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von Graf Wadula
23. Jul 2026, 07:23
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
Antworten: 35
Zugriffe: 2753

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Der IV oder seine Sachbearbeiter (SB) dürfen dich rechtlich nicht beraten. Sie sind per Gesetz den Gläubigern verpflichtet, nicht dem Schuldner. Und das steht wo ? M.W. ist der IV auch nicht den Gläubigern verpflichtet. Er hat die Aufgabe, für ein rechtmäßiges Verfahren i.S.d. Gesetzes zu sorgen. D...
von Graf Wadula
22. Jul 2026, 10:41
Forum: Allgemein
Thema: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?
Antworten: 12
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Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Bei der Geschichte hat in meinem Langzeitgedächtnis was geklingelt... https://schuldner-community.de/forum/post27405.html#p27405 Die damaligen Antworten gelten weiterhin. Das stimmt, da ist eigentlich nichts neues. Hinsichtlich des Fragebogens könnte man zunächst sagen, gemäß §§ 97,98 InsO sind Sie...
von Graf Wadula
9. Jul 2026, 10:04
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gegen den Zusatz Vbuh wehren
Antworten: 16
Zugriffe: 722

Re: Gegen den Zusatz Vbuh wehren

Itak65 hat geschrieben: 8. Jul 2026, 13:32 Hi Graf Wadula meine volkstreckungsgegenklage liegt dem Gericht seit gestern vor, wegen der vbuh von der Sigma ich berichte euch wie es weiter geht. Diese awt Anwälte haben ja seit April den vollstreckbaren Auszug ,na ich bin gespannt
Itak65
ok
von Graf Wadula
8. Jul 2026, 11:34
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gegen den Zusatz Vbuh wehren
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Re: Gegen den Zusatz Vbuh wehren

Wie oben beschrieben: wenn Sie nur gegen vbuH Widerspruch erheben, dann kann der Gläubiger nach RSB trotzdem einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen und wenn er denn dann vollstreckt, müssen Sie Vollstreckungsgegenklage erheben. Okey, also gegen Forderung und Zusatz Einspruch erheben. Und d...
von Graf Wadula
8. Jul 2026, 08:27
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gegen den Zusatz Vbuh wehren
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Re: Gegen den Zusatz Vbuh wehren

Wie oben beschrieben: wenn Sie nur gegen vbuH Widerspruch erheben, dann kann der Gläubiger nach RSB trotzdem einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen und wenn er denn dann vollstreckt, müssen Sie Vollstreckungsgegenklage erheben.
von Graf Wadula
8. Jul 2026, 07:17
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gegen den Zusatz Vbuh wehren
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Re: Gegen den Zusatz Vbuh wehren

Das ist das Dilemma aus der BGH-Entscheidung: wenn man nur gegen den Rechtsgrund Widerspruch erhebt, dann muss das Insolvenzgericht trotz Widerspruch einen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen, der Gläubiger kann vollstrecken und Sie müssen sich kümmern(Vollstreckungsgegenklage, oder vorher nega...
von Graf Wadula
8. Jul 2026, 07:15
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gegen den Zusatz Vbuh wehren
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Re: Gegen den Zusatz Vbuh wehren

TomH hat geschrieben: 7. Jul 2026, 22:22 Wenn ein Titel besteht, muss doch allerdings bereits vermerkt sein, dass dieser auch inhaltlich eine "vbuh" beinhaltet?
Ja, die vbuH muss sich direkt aus dem Titel ergeben.
von Graf Wadula
7. Jul 2026, 21:26
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gegen den Zusatz Vbuh wehren
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Re: Gegen den Zusatz Vbuh wehren

Das ist das Dilemma aus der BGH-Entscheidung: wenn man nur gegen den Rechtsgrund Widerspruch erhebt, dann muss das Insolvenzgericht trotz Widerspruch einen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen, der Gläubiger kann vollstrecken und Sie müssen sich kümmern(Vollstreckungsgegenklage, oder vorher negat...
von Graf Wadula
2. Jul 2026, 08:58
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: Eventuell Pfaendung...
Antworten: 10
Zugriffe: 668

Re: Eventuell Pfaendung...

Aus meiner Sicht muss hier nicht einmal eine Vollstreckungsgegenklage erhoben werden. Sofern die (volle) Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und festgestellt wurde, ist der vorherige Titel aufgezehrt und kann für die Vollstreckung nicht mehr genutzt werden. Sollte das erfolgen, kann man als S...
von Graf Wadula
1. Jul 2026, 14:19
Forum: Allgemein
Thema: P Konto, Name vom Arbeitgeber ändert sich
Antworten: 2
Zugriffe: 317

Re: P Konto, Name vom Arbeitgeber ändert sich

Einen Antrag kann man erst stellen, wenn überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen würde. Und das ist nur vorhanden, wenn die Bank eine Auszahlung verweigert. Insofern würde ich vermuten, es reicht, wenn Sie der Bank diese Umbenennung mitteilen; aber gerade bei Banken weiß man nie...