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Re: P-Konto
Weil mir hier einfach zu viel pauschal gekloppt wird, nehme ich einfach mal zum Spaß die Gegenposition ein und breche eine ungewollte Lanze für den gemeinen Wald- und Wiesenbänker. Ich denke, dass höchstens einer von zehn Schalternixen von Fillialbanken den Unterschied zwischen Insolvenzverfahren un...
Re: P-Konto
Ich würde doch nicht denken, dass du hier absichtlich die Unwahrheit sagst... Es kommt ständig vor, dass es Leute in diesem (was den Zusammenhang angeht wesentlichen) Punkt einfach nicht besser wissen und wirklich denken es hätte zur Verfahrenseröffnung keine Pfändung auf dem Konto gegeben. Vielleic...
Re: P-Konto
Hat hier jemand einen Rat was ich machen kann. Wenn das (besonders Punkt 2!) zu 100% stimmt: Ich bin seit ein paar Tage in der Wohlverhaltensphase. es liegt auch keine Pfändung auf dem Konto. Schicke dem Institut die Kopie des Aufhebungsbeschlusses und die Aufforderung die P-Konto Vereinbarung zu b...
- 28. Sep 2026, 23:06
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- Thema: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026
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Re: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026
Interessant finde ich aber auch die Ausführungen von @caffery, bezgl. einer Eigenbeiteiligung, auch wenn ich denke, dass es eher die langen Wartezeiten betrifft, weshalb Rat-/u.- Hilfesuchenden sich nicht mehr melden (usw. usf.). Nene - ich meinte mit denen die sich auf einmal nicht mehr melden ode...
- 28. Sep 2026, 15:22
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- Thema: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026
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Re: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026
Danach gibt es keine Verpflichtung mehr, Schuldnern eine kostenfreie Beratung anzubieten. Diese Verpflichtung gab es aber noch nie. Die Finanzierung war schon immer ein Flickenteppich und besonders von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und soll mit diesem Gesetz ein Stück weit vereinhei...
- 28. Sep 2026, 12:06
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- Thema: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
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Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
Die Info über die Eigentumswohnung stammt aus einem anderen Thema des Thread-Erstellers. Sie ist der Grund warum er hier Gedankenspiele ins Feld führte um die Abgabe der Vermögensauskunft verhindern zu wollen. Gestatte mir bitte zwei Kommentare zu deinen ansonsten sehr versierten Ausführungen: Mit e...
- 28. Sep 2026, 09:47
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- Thema: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
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Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
Pfändungsbeschlüsse nach § 850d ZPO (in den sog. Vorrechtsbereich) setzen immer einen Selbstbehalt fest der mit der Pfändungstabelle nichts zu tun hat und weit unter diesen Beträgen liegt. Fast immer wird dieser nach "Schema F" festgesetzt ohne individuelle Aspekte des Schuldners zu würdig...
- 28. Sep 2026, 08:54
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Re: Überfordert mit Briefen
Verrückt... Ganz nebenbei: Ich habe den Ursprungsext (der mir ohnehin schon etwas sehr plakativ vorkam) einfach mal bei Google reinkopiert um zu schauen ob der sonst noch wo auftaucht. Dem war zwar nicht so - allerdings hat mir die Google KI innerhalb einer Sekunde einen Antworttext ausgespuckt der ...
- 28. Sep 2026, 07:45
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- Thema: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
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Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich weiß selbst nicht Antwort. Du - oder von mir aus auch "Sie" - könnten z.b. mal anfangen sich die richtigen Fragen zu stellen und die Realität anzuerkennen. Realität: A Sie sind überschuldet B Ihre Eigentumswohnung ist ein Vermögenswert und daher Teil von P...
- 27. Sep 2026, 15:49
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- Thema: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
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Re: Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung, Vermögensauskunft, Unterhaltsschulden, Jugendamt, Zahlungsplan
Der Gerichtsvollzieher macht das was ihm aufgetragen wird. Rein rechnerisch müsstest du bei deinem Beispiel was du "gelesen" hast 394 Euro laufenden Unterhalt plus 1.333,33 Euro pro Monat zahlen - wenn die zuvor festgesetzte Summe als Maßstab gelten würde wären es "nur" 1.016,33 ...