Weihnachtsgeldberechnung
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Weihnachtsgeldberechnung
Sorry falls es die Frage schon gibt, in der Suche habe ich keinen passenden Thread gefunden.
Sind die unpfändbaren 500,00 € JSZ netto oder brutto?
Ich nehme mal an, wie so alles, brutto.
Aber wie funktioniert dann die Berechnung?
Kleines Beispiel:
Gehalt 3800 € brutto 2200 € netto
Weihnachtsgeld 2600 € brutto.
wären 6400 € Brutto.
netto circa 3200 €.
werden davon jetzt nur 2700 € als Berechnungsgrundlage für den pfändbaren Teil genommen, oder wie?
Sind die unpfändbaren 500,00 € JSZ netto oder brutto?
Ich nehme mal an, wie so alles, brutto.
Aber wie funktioniert dann die Berechnung?
Kleines Beispiel:
Gehalt 3800 € brutto 2200 € netto
Weihnachtsgeld 2600 € brutto.
wären 6400 € Brutto.
netto circa 3200 €.
werden davon jetzt nur 2700 € als Berechnungsgrundlage für den pfändbaren Teil genommen, oder wie?
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Weihnachtsgeldberechnung
Hi, ich denke das Brutto keine Pfändungsgrundlage sein kann. Es geht beim Pfändbaren immer um das was Du bekommen würdest.
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Re: Weihnachtsgeldberechnung
1. eine JSZ ist kein Weihnachtsgeld - das nachgefragte Problem stellt sich nur bei ausdrücklicher Zahlung als Weihnachtsgeld.
2. nach BAG soll die Nettolohnmethode anzuwenden sein. Also Gesamtbrutto minus auf 500 EUR maximiertes Weihnachtsgeld und dann fiktiv rechnen und aus dem so ermittelten Netto den pfänbaren Betrag ermitteln - der soll abzuführen sein
3. kann aber auch sein, dass ich das falsch erinnere - da gibt es internet gute Beispielsrechnungen , die ich nicht alle kenne
2. nach BAG soll die Nettolohnmethode anzuwenden sein. Also Gesamtbrutto minus auf 500 EUR maximiertes Weihnachtsgeld und dann fiktiv rechnen und aus dem so ermittelten Netto den pfänbaren Betrag ermitteln - der soll abzuführen sein
3. kann aber auch sein, dass ich das falsch erinnere - da gibt es internet gute Beispielsrechnungen , die ich nicht alle kenne
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Re: Weihnachtsgeldberechnung
Warum nicht zusammen gerechnet? Das macht für mich irgendwie keinen Sinn. Das Gesamteinkommen wird als Grundlage zur Ermittlung des pfändungsfreien Betrages herangezogen.
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Re: Weihnachtsgeldberechnung
1. Weihnachtsgeld ist nichts anderes als eine JSZ.imker hat geschrieben: ↑14. Nov 2020, 11:40 1. eine JSZ ist kein Weihnachtsgeld - das nachgefragte Problem stellt sich nur bei ausdrücklicher Zahlung als Weihnachtsgeld.
2. nach BAG soll die Nettolohnmethode anzuwenden sein. Also Gesamtbrutto minus auf 500 EUR maximiertes Weihnachtsgeld und dann fiktiv rechnen und aus dem so ermittelten Netto den pfänbaren Betrag ermitteln - der soll abzuführen sein
3. kann aber auch sein, dass ich das falsch erinnere - da gibt es internet gute Beispielsrechnungen , die ich nicht alle kenne
2. und was wird dann aus den 500?
3. n link hast nicht zufällig?
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Re: Weihnachtsgeldberechnung
Also bekomme ich den unpfändbaren teil der 2700 € + 500 € ausgezahlt ?
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Re: Weihnachtsgeldberechnung
Die Berechnung würde mich auch interessieren.
Würde bei der Berechnung von Lohn und 13.Gehalt auf 3749€ kommen,Netto. Davon wären min. 696,29€ Pfändbar. Wobei alles über 3613€ voll Pfändbar wäre laut Tabelle.
Würde bei der Berechnung von Lohn und 13.Gehalt auf 3749€ kommen,Netto. Davon wären min. 696,29€ Pfändbar. Wobei alles über 3613€ voll Pfändbar wäre laut Tabelle.
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Weiter, immer weiter
Re: Weihnachtsgeldberechnung
1. da irrst du dich in Sachen Pfändung aber gewaltig. Sorry. Wenn - wie in meinem Fall z. B. - das Weihnachtsgeld plötzlich JSZ heißt, unterliegt es der Pfändung in voller Höhe, vollkommen egal, ob es im Zusammenhang mit Weihnachten gezahlt wird oder nicht. Es kommt hier tatsächlich (auch) auf die Bezeichnung in der Gehaltsabrechnung an. Steht da JSZ drin, brauchst du dir überhaupt keine Gedanken mehr machen ob irgendwelcher unpfändbaren Anteile derselben. Die gibt es dann nämlich nicht.Nowayout hat geschrieben: ↑14. Nov 2020, 11:491. Weihnachtsgeld ist nichts anderes als eine JSZ.imker hat geschrieben: ↑14. Nov 2020, 11:40 1. eine JSZ ist kein Weihnachtsgeld - das nachgefragte Problem stellt sich nur bei ausdrücklicher Zahlung als Weihnachtsgeld.
2. nach BAG soll die Nettolohnmethode anzuwenden sein. Also Gesamtbrutto minus auf 500 EUR maximiertes Weihnachtsgeld und dann fiktiv rechnen und aus dem so ermittelten Netto den pfänbaren Betrag ermitteln - der soll abzuführen sein
3. kann aber auch sein, dass ich das falsch erinnere - da gibt es internet gute Beispielsrechnungen , die ich nicht alle kenne
2. und was wird dann aus den 500?
3. n link hast nicht zufällig?
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Re: Weihnachtsgeldberechnung
zum Bespiel mit der Suchmaschin g** nach "pfändung bag bruttolohnmethode" beginnen
"früher!" im anderen Forum funktionierte lange Zeit ein Rechner gut
jetzt meine ich, dass ein RA aus sachen oder S-A einen Rechner gebaut hatte - aber das pflegen dieser Dinger ist doch etwas anstrengend
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