Kosten Insolvenzverfahren
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Kosten Insolvenzverfahren
Hallo,
Ich wurde von einem vollkommen unnötigen Insolvenzantrag überrascht (es ging um noch nicht einmal 2000€), mir wurde einfach die Post nicht zugestellt - was auch niemand bezweifelt.
Ich habe also sofort alles beglichen (es ging um Krankenkassenbeiträge) und die Krankenkasse hat den Insolvenzantrag zurück gezogen
Jetzt beantragt sie jedoch nach §91a ZPO mir die Kosten auf zerlegen da ich Anlass zur Stellung des Insolvenzantrages gegeben hätte.
Es gab im Vorfeld keine Zustellung (gelber Brief), kein Versuch der Pfändung weder vor Ort noch Kto Pfändung, Sondern eben nur diesen Insolvenzantrag,
Dieser wurde per Brief an meine private Adresse zugestellt während ich im Urlaub war, und in der Zeit wurde auch der Insolvenzantrag gestellt. Einen genauen Tag der Zustellung kenne ich nicht da dieser per normaler Post zugestellt wurde.
Ablauf ungefähr so:
In Urlaub ab dem. 08. Zustellung irgendwann bis zum 15. Insolvenzantrag gestellt am 22. Rückkehr Urlaub und Überweisung der Gesamtschuld am 6 des Folgemonats.
Ich sehe es wirklich nicht ein das ich auf Grund der Eisen Qualität der deutschen Post (Zustellung ist ein Lotteriespiel) jetzt Kosten zahlen soll nur weil sich die Leute bei der KK das Leben einfach machen und anstatt einer Kontopfändung direkt einen Insolvenzantrag stellen.
Ich wurde von einem vollkommen unnötigen Insolvenzantrag überrascht (es ging um noch nicht einmal 2000€), mir wurde einfach die Post nicht zugestellt - was auch niemand bezweifelt.
Ich habe also sofort alles beglichen (es ging um Krankenkassenbeiträge) und die Krankenkasse hat den Insolvenzantrag zurück gezogen
Jetzt beantragt sie jedoch nach §91a ZPO mir die Kosten auf zerlegen da ich Anlass zur Stellung des Insolvenzantrages gegeben hätte.
Es gab im Vorfeld keine Zustellung (gelber Brief), kein Versuch der Pfändung weder vor Ort noch Kto Pfändung, Sondern eben nur diesen Insolvenzantrag,
Dieser wurde per Brief an meine private Adresse zugestellt während ich im Urlaub war, und in der Zeit wurde auch der Insolvenzantrag gestellt. Einen genauen Tag der Zustellung kenne ich nicht da dieser per normaler Post zugestellt wurde.
Ablauf ungefähr so:
In Urlaub ab dem. 08. Zustellung irgendwann bis zum 15. Insolvenzantrag gestellt am 22. Rückkehr Urlaub und Überweisung der Gesamtschuld am 6 des Folgemonats.
Ich sehe es wirklich nicht ein das ich auf Grund der Eisen Qualität der deutschen Post (Zustellung ist ein Lotteriespiel) jetzt Kosten zahlen soll nur weil sich die Leute bei der KK das Leben einfach machen und anstatt einer Kontopfändung direkt einen Insolvenzantrag stellen.
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
Inso? hat geschrieben: ↑25. Okt 2025, 14:43 Hallo,
Ich wurde von einem vollkommen unnötigen Insolvenzantrag überrascht (es ging um noch nicht einmal 2000€), mir wurde einfach die Post nicht zugestellt - was auch niemand bezweifelt.
Ich habe also sofort alles beglichen (es ging um Krankenkassenbeiträge) und die Krankenkasse hat den Insolvenzantrag zurück gezogen
Jetzt beantragt sie jedoch nach §91a ZPO mir die Kosten auf zerlegen da ich Anlass zur Stellung des Insolvenzantrages gegeben hätte.
Es gab im Vorfeld keine Zustellung (gelber Brief), kein Versuch der Pfändung weder vor Ort noch Kto Pfändung, Sondern eben nur diesen Insolvenzantrag,
Dieser wurde per Brief an meine private Adresse zugestellt während ich im Urlaub war, und in der Zeit wurde auch der Insolvenzantrag gestellt. Einen genauen Tag der Zustellung kenne ich nicht da dieser per normaler Post zugestellt wurde.
Ablauf ungefähr so:
In Urlaub ab dem. 08. Zustellung irgendwann bis zum 15. Insolvenzantrag gestellt am 22. Rückkehr Urlaub und Überweisung der Gesamtschuld am 6 des Folgemonats.
Ich sehe es wirklich nicht ein das ich auf Grund der Eisen Qualität der deutschen Post (Zustellung ist ein Lotteriespiel) jetzt Kosten zahlen soll nur weil sich die Leute bei der KK das Leben einfach machen und anstatt einer Kontopfändung direkt einen Insolvenzantrag stellen.
Du schreibst, es handelt sich gerade mal um 2000 Euro Beitragsrückstand.
Also 2000 Euro ist schon eine ganze Menge finde ich. Da hast du bestimmt schon einige Monate nichts bezahlt.
Und abgesehen von gelben Briefen und so, die KK wird dir mit Sicherheit mitgeteilt haben das du Rückstände hast.
Und ja, die KK darf unter bestimmten Voraussetzungen einen Inso Antrag gegen dicht stellen. und diese Voraussetzungen waren wohl gegeben.
Teile der KK mit das du die Schuld beglichen hast. und ob die KK dann den Antrag so einfach zurückziehen kann, das weiß ich nicht, aber auch da kann man sich sicher schlau machen, zB. bei dem zuständigen Inso Gericht.
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
schon heftig, mein Beileid,
ich würde jedenfalls sofort die KK wechseln.
m.W. muss dem Inso-Antrag zwingend eine fruchtlose Pfändung vorausgehen (was der Gläubiger beweisen muss), ansonsten ist ein Inso-Antrag 'rechtsmissbräuchlich‘, da es offensichtlich nur um Druck gegen den Schuldner geht.
Deswegen ist es doch sehr verwunderlich, dass ein deutsches Gericht den Antrag der KK durchgewunken hat. Ob Du bei dem Gericht eine Chance hast ? Aber versuchen würde ich es allemal.
Lies dazu InsO §§ 14 ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/14.html
ich würde jedenfalls sofort die KK wechseln.
m.W. muss dem Inso-Antrag zwingend eine fruchtlose Pfändung vorausgehen (was der Gläubiger beweisen muss), ansonsten ist ein Inso-Antrag 'rechtsmissbräuchlich‘, da es offensichtlich nur um Druck gegen den Schuldner geht.
Deswegen ist es doch sehr verwunderlich, dass ein deutsches Gericht den Antrag der KK durchgewunken hat. Ob Du bei dem Gericht eine Chance hast ? Aber versuchen würde ich es allemal.
Lies dazu InsO §§ 14 ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/14.html
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
Hier ein Vorschlag von chatGPT:
Vorlage / Muster an das Insolvenzgericht
An das
Amtsgericht [Ort]
– Insolvenzgericht –
[Adresse des Gerichts]
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von:
[Vor- und Nachname / Firma des Schuldners]
Az.: [Aktenzeichen, falls bekannt]
Betreff:
Stellungnahme zum Insolvenzantrag der [Name der Krankenkasse] – fehlende Voraussetzungen für Gläubigerantrag / Kostenentscheidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich zum von der [Name der Krankenkasse] gestellten Insolvenzantrag wie folgt Stellung:
1. Fehlende Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 2 InsO)
Nach § 14 Abs. 1 InsO darf ein Gläubiger nur dann Insolvenzantrag stellen, wenn eine fällige Forderung besteht und die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners glaubhaft gemacht wird.
Dies setzt regelmäßig voraus, dass der Gläubiger erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt oder zumindest substantiiert dargelegt hat, dass solche Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben.
Im vorliegenden Fall wurde – soweit ersichtlich – kein einziger Vollstreckungsversuch durch die Antragstellerin unternommen.
Weder wurde ein Pfändungsversuch durch einen Vollziehungsbeamten (§ 66 SGB X) noch eine Kontopfändung nach § 66 Abs. 4 SGB X oder § 309 AO dargelegt.
Ohne Nachweis eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs liegt keine ausreichende Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2008 – IX ZB 230/07).
Ein bloßer Hinweis auf offene Beitragsschulden genügt nicht.
2. Rechtsmissbräuchlichkeit des Insolvenzantrags
Da keine Vollstreckung unternommen wurde, ist davon auszugehen, dass der Antrag in erster Linie als Druckmittel zur Beitreibung offener Beiträge eingesetzt wurde.
Ein solcher Antrag ist rechtsmissbräuchlich und unzulässig (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH, ZIP 2001, 1086; OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 – 34 Wx 6/10).
3. Kostenentscheidung (§ 26 InsO analog)
Da die Antragstellerin die formellen Voraussetzungen eines zulässigen Gläubigerantrags nicht erfüllt hat, ist es nicht sachgerecht, dem Schuldner die durch das Verfahren entstandenen Gerichts- und Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO können die Kosten einem Gläubiger auferlegt werden, wenn er ohne hinreichenden Grund den Insolvenzantrag gestellt hat.
Vorliegend ist dies anzunehmen, da keine Vollstreckungsversuche erfolgten und die Zahlungsunfähigkeit nicht glaubhaft gemacht wurde.
Ich beantrage daher,
die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin (GKV) aufzuerlegen
und hilfsweise, den Insolvenzantrag wegen fehlender gesetzlicher Voraussetzungen zurückzuweisen.
4. Antrag
Ich beantrage daher:
Den Gläubigerantrag der [Name der Krankenkasse] gemäß § 14 InsO als unzulässig zurückzuweisen, hilfsweise
festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vorliegen, sowie
die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin aufzuerlegen (§ 26 InsO analog).
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Unterschrift]
[Name, Anschrift des Schuldners oder des Vertreters]
Hinweise zur praktischen Verwendung
Du kannst das Schreiben direkt ans zuständige Insolvenzgericht adressieren.
Füge Kopien oder Belege bei (z. B. Schreiben der Krankenkasse, Gerichtsbeschluss, evtl. Kontoauszüge zur Widerlegung der Zahlungsunfähigkeit).
Falls das Verfahren schon eröffnet wurde, kannst du das Schreiben als Antrag auf Überprüfung der Kostenentscheidung / Erinnerung nach § 11 RPflG formulieren.
Wenn du magst, kann ich dir das Schreiben auch noch in juristisch straffer Form (für Anwalt oder Schriftsatz im Verfahren) umformulieren – also mit klarer Gliederung, Fundstellen und Gesetzeszitaten auf Kanzleiniveau.
Viel Glück !
Bedenke: Die Infos von chatGPT sind nicht immer korrekt, man muss schon immer noch alles selbst nachprüfen, aber sie sind doch manches mal hilfreich.
Bedenke 2: "Auf Hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man in Gottes Hand" - Recht und Gesetz interessieren auch so manchen Richter nicht, wenn Du an einen gerätst, der denkt, er sei das Gesetz.
Vorlage / Muster an das Insolvenzgericht
An das
Amtsgericht [Ort]
– Insolvenzgericht –
[Adresse des Gerichts]
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von:
[Vor- und Nachname / Firma des Schuldners]
Az.: [Aktenzeichen, falls bekannt]
Betreff:
Stellungnahme zum Insolvenzantrag der [Name der Krankenkasse] – fehlende Voraussetzungen für Gläubigerantrag / Kostenentscheidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich zum von der [Name der Krankenkasse] gestellten Insolvenzantrag wie folgt Stellung:
1. Fehlende Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 2 InsO)
Nach § 14 Abs. 1 InsO darf ein Gläubiger nur dann Insolvenzantrag stellen, wenn eine fällige Forderung besteht und die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners glaubhaft gemacht wird.
Dies setzt regelmäßig voraus, dass der Gläubiger erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt oder zumindest substantiiert dargelegt hat, dass solche Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben.
Im vorliegenden Fall wurde – soweit ersichtlich – kein einziger Vollstreckungsversuch durch die Antragstellerin unternommen.
Weder wurde ein Pfändungsversuch durch einen Vollziehungsbeamten (§ 66 SGB X) noch eine Kontopfändung nach § 66 Abs. 4 SGB X oder § 309 AO dargelegt.
Ohne Nachweis eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs liegt keine ausreichende Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2008 – IX ZB 230/07).
Ein bloßer Hinweis auf offene Beitragsschulden genügt nicht.
2. Rechtsmissbräuchlichkeit des Insolvenzantrags
Da keine Vollstreckung unternommen wurde, ist davon auszugehen, dass der Antrag in erster Linie als Druckmittel zur Beitreibung offener Beiträge eingesetzt wurde.
Ein solcher Antrag ist rechtsmissbräuchlich und unzulässig (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH, ZIP 2001, 1086; OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 – 34 Wx 6/10).
3. Kostenentscheidung (§ 26 InsO analog)
Da die Antragstellerin die formellen Voraussetzungen eines zulässigen Gläubigerantrags nicht erfüllt hat, ist es nicht sachgerecht, dem Schuldner die durch das Verfahren entstandenen Gerichts- und Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO können die Kosten einem Gläubiger auferlegt werden, wenn er ohne hinreichenden Grund den Insolvenzantrag gestellt hat.
Vorliegend ist dies anzunehmen, da keine Vollstreckungsversuche erfolgten und die Zahlungsunfähigkeit nicht glaubhaft gemacht wurde.
Ich beantrage daher,
die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin (GKV) aufzuerlegen
und hilfsweise, den Insolvenzantrag wegen fehlender gesetzlicher Voraussetzungen zurückzuweisen.
4. Antrag
Ich beantrage daher:
Den Gläubigerantrag der [Name der Krankenkasse] gemäß § 14 InsO als unzulässig zurückzuweisen, hilfsweise
festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vorliegen, sowie
die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin aufzuerlegen (§ 26 InsO analog).
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Unterschrift]
[Name, Anschrift des Schuldners oder des Vertreters]
Hinweise zur praktischen Verwendung
Du kannst das Schreiben direkt ans zuständige Insolvenzgericht adressieren.
Füge Kopien oder Belege bei (z. B. Schreiben der Krankenkasse, Gerichtsbeschluss, evtl. Kontoauszüge zur Widerlegung der Zahlungsunfähigkeit).
Falls das Verfahren schon eröffnet wurde, kannst du das Schreiben als Antrag auf Überprüfung der Kostenentscheidung / Erinnerung nach § 11 RPflG formulieren.
Wenn du magst, kann ich dir das Schreiben auch noch in juristisch straffer Form (für Anwalt oder Schriftsatz im Verfahren) umformulieren – also mit klarer Gliederung, Fundstellen und Gesetzeszitaten auf Kanzleiniveau.
Viel Glück !
Bedenke: Die Infos von chatGPT sind nicht immer korrekt, man muss schon immer noch alles selbst nachprüfen, aber sie sind doch manches mal hilfreich.
Bedenke 2: "Auf Hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man in Gottes Hand" - Recht und Gesetz interessieren auch so manchen Richter nicht, wenn Du an einen gerätst, der denkt, er sei das Gesetz.
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
Nein es gab einen Brief seitens der KK, einen gelben Brief vom Gericht, das wars. Der Antrag ist zurückgezogen und es geht jetzt nur um die Kosten die die KK auf mich abwälzen will, weil sie selber es vorher nicht geschafft haben zu kapieren das die Post bei mir/uns nicht ankam.Neuling2025 hat geschrieben: ↑25. Okt 2025, 15:23Inso? hat geschrieben: ↑25. Okt 2025, 14:43 Hallo,
Ich wurde von einem vollkommen unnötigen Insolvenzantrag überrascht (es ging um noch nicht einmal 2000€), mir wurde einfach die Post nicht zugestellt - was auch niemand bezweifelt.
Ich habe also sofort alles beglichen (es ging um Krankenkassenbeiträge) und die Krankenkasse hat den Insolvenzantrag zurück gezogen
Jetzt beantragt sie jedoch nach §91a ZPO mir die Kosten auf zerlegen da ich Anlass zur Stellung des Insolvenzantrages gegeben hätte.
Es gab im Vorfeld keine Zustellung (gelber Brief), kein Versuch der Pfändung weder vor Ort noch Kto Pfändung, Sondern eben nur diesen Insolvenzantrag,
Dieser wurde per Brief an meine private Adresse zugestellt während ich im Urlaub war, und in der Zeit wurde auch der Insolvenzantrag gestellt. Einen genauen Tag der Zustellung kenne ich nicht da dieser per normaler Post zugestellt wurde.
Ablauf ungefähr so:
In Urlaub ab dem. 08. Zustellung irgendwann bis zum 15. Insolvenzantrag gestellt am 22. Rückkehr Urlaub und Überweisung der Gesamtschuld am 6 des Folgemonats.
Ich sehe es wirklich nicht ein das ich auf Grund der Eisen Qualität der deutschen Post (Zustellung ist ein Lotteriespiel) jetzt Kosten zahlen soll nur weil sich die Leute bei der KK das Leben einfach machen und anstatt einer Kontopfändung direkt einen Insolvenzantrag stellen.
Du schreibst, es handelt sich gerade mal um 2000 Euro Beitragsrückstand.
Also 2000 Euro ist schon eine ganze Menge finde ich. Da hast du bestimmt schon einige Monate nichts bezahlt.
Und abgesehen von gelben Briefen und so, die KK wird dir mit Sicherheit mitgeteilt haben das du Rückstände hast.
Und ja, die KK darf unter bestimmten Voraussetzungen einen Inso Antrag gegen dicht stellen. und diese Voraussetzungen waren wohl gegeben.
Teile der KK mit das du die Schuld beglichen hast. und ob die KK dann den Antrag so einfach zurückziehen kann, das weiß ich nicht, aber auch da kann man sich sicher schlau machen, zB. bei dem zuständigen Inso Gericht.
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
Ich denke das Gericht winkt alles durch was von KKs kommt, im Antrag stand nichts von Vollstreckungsversuchen, lediglich die offene Forderung und dann eben das das Verfahren eröffnet werden soll,robo hat geschrieben: ↑25. Okt 2025, 15:35 schon heftig, mein Beileid,
ich würde jedenfalls sofort die KK wechseln.
m.W. muss dem Inso-Antrag zwingend eine fruchtlose Pfändung vorausgehen (was der Gläubiger beweisen muss), ansonsten ist ein Inso-Antrag 'rechtsmissbräuchlich‘, da es offensichtlich nur um Druck gegen den Schuldner geht.
Deswegen ist es doch sehr verwunderlich, dass ein deutsches Gericht den Antrag der KK durchgewunken hat. Ob Du bei dem Gericht eine Chance hast ? Aber versuchen würde ich es allemal.
Lies dazu InsO §§ 14 ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/14.html
Nach meinem "Gerechtigkeitsgefühl" sollte hier wirklich mindestens ein Versuch der Vollstreckung unternommen werden, absurderweise sind alle andere KKs ordentlich bezahlt worden, bei dieser handelt es sich um die KK des Geschäftsführers (bin nicht ich) und da besteht ja noch nicht einmal die Gefahr das der Geschäftsführer irgendwelche Mitarbeiter schädigt.
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
Na, Dein Gerechtigkeitsgefühl wird das Gericht vermutlich weniger beeindrucken als die o.g. BGH-Entscheidung.
Hast Du den Text von chatGPT überhaupt gelesen ?
Wie wäre es mal mit einem 'Danke' ?
Leute, das macht echt keinen Spaß mehr hier.
Hast Du den Text von chatGPT überhaupt gelesen ?
Wie wäre es mal mit einem 'Danke' ?
Leute, das macht echt keinen Spaß mehr hier.
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
Hey Robo, der ChatGPT Text gibt einiges an Rechtssprechungen raus, jedoch finde ich kein einziges Urteil davon.
Ich weiß, dass ChatGPT sich da gern Dinge zusammenspinnt, allerdings können wir natürlich nicht einen ChatGPT Text in die Welt zimmern, wenn da die Quellen einfach komplett erfunden sind.
Es kann aber auch durchaus sein, dass ich einfach zu doof bin und die entsprechenden Stellen nicht finde.
Gesucht habe ich nach „10.07.2008 – IX ZB 230/07“ oder „OLG München 09.03.2010 – 34 Wx 6/10„ - findest du ggf. mehr?
Ich weiß, dass ChatGPT sich da gern Dinge zusammenspinnt, allerdings können wir natürlich nicht einen ChatGPT Text in die Welt zimmern, wenn da die Quellen einfach komplett erfunden sind.
Es kann aber auch durchaus sein, dass ich einfach zu doof bin und die entsprechenden Stellen nicht finde.
Gesucht habe ich nach „10.07.2008 – IX ZB 230/07“ oder „OLG München 09.03.2010 – 34 Wx 6/10„ - findest du ggf. mehr?
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
Na muss man extra Danke sagen - aber für dich und die Mühe doch gerne - with lots of sugar on top.
Nicht so empfindlich sein. Das mein Gerechtigkeitsgefühl nicht der Massstab ist ist doch klar.
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Re: Kosten Insolvenzverfahren
@tidus82, Du hast völlig recht, ich habe nun eine Std gesucht, gefunden, gelesen, aber keine Entscheidung entsprach den Daten von chatGPT oder hatte einen vergleichbaren Sachverhalt.
Also in der Tat von chatGPT zusammengesponnen.
Aber ich schrieb ja auch, dass diese Angaben mit Vorsicht zu geniessen sind und überprüft werden sollten.
Doch ich habe jetzt hier fertig, habe heute noch anderes vor, sorry.
Viel Glück, Inso?
Also in der Tat von chatGPT zusammengesponnen.
Aber ich schrieb ja auch, dass diese Angaben mit Vorsicht zu geniessen sind und überprüft werden sollten.
Doch ich habe jetzt hier fertig, habe heute noch anderes vor, sorry.
Viel Glück, Inso?
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