Neuer Arbeitgeber

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Nakisha2025
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Neuer Arbeitgeber

Beitrag von Nakisha2025 »

Hallo Zusammen,

Seit langem bin ich stiller Mitleser und heute habe ich ein Anliegen wo ich nicht weiß wie ich mit der Situation umgehen soll.

Ich bin seit ein paar Monate in der Privatinsolvenz und bin beim Arbeitgeber X1 beschäftigt. Zu Beginn hatte ich mit meiner Schuldnerberatung einen Antrag beim Gericht eingereicht und mein Gehalt wird nun monatlich von der Bank manuell freigegeben da bereits beim AG gepfändet wird und über dem P Konto Freibetrag lag.

Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber X1 meinen Arbeitsvertrag umstellen möchte auf den AG X2. X2 hat einen anderen Namen ist aber in der gleichen Unternehmensgruppe. Wie soll ich hier verfahren? Insolvenzverwalter hatte bereits mein Konto freigegeben sodass kein Insolvenzbeschlag vorhanden ist.

Kann man den Antrag auch vorher schon beim Gericht stellen und als Nachweis den neuen Arbeitsvertrag vorlegen? Das erste Gehalt würde dann Ende September kommen…

Oder sollte ich das P Konto in einem normalen Konto umwandeln da bereits beim AG gepfändet wird von IV. Sobald der IV die Freigabe erteilt der Bank kann die Bank ja nichts einbehalten von Lohn korrekt?

Vielen Dank im Voraus
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Re: Neuer Arbeitgeber

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Hi Nakisha2025,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Neuer Arbeitgeber" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Neuer Arbeitgeber

Beitrag von tidus82 »

Mich wundert etwas, warum das Gehalt jeden Monat von der Bank freigegeben werden muss, wenn der IV das Konto bereits freigegeben hat - aber das ist nicht deine Frage.

Du meldest dem Gericht und dem IV einfach den neuen Arbeitgeber und das Datum. Mehr brauchst du nicht machen - du musst nichts nachweisen (Arbeitsvertrag etc) oder sonst irgendwas. Deine Pflicht ist einfach nur die Information weiterzugeben.

Bezüglich dem Konto wäre ich - insbesondere wenn die Bank das jeden Monat freigeben muss - vorsichtig. Nicht dass da doch eine pfändung irgendwie aktiv ist und das deswegen der Fall ist.
Ich würde dir empfehlen ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und das ist dann „clean“ und hat keine Altlasten. Wahrscheinlich muss der IV dann für das neue Konto nochmal eine Freigabe erklären, aber das ist ja Pille Palle :)
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Nakisha2025
Neuankömmling
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Re: Neuer Arbeitgeber

Beitrag von Nakisha2025 »

Hallo Tidus,

danke für deine Antwort. Sorry, meine Formulierung war verkehrt,das Gehalt wird nicht jeden Monat freigegeben sondern der Freibetrag wird manuell eingepflegt und auf dem Lohn angehoben. Eine Pfändung liegt definitiv nicht vor. Dem Gericht und IV würde ich das ja ohnehin mitteilen. Muss ich nicht erneut einen Antrag über die Erhöhung auf die Höhe des Gehalts beantragen?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Neuer Arbeitgeber

Beitrag von caffery »

Nakisha2025 hat geschrieben: 8. Aug 2025, 11:13 Insolvenzverwalter hatte bereits mein Konto freigegeben sodass kein Insolvenzbeschlag vorhanden ist.
Diese Aussage verwirrt in dem Zusammenhang wirklich massiv, da sie wenn sie wahr wäre sämtliche Fragen und Erörterungen zum Thema Konto quasi erübrigen würde.

Ist sie denn wahr oder einfach Unsinn?
Nakisha2025 hat geschrieben: 8. Aug 2025, 11:42 Muss ich nicht erneut einen Antrag über die Erhöhung auf die Höhe des Gehalts beantragen?
Wenn die o.g. Aussage unwahr ist und sich Dein Arbeitgeber (bzw. die Firmenbezeichnung des Überweisers) ändert - ja, dann müsste wohl ein neuer Freigabebeschluss her, da der erste Beschluss sich vermutlich ausdrücklich auf die Freigabe von der alten Quelle bezieht.

Ansonsten wie Tidus sagte - einfach Pflichtgemäß die Mitteilungen machen über die Änderungen und nichts weiter.
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Nakisha2025
Neuankömmling
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Re: Neuer Arbeitgeber

Beitrag von Nakisha2025 »

Hi Caffery, jup du hast Recht. Hab eben noch mal kurz mit der Insolvenzverwalter geredet. Hab einen neuen Sachbearbeiter und er hat es bestätigt, die können das garnet freigeben bzw. es würde mir net helfen…

Dann muss ich wohl eine Freigabe einholen. Wann kann ich den die Freigabe beantragen erst wenn das Gehalt eingeht?
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Nakisha2025
Neuankömmling
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Re: Neuer Arbeitgeber

Beitrag von Nakisha2025 »

Hallo Zusammen, würde mich freuen wenn mir noch jemand sagen könnte ab wann ich die Freigabe beantragen, erst wenn Gehalt eingeht oder vorher? Und falls vorher mit welchen Nachweisen.

Vielen Dank in Voraus.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Neuer Arbeitgeber

Beitrag von Graf Wadula »

Nakisha2025 hat geschrieben: 11. Aug 2025, 07:34 Hallo Zusammen, würde mich freuen wenn mir noch jemand sagen könnte ab wann ich die Freigabe beantragen, erst wenn Gehalt eingeht oder vorher? Und falls vorher mit welchen Nachweisen.

Vielen Dank in Voraus.
Einfach jetzt schon beantragen. Ggfs. kann eine Lohnbescheinigung nachgereicht werden.
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