Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Der Hauptgläubiger ist das Finanzamt, dem ich angeblich einen hohen Betrag schulde (ein Mitarbeiter hatte einen sehr hohen Fantasiebetrag genannt, der letztlich rechtskräftig geworden ist).
Nun habe ich gehört, dass auch nach meiner Restschuldbefreiung kein Steuererstattungsantrag mehr beim Finanzamt einzureichen sei, weil Erstattungsbeträge zur Tilgung der Forderung verwendet würden. Stimmt das?
Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB
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Re: Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB
Hi Römer,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB" geschaut?
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Re: Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB
und wo steht so etwas ????
Schick mir mal die Fundstelle.
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Re: Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB
Das kann eigentlich nur Masseverbindlichkeiten betreffen, die der Insolvenzverwalter/ Schuldner im Zeitraum der Insolvenz nicht begleichen konnte (BFH, Urteil vom 28.11.2017 – VII R 1/16)
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Re: Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB
Der Graf ist hier seit Jahren sowas wie eine kleine Dauerfortbildung für mich:)
Aber um das mal einzuordnen:
Ich kann mich nach mittlerweile 17 Jahren in dem Beruf an genau ein Verbraucherinsolvenzverfahren erinnern kann, in dem es unbeglichene Masseverbindlichkeiten gegeben hat;)
Aber um das mal einzuordnen:
Ich kann mich nach mittlerweile 17 Jahren in dem Beruf an genau ein Verbraucherinsolvenzverfahren erinnern kann, in dem es unbeglichene Masseverbindlichkeiten gegeben hat;)
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Re: Frage zur Steuererstattung nach Erlangen der RSB
Jo. tatsächlich verlaufen die meist im Sande. Es gibt ganz viele Verfahren, die eigentlich eingestellt werden müssen nach § 211 InsO. das betrifft aber meist die KFZ-Steuer. Steuer des FA würde ich auch sagen, gibt es eigentlich nicht. Das könnte ja nur Umsatzsteuer sein, entweder aus Betriebsfortführung oder so. Und dann wäre es auch wiederum zweifelhaft, ob die nicht doch der RSB unterfallen. Da streiten sich dann auch alle (da die ja dann nicht durch den Schuldner verursacht wurden). Aber genug des fachchinesischcaffery hat geschrieben: ↑13. Aug 2025, 12:49 Der Graf ist hier seit Jahren sowas wie eine kleine Dauerfortbildung für mich:)
Aber um das mal einzuordnen:
Ich kann mich nach mittlerweile 17 Jahren in dem Beruf an genau ein Verbraucherinsolvenzverfahren erinnern kann, in dem es unbeglichene Masseverbindlichkeiten gegeben hat;)

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