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- 4. Mär 2026, 08:17
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Einmalzahlung rückwirkend- wird diese noch gepfändet?
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Re: Einmalzahlung rückwirkend- wird diese noch gepfändet?
Zuerst müsste man entscheiden, ob 2025 laufendes Verfahren war oder schon die WVP. Im laufenden Verfahren fällt die Nachzahlung unter § 35 InsO, somit wäre eine NTV möglich. Fällt sie in die WVP, so fällt die Nachzahlung unter § 287 InsO. Die Nachzahlung ist auf die Monate umzulegen, für die sie ge...
- 3. Mär 2026, 09:31
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
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Re: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
Ach, falsch gelesen, nee, da haben Sie Recht; da gibt es gar keine Konsequenzen! Sorry fürs huschig machen....Graf Wadula hat geschrieben: ↑3. Mär 2026, 09:29Nein, aber das Verfahren läuft doch noch bis 20.09., oder habe ich mich verlesen?
- 3. Mär 2026, 09:29
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
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Re: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
Nein, aber das Verfahren läuft doch noch bis 20.09., oder habe ich mich verlesen?Shopgirl hat geschrieben: ↑2. Mär 2026, 16:30Aber doch nicht mehr nach Ende der Abtretungsfrist, oder?Graf Wadula hat geschrieben: ↑2. Mär 2026, 08:01 Zu Ihren Obliegenheit gehört, dass Sie einer angemessenen Beschäftigung nachgehen
- 2. Mär 2026, 09:49
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Und wenn bei Ihnen nichts zu verwerten war, dann ist das die Mindestvergütung, egal wie lange das Verfahren läuft. Wenn es laufend pfändbares Einkommen gibt dann ist es eben nicht nur die Mindestvergütung, oder stehe ich da aufm Schlauch? Dann gibts bis Aufhebung § 2 und dann eben nur noch § 14 an ...
- 2. Mär 2026, 08:01
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
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Re: Voraussichtliche Kündigung nach Ablauf der Insolvenz - Konsequenzen?
Zu Ihren Obliegenheit gehört, dass Sie einer angemessenen Beschäftigung nachgehen und wenn Sie die nicht haben, um eine solche sich bemühen. Der BGH geht in einer früheren Entscheidung davon aus, dass ca. 3 Bewerbungen pro Woche zu erfolgen haben. Sie sollten dann nach der Kündigung versuchen, einen...
- 2. Mär 2026, 07:58
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Die Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse. Und wenn bei Ihnen nichts zu verwerten war, dann ist das die Mindestvergütung, egal wie lange das Verfahren läuft. Zwar erhöht sich etwas die Auslagenpauschale, da würde sich also mehr lohnen, das Verfahren schnell zu schließen und die Treuhänderve...
- 25. Feb 2026, 20:25
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Ich widerspreche dem Grafen ja nur mehr als ungern (also fast weniger gerne als allen anderen;)) aber meine Lebens- und Arbeitsrealität spricht eher dafür, dass: 1. Das Szenario dass weiter Lohn abgetreten bis die Restschuldbefreiung gerichtlich verkündet und dann später erstattet wird trifft auf d...
- 25. Feb 2026, 06:25
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Nein, meist liegt es daran, dass noch nicht alle Vermögenswerte verwertet sind. Das Insolvenzverfahren kann erst aufgehoben werden, wenn das gesamte Vermögen, sprich alle Vermögensgegenstände verwertet, sprich zu Geld gemacht worden sind. Typisch sind dabei oft Grundstücke, deren Verkauf dauert teil...
- 24. Feb 2026, 18:35
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Ende der Abtretung des Gehalts
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Der Unterschied sind Verfahren, bei denen das Insolvenzverfahren noch läuft, und Verfahren, die aufgehoben sind und die Restschuldbefreiungsphase (Wohlverhaltensphase) läuft. Im ersten Fall gibt es ja noch die Beschlagnahme/Pfändung; deshalb hat der Gesetzgeber die Regelung eingeführt, dass bis zur ...
- 16. Feb 2026, 15:51
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
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Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt nur auf Antrag eines Gläubigers und Sie müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machen oder Auskünfte nicht erteilen! Ich sehe nicht, wo das bei Ihnen nach den o.g. Angaben der Fall sein soll. Wenn Sie auf sicher gehen wollen, dann teile...