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- 12. Mär 2026, 11:54
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- Thema: Anschaffungen in der Insolvenz
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Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Ich kann und darf Ihnen kein Ratschlag geben. Beratungen sind Sache von Rechtsanwälten. Ich gebe Ihnen einen falschen Ratschlag, dann machen Sie mich dafür haftbar. Nur generell: ein PC ist in der Regel nicht pfändbar, wenn er für die private Lebensführung, Informationsbeschaffung oder berufliche Zw...
- 12. Mär 2026, 09:13
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- Thema: Anschaffungen in der Insolvenz
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Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Das stimmt soooo nicht ganz; natürlich darf man mit seinem unpfändbaren Einkommen machen, was man will. Allerdings ist das, was man dadurch erwirbt im Grundsatz Insolvenzmasse (§ 35 InsO: " Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahre...
- 9. Mär 2026, 13:58
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- Thema: Privatinsolvenz - Nachzahlung Rente steht an
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Re: Privatinsolvenz - Nachzahlung Rente steht an
Ihre Rente ist eine Sozialleistung gemäß SGB IV. Sie ist auf die Monate zu rechnen, für die sie bezahlt wird und dann mit dem jeweiligen Einkommen zusammenzurechnen. Wenn Sie also 1.000 € Einkommen hatten und jetzt 500 € pro Monat als Nachzahlung bekommen, würde man von 1.500 ausgehen und errechnen,...
- 9. Mär 2026, 07:22
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- Thema: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
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Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld
Genau so ist es. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Beginn der Wohlverhaltensperiode unterliegt das Konto nicht mehr dem Insolvenzbeschlag. Sie müssen nur dem Insolvenzverwalter, der jetzt Treuhänder heißt, mitteilen, dass Sie Krankengeld erhalten.
- 4. Mär 2026, 08:17
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Einmalzahlung rückwirkend- wird diese noch gepfändet?
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Re: Einmalzahlung rückwirkend- wird diese noch gepfändet?
Zuerst müsste man entscheiden, ob 2025 laufendes Verfahren war oder schon die WVP. Im laufenden Verfahren fällt die Nachzahlung unter § 35 InsO, somit wäre eine NTV möglich. Fällt sie in die WVP, so fällt die Nachzahlung unter § 287 InsO. Die Nachzahlung ist auf die Monate umzulegen, für die sie ge...
- 3. Mär 2026, 09:31
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- Thema: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
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Re: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
Ach, falsch gelesen, nee, da haben Sie Recht; da gibt es gar keine Konsequenzen! Sorry fürs huschig machen....Graf Wadula hat geschrieben: ↑3. Mär 2026, 09:29Nein, aber das Verfahren läuft doch noch bis 20.09., oder habe ich mich verlesen?
- 3. Mär 2026, 09:29
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
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Re: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
Nein, aber das Verfahren läuft doch noch bis 20.09., oder habe ich mich verlesen?Shopgirl hat geschrieben: ↑2. Mär 2026, 16:30Aber doch nicht mehr nach Ende der Abtretungsfrist, oder?Graf Wadula hat geschrieben: ↑2. Mär 2026, 08:01 Zu Ihren Obliegenheit gehört, dass Sie einer angemessenen Beschäftigung nachgehen
- 2. Mär 2026, 09:49
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- Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Und wenn bei Ihnen nichts zu verwerten war, dann ist das die Mindestvergütung, egal wie lange das Verfahren läuft. Wenn es laufend pfändbares Einkommen gibt dann ist es eben nicht nur die Mindestvergütung, oder stehe ich da aufm Schlauch? Dann gibts bis Aufhebung § 2 und dann eben nur noch § 14 an ...
- 2. Mär 2026, 08:01
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
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Re: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
Zu Ihren Obliegenheit gehört, dass Sie einer angemessenen Beschäftigung nachgehen und wenn Sie die nicht haben, um eine solche sich bemühen. Der BGH geht in einer früheren Entscheidung davon aus, dass ca. 3 Bewerbungen pro Woche zu erfolgen haben. Sie sollten dann nach der Kündigung versuchen, einen...
- 2. Mär 2026, 07:58
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Die Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse. Und wenn bei Ihnen nichts zu verwerten war, dann ist das die Mindestvergütung, egal wie lange das Verfahren läuft. Zwar erhöht sich etwas die Auslagenpauschale, da würde sich also mehr lohnen, das Verfahren schnell zu schließen und die Treuhänderve...