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Frag doch deinen Arbeitgeber, ob er dir, solange die PI läuft bitte Weihnachtsgeld auf den Lohnstreifen schreibt.
Bei uns heisst das eigentlich auch jedes Jahr anders, damit man keinen Anspruch stellen kann. Ich habe mit meinem AG geredet und mit ihm ausgemacht, dass bei mir bis nach der PI Weihnachtsgeld drauf steht. Ich habe ihm dann einen Zettel gegeben, indem ich erklärt habe, nach Ablauf der PI keinen Anspruch auf das Weihnachzsgeld geltend zu machen. Den hat er erstmal zerrissen, weil er mir vertraut.
Somit wird bei mir dann nur die Hälfte zum Pfändbaren Nettoeinkommen gerechnet.
Lieschenmüller hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 00:06
Somit wird bei mir dann nur die Hälfte zum Pfändbaren Nettoeinkommen gerechnet.
Na! Ich hoffe doch, 500 Euro überhaupt nicht - und alles darüber zur Hälfte;)
Ansonsten ist das alles leider zum Thema "Weihnachtsgeld" so gewollt. Die Macher dieser Rechtsvorschrift kannten noch kein" Multikulti". Es ist hier pfändungsrechtlich tatsächlich ausdrücklich die Sonderzahlung in direktem Bezug zum christlichen Weihnachtsfest gemeint. Jede andere Form der jährlichen Sonderzahlung - auch wenn sie zeitlich zu Weihnachten passen würde - ist damit ausdrücklich nicht gemeint.
Leider haben in den letzten Jahren viele Arbeitgeber ihr Weihnachtsgeld umgetauft. Die meisten wohl aufgrund von Dingen wie religiöser Aufgeschlossenheit oder ähnlichem. Für überschuldete Arbeitnehmer ist das natürlich ein Eigentor - ganz egal ob sie sich einer Religion zugehörig fühlen oder welcher.
Hier wäre es mal dringend an der Zeit für eine zeitgemäße rechtliche Neudefinition.
caffery hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 08:09
Hier wäre es mal dringend an der Zeit für eine zeitgemäße rechtliche Neudefinition.
Da könnten se des Urlaubsgeld dann auch gleich noch hinzuziehen.
Ich bekomme mit dem Gehalt im Juli die JSZ Teil I, was sicherlich nur rein zufällig einen Bezug zur Urlaubszeit hat. Im November gibt es den Teil II, Bezug zu Weihnachten auch nur rein zufällig...
Lieschenmüller hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 00:06
...
Bei uns heisst das eigentlich auch jedes Jahr anders, damit man keinen Anspruch stellen kann.
...
So kenn ich es auch.
Das war, glaube ich, damals eine Empfehlung des Arbeitgeberverbandes:
Wenn man als Arbeitgeber "Urlaubsgeld" und "Weihnachtsgeld" regelmäßig kommentarlos zahlt,
kann der Arbeitnehmer ggf. ein "Gewohnheitsrecht" geltend machen,
wenn er das U- oder W-Geld mal ein Jahr nicht oder nur reduziert erhält.
Also sprich mit Deinem AG und versichere ihm, dass Du ihn künftig nicht auf Zahlung des U- oder W- Geldes verklagen wirst, wenn er es jetzt während Deiner Inso so nennt.
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig, das Weihnachtsgeld hieß auf dem Lohnzettel auch Jahressonderzahlung und wurde immer voll in die Berechnung mit rein genommen
Leider war hier keiner gewillt die Bezeichnung umzubenennen. Im Tarifvertrag steht zwar ganz klar, dass die Jahressonderzahlung die Nachfolge des klassischen Weihnachtsgeldes ist, aber es zählte nur das, was auf dem Lohnzettel stand. Leider.
AdiDana hat geschrieben: ↑16. Nov 2020, 11:00
Im Tarifvertrag steht zwar ganz klar, dass die Jahressonderzahlung die Nachfolge des klassischen Weihnachtsgeldes ist
Mit dieser für den Zusammenhang maximal unglücklichen Formulierung hat der Tarifvertrag leider die volle Pfändbarkeit der Zahlungen für alle Mitarbeiter in Stein gemeißelt.
@ caffery. Nochmal zu Berechnung der Pfändbarkeit. Ich meine das im Gesetzestext steht, bis zur Hälfte aber max. 500€, alles was darüber ist, ist voll pfändbar. Also nix 500€ und darüber zur Hälfte. Sorry