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- 17. Jan 2026, 16:49
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Gläubiger fordert Geräte zurück
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Re: Gläubiger fordert Geräte zurück
Meinst du nicht, dass sich der Anbieter in diesem Sinne abgesichert hat und das in seinen AGB verankert hat?
- 12. Jan 2026, 21:01
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Aufhebung steht bevor
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Re: Aufhebung steht bevor
Naja, sagen wir es so: er rennt dir nicht hinterher und muss auch theoretisch deine Kontoauszüge oder sowas kontrollieren. Aber sonst heißt das nichts - deine Obliegenheiten hast du natürlich weiterhin und du musst natürlich weiterhin alles melden (also dem Gericht und dem Insolvenzverwalter / Treuh...
- 12. Jan 2026, 19:07
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Aufhebung steht bevor
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Re: Aufhebung steht bevor
Ah warte - du hast noch keinen aufhebungsbeschluss, also gilt für dich noch 290 InsO - dann sind es diese Obliegenheiten 
- 12. Jan 2026, 19:03
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Aufhebung steht bevor
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Re: Aufhebung steht bevor
Nein, das verstehst du leider etwas miss. Die Obliegenheiten sind z.Bsp. Dinge wie: jeden Umzug anzuzeigen, einen Wechsel des Arbeitgebers anzuzeigen oder auch Lottogewinne etc. abzuheben - guck mal in https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html Und durch den Aktenvermerk heißt es einfach, da...
- 10. Jan 2026, 13:50
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- Thema: Löschung erledigt Einträge Schufa
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Re: Löschung erledigt Einträge Schufa
6 Monate nach RSB werden die einträge gelöscht
- 24. Dez 2025, 20:44
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Vollstreckungsbescheid widersprechen?
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Re: Vollstreckungsbescheid widersprechen?
Genau so wie DanielWillig es beschreibt würde ich es auch handhaben.
Schlaflose Nächte brauchst du deswegen nicht haben.
Fröhliches Fest
Schlaflose Nächte brauchst du deswegen nicht haben.
Fröhliches Fest
- 20. Dez 2025, 14:03
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Brauche eure Hilfe, § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO
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Re: Brauche eure Hilfe, § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO
Also der Schlusstermin ist - wie oben schon zitiert - dafür da, dass die Gläubiger bis zu diesem Termin ihre Forderungen anmelden können. Danach folgt *irgendwann* (typischerweise nach 3-4 Monaten) die Schlussverteilung und dann erst nach nochmal 1 Monat die Aufhebung des Verfahrens - und erst damit...
- 20. Dez 2025, 09:41
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Brauche eure Hilfe, § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO
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Re: Brauche eure Hilfe, § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO
Das ist der normale Werdegang - damit nicht alle Leute zusammengetrommelt werden, hat das Gericht einfach nur den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Du musst da nicht hin und du brauchst auch nicht darauf antworten oder irgendwie reagieren. Einfach weiter warten :) Schöne Weihnach...
- 17. Nov 2025, 20:50
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- Thema: P-Konto freigabe
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Re: P-Konto freigabe
Dann kann ich hier auch zu machen
- 17. Nov 2025, 20:49
- Forum: Allgemein
- Thema: P-Konto wechsel
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Re: P-Konto wechsel
Inzwischen stehen die Antwort sicher 4 mal über den gesamten Thread verteilt. Ich mach hier mal zu.