jahre Restschuldbefreiung für alle!

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Update vom 18.02.2020:
Der neue Gesetzesentwurf liegt jetzt vor und hat die Vorschläge von Christine Lambrecht eingearbeitet.

Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Auskunfteien Informationen über die Restschuldbefreiung nur noch 1 Jahr nach Erteilung der Restschuldbefreiung gespeichert werden dürfen um dem Schuldner den wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Restschuldbefreiuung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die EU-Richtlinie, die jedem EU-Bürger die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ermöglichen soll wurde auf den Weg gebracht. Deutschland muss nun bis zum 17. Juli 2021 die Pläne der EU in das deutsche Recht einarbeiten und umsetzen. Jedoch kann die Frist einmalig um ein weiteres Jahr – bis zum 17. Juli 2022 – verlängert werden.

Am 07. November 2019 äußerte sich Christine Lambrecht vor dem deutschen Insolvenzverwalterkongress positiv über die Restschuldbefreiung nach drei Jahren für alle und legte Ihre Pläne und Vorschläge offen:

Zum Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2019 erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie plane ich, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Für unternehmerisch tätige Personen schreibt dies die Richtlinie ausdrücklich vor. Ich setze mich dafür ein, dass das gleiche auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt. Auch weiterhin werden sich alle Schuldnerinnen und Schuldner die Restschuldbefreiung dadurch verdienen müssen, dass sie ihren Pflichten im Restschuldbefreiungsverfahren hinreichend nachkommen. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane ich eine Übergangsregelung, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden.

www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/110719_Restschuldbefreiung.html

Christine Lambrecht schlägt vor die Restschuldbefreiung monatlich zu verkürzen:

Insolvenzantrag gestelltDauer der Restschuldbefreiung
vom 17. Dezember 2019 bis 16. Januar 2020 67 Monate
(fünf Jahre und sieben Monate)
vom 17. Januar 2020 bis 16. Februar 2020 66 Monate
(fünf Jahre und sechs Monate)
vom 17. Februar 2020 bis 16. März 2020 65 Monate
(fünf Jahre und fünf Monate)
vom 17. März 2020 bis 16. April 2020 64 Monate
(fünf Jahre und vier Monate)
vom 17. April 2020 bis 16. Mai 2020 63 Monate
(fünf Jahre und drei Monate)
vom 17. Mai 2020 bis 16. Juni 2020 62 Monate
(fünf Jahre und zwei Monate)
vom 17. Juni 2020 bis 16. Juli 2020 61 Monate
(fünf Jahre und einen Monat)
vom 17. Juli 2020 bis 16. August 2020 60 Monate
(fünf Jahre)
vom 17. August 2020 bis 16. September 2020 59 Monate
(vier Jahre und elf Monate)
vom 17. September 2020 bis 16. Oktober 2020 58 Monate
(vier Jahre und zehn Monate)
vom 17. Oktober 2020 bis 16. November 2020 57 Monate
(vier Jahre und neun Monate)
vom 17. November 2020 bis 16. Dezember 2020 56 Monate
(vier Jahre und acht Monate)
vom 17. Dezember 2020 bis 16. Januar 2021 55 Monate
(vier Jahre und sieben Monate)
vom 17. Januar 2021 bis 16. Februar 2021 54 Monate
(vier Jahre und sechs Monate)
vom 17. Februar 2021 bis 16. März 2021 53 Monate
(vier Jahre und fünf Monate)
vom 17. März 2021 bis 16. April 2021 52 Monate
(vier Jahre und vier Monate)
vom 17. April 2021 bis 16. Mai 2021 51 Monate
(vier Jahre und drei Monate)
vom 17. Mai 2021 bis 16. Juni 2021 50 Monate
(vier Jahre und zwei Monate)
vom 17. Juni 2021 bis 16. Juli 2021 49 Monate
(vier Jahre und einen Monat)
vom 17. Juli 2021 bis 16. August 2021 48 Monate
(vier Jahre)
vom 17. August 2021 bis 16. September 2021 47 Monate
(drei Jahre und elf Monate)
vom 17. September 2021 bis 16. Oktober 2021 46 Monate
(drei Jahre und zehn Monate)
vom 17. Oktober 2021 bis 16. November 2021 45 Monate
(drei Jahre und neun Monate)
vom 17. November 2021 bis 16. Dezember 2021 44 Monate
(drei Jahre und acht Monate)
vom 17. Dezember 2021 bis 16. Januar 2022 43 Monate
(drei Jahre und sieben Monate)
vom 17. Januar 2022 bis 16. Februar 2022 42 Monate
(drei Jahre und sechs Monate)
vom 17. Februar 2022 bis 16. März 2022 41 Monate
(drei Jahre und fünf Monate)
vom 17. März 2022 bis 16. April 2022 40 Monate
(drei Jahre und vier Monate)
vom 17. April 2022 bis 16. Mai 2022 39 Monate
(drei Jahre und drei Monate)
vom 17. Mai 2022 bis 16. Juni 2022 38 Monate
(drei Jahre und zwei Monate)
vom 17. Juni 2022 bis 16. Juli 2022 37 Monate
(drei Jahre und einen Monat)
vom 17. Juli 2022 bis 16. August 2022 36 Monate
(drei Jahre)

Vor- und Nachteile von Lambrechts Plänen

Die Vorteile der Pläne liegen laut Frau Lambrecht auf der Hand:

  • Weicher Übergang in das bestehende Gesetz
  • aktuellen Insolvenzplanungen werden nicht verzögert
  • Keine Kapazitätsprobleme bei den Gerichten / Verwaltern
  • Ungerechtigkeiten gegenüber Alt-Insolvenzen werden vermieden

Leider bedenkt Frau Lambrecht dabei nicht, dass Ihre Planung so weit geht, dass die alle Insolvenzen, die nach dem 17. Dezember 2019 angemeldet werden mit einem Schlag zwischen dem 17. Juli 2025 und dem dem 16. August 2025 enden werden. Damit verzögert sie die Kapazitätsprobleme und verlagert diese dann auf den o.g. Zeitraum. Bis dahin können sich die Gerichte jedoch hoffentlich auf die Flut der Restschuldbefreiungen vorbereiten.

Soll ich mit der Insolvenz warten?

Sollte die Planung, die Christine Lambrecht vorschlägt tatsächlich umgesetzt werden, dann lohnt es sich auf jeden Fall bis zum 17. Dezember 2019 zu warten, da dann statt 6 Jahre nur noch 5 Jahre und 7 Monate die Restschuldbefreiung dauern wird.

Danach wird, den Plänen nach, das Ende der Restschuldbefreiung, egal wann man die Insolvenz anmeldet, definitiv bis mindestens zum 17. Juli 2025 gehen.

Sie können sich also beruhigt auf die Insolvenz vorbereiten und verlieren dabei keine Zeit. Beachten Sie aber bei Ihrer Planung, dass eine frühere Anmeldung auch einen frühere Pfändungsschutz nach sich zieht und Sie früher wieder ohne Angst vor dem Gerichtsvollzieher leben können.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Pläne von Frau Lambrecht sind aktuell nur Vorschläge und müssen als Gesetz formuliert werden und dann auch entsprechend abgesegnet werden. Bis dahin können Monate vergehen und entsprechende Schuldner hängen in der Luft, ob die Pläne überhaupt umgesetzt werden.

Sollten die Pläne jedoch genau so umgesetzt werden, dann gilt das natürlich rückwirkend für die Insolvenzeröffnungen, die nach dem 17. Dezember 2019 eröffnet wurden.

Fazit zur Restschuldbefreiung in 3 Jahren

Fest steht: Der Gesetzgeber muss sich bis zum 17. Juli 2021 an die EU-Richtlinie halten und für uns die Restschuldbefreiung in 3 Jahren ins Gesetz einarbeiten. Was bis dahin passiert ist aktuell leider nicht vorhersagbar.

Sollten Sie sich aktuell in den Vorbereitungen zu einer Insolvenz befinden, dann warten Sie mit der Eröffnung bis zum 17. Dezember 2019. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einen „harten“ Wechsel von sechs auf drei Jahre Wohlverhaltenszeit geben wird, da andernfalls die Gerichte und Insolvenzverwalter überflutet werden mit Arbeit.

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Für alle Fragen rund um die Insolvenz und die Restschuldbefreiung nach EU-Recht können Sie sich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.

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7 Tipps: Insolvenzantrag stellen, wenn man nicht weiß wo man überall Schulden hat

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Ein Gastbeitrag von unserem Schuldnerberater Caffery

In diesem Text möchte ich mich mit einer Frage beschäftigen die in der Praxis relativ häufig auftaucht. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn man nicht weiß wo überall Schulden bestehen.

Wie so oft in unserem Themenkomplex gibt es da leider keine abschließende Universalantwort drauf. Es gibt nur Dinge die man tun kann, um das „Ungemach-Risiko“ so gut es geht abzumildern.

Diese Dinge kann man mit folgenden Worten am besten zusammenfassen: 

„Möglichst umfangreiche und nachweisbare Recherche.“

Die Ausgangslage

Im Insolvenzantrag gibt es in Anlage 6 die Gläubigerliste, in der Antragsteller ihre Gläubiger auflisten müssen. Unter dieser Liste steht der verstörend klingende Satz:
„Es wird unter Strafandrohung sowie unter Androhung der Versagung der Restschuldbefreiung versichert, dass nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden“.

Das sind definitiv erst einmal deutliche und harte Worte. 

Versagensantrag vom Gläubiger

Genau an dieser Formulierung wird man sich messen lassen müssen, wenn ein „vergessener“ Gläubiger Tabularasa veranstaltet wenn er bemerkt, dass seine, gehen wir mal davon aus, rechtmäßige Forderung im Antrag keine Erwähnung fand. 

Das Thema wird von uns Beratern sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich persönlich hänge das Thema vergleichsweise hoch, da ich erstens von Natur aus ein gründlicher Mensch bin, zweitens gerne möglichst jedes Ungemachpotenzial ausschließe und drittens bereits an einem eigenen Fall erfahren habe was im schlimmsten Fall passieren kann. 

Ich weiß nicht wo ich überall Schulden habe

Wenn mir jemand sagt, er hätte im Prinzip nur eine lose Ahnung wo er Schulden hat, da er/sie etwa über Jahre blind für seinen Partner etc. unterschrieben hat oder vor Jahren mal „reinen Tisch“ gemacht hat und alle Multigläubiger-Unterlagen aus Frust in einem Freudenfeuer abgefackelt hat, dann gebe ich folgende Dinge zu bedenken bzw. als Hausaufgaben mit. 

  1. Sicherstellen, dass man für eine Zeit von mindestens sechs Monaten seine Post bekommen und gesichtet hat. 
  2. Liste machen aus allen Zetteln die noch da sind, sowie aus der Erinnerung.
  3. Schufa, Infoscore, Creditreform, EOS und Bürgel anfragen.
  4. Das Vollstreckungsgericht des Wohnorts anfragen.
  5. ggf. auch bzw. oder das Vollstreckungsportal der Länder besuchen. (obschon ich persönlich das Portal aus verschiedenen Gründen nicht gut finde)
  6. Die Stadtverwaltung des Wohnorts anfragen.
  7. ggf. noch den Inkassoservice der Bundesagentur
  8. In Extremfällen die Mahngerichte anfragen (so viele gibt es von den Dingern nicht: https://www.mahngerichte.de/de/zustaendigkeiten.html)

Nicht vergessbare Gläubiger

Zusätzlich gibt es aus meiner Sicht auch noch Gläubiger, die man einfach nicht vergessen kann bzw. man wohl keinem Richter der Welt mit gesundem Menschenverstand erklären könnte, dass man sie vergessen hat. Selbst wenn sie nicht bei der Recherche auftauchten.

Dies sind etwa Gläubiger von Schmerzensgeldern oder Schadenersatzforderungen zu denen es auch strafrechtliche Geschichten gab. Auch so etwas wie Unterhaltsforderungen oder z.Bsp. Immobiliendarlehen oder Kreditverträge über fünfstellige Summen halte ich für sehr schwierig. So etwas eben.

Wie ich bereits sagte: Ich hänge die Recherche vergleichsweise hoch. Ich kenne Kollegen (und auch Anwälte), denen das fast egal ist oder die bestenfalls mal zu einer Schufaauskuft raten. 
Ich persönlich halte das – je nach Geschichte des Ratsuchenden – für deutlich zu wenig und auch für ein wenig fahrlässig.

Wie viel muss ich im Insolvenzantrag angeben?

Grundsätzlich gilt auch das Motto: Lieber zu viel als zu wenig. Wer sich bei bestimmten Forderungen nicht ganz sicher ist ob sie (noch) existieren, gerechtfertigt sind, ggf. durch „Inkassohopping“ doppelt sind etc. schreibt sie im Zweifel immer mit in den Insolvenzantrag! 

Die Forderungen müssen im Verfahren ohnehin noch einmal extra von den Gläubigern angemeldet werden und werden zusätzlich gerichtlich geprüft. Es besteht als kein Nachteil dadurch, wenn unter Umständen zu viele Gläubiger in die Liste geschrieben werden. 

Nochmal zur Erläuterung:
Man muss nicht all das machen was ich oben geschrieben habe. Man könnte aber sogar noch mehr machen. 
Es steht nirgendwo, was man alles braucht und auch nirgendwo, was ausreicht um komplett sicher zu sein.
Es geht immer um den „worst case“. Einem Richter im Einzelfall schlüssig erklären zu können, dass der Gläubiger nicht absichtlich oder grob fahrlässig weggelassen wurde ist eventuell später die Herausforderung, der man sich stellen muss.
Je mehr man dafür an Recherche vorweisen kann, desto besser sind die Chancen, dass es positiv ausgeht.

Wenn man z.b. fünf Gläubiger vergessen hat und nur sagen kann „Aber ich habe doch die Schufa angefragt!“, ist das aus meiner Sicht einfach zu wenig.

Gerichtsurteile zum „Vergessen von Gläubigern“

Zum Schluss noch ein paar Urteile die zeigen, dass das Thema auf jeden Fall erst genommen werden muss. Ich will damit keine Panik verbreiten, sondern lediglich dazu beitragen, dass niemand das Thema zu sehr auf die leichte Schulter nimmt.

– „Restschuldbefreiung versagt wegen eines fehlenden Gläubigers bei insgesamt 12 angegebenen Forderungen. Der Antragsteller war irrtümlich der Ansicht, dass die gegenständige Forderung bereits in der eines anderen Gläubigers enthalten war. Dem war nicht so.“
LG Stuttgart, 22. März 2002 – 10 T 256/01

– Restschuldbefreiung versagt, da ein Schuldner eine Forderung über 75.000 Euro im Antrag „vergessen“ hatte.
BGH, Beschluss vom 18. Juni 2015 – IX ZB 86/12

– Versagung der Restschuldbefreiung wegen „vergessenem“ Gläubiger in „relevanter Höhe“. Der Schuldner hatte parallel zu seiner Frau einen Antrag gestellt. Bei der Frau war die Forderung aus gesamtschuldnerischer Haftung in der Gläubigerliste enthalten und bei ihm nicht. Alle Gerichte bis zu BGH glaubten das „Vergessen-Argument“ daher nicht und entschieden auf Versagung.
BGH, 24. März 2011 – IX ZB 80/09

– Das man auch Glück haben kann, zeigte das AG Göttingen mit einem vergleichsweise milden Urteil. Eine Schuldnerin „vergaß“ im Antrag eine Forderung der Unterhaltsvorschusskasse in der Höhe von 3500 Euro, hatte während des Verfahrens sogar in dieser Angelegenheit sogar Kontakt zum Gläubiger und meldete die Forderung erst ein Jahr nach Eröffnung auf Hinweis des Treuhänders nach. Dennoch urteile das AG hier milde und wies den Versagungsantrag des Gläubigers zurück.
AG Göttingen, 11. November 2011 – 74 IK 89/09

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