Kredite, Verträge etc. .

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Rotkäppchen
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Kredite, Verträge etc. .

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo, ich habe eine Frage was Verträge von vor der Insolvenz betrifft.

Wenn Anbieter von zB Handyverträgen (abgeschlossen vor der Insolvenz) diese nicht gekündigt haben... Ist es angebracht das ich diese noch kündige um nach RSB für diese Kosten nicht mehr aufkommen zu müssen?

Ist das nur für Handyverträge relevant oder auch für Kredite, Kreditkarten?

Vielen Dank an euch.
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Re: Kredite, Verträge etc. .

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Hi Rotkäppchen,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kredite, Verträge etc. ." geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Kredite, Verträge etc. .

Beitrag von Graf Wadula »

Alle Schulden, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind Insoforderungen und müssen nach RSB nicht mehr bezahlt werden. Wenn Sie im laufenden Insolvenzverfahren einen Handyvertrag haben, sind das wiederum Neuforderungen. Bei Krediten gilt das gleiche. Kündigen können sie zur normalen Kündigungsfrist. Der Insolvenzverwalter hat wiederum ein Sonderkündigungsrecht (§ 103 InsO).
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Rotkäppchen
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Re: Kredite, Verträge etc. .

Beitrag von Rotkäppchen »

Graf Wadula hat geschrieben: 11. Aug 2025, 08:19 Alle Schulden, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind Insoforderungen und müssen nach RSB nicht mehr bezahlt werden. Wenn Sie im laufenden Insolvenzverfahren einen Handyvertrag haben, sind das wiederum Neuforderungen. Bei Krediten gilt das gleiche. Kündigen können sie zur normalen Kündigungsfrist. Der Insolvenzverwalter hat wiederum ein Sonderkündigungsrecht (§ 103 InsO).
Danke, dass diese nicht mehr bezahlt werden müssen, weiß ich.

Für mich wäre wichtig zu wissen, ob ich diese Verträge (abgeschlossen vor der Insolvenz, die natürlich auch nicht mehr bezahlt werden) kündigen muss oder ob diese später nach Erteilung RSB automatisch beendet sind.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Kredite, Verträge etc. .

Beitrag von Graf Wadula »

Grundsätzlich bleiben Verträge auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen. Der Insolvenzverwalter kann diese jedoch unter Umständen kündigen, wenn dies im Interesse der Insolvenzmasse ist. Sie sind also nicht automatisch beendet.
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