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von Nowayout
21. Nov 2020, 10:55
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Sag mal, was willst du eigentlich von uns? Du pöbelst hier in einer Tour rum, weißt am Ende doch alles besser und verweigerst noch dazu die Mitarbeit in deinem eigenen Verfahren. auch hier bitte ich mal einen einzigen Satz zu zitieren in dem ich rumpöbel.. Es ist vielmehr so, dass ich hier noch nie...
von Nowayout
21. Nov 2020, 10:31
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

wenn der Insolvenzverwalter also doch für die Folgen der Erklärung haftet, welchen Sinn macht dann die Abgabe der Erklärung? Es ist echt müßig, dir etwas zu erklären, was du nicht verstehen willst. Der IV haftet dann, wenn er die Erklärung NICHT abgegeben hat und du die Miete nicht zahlst. Sobald d...
von Nowayout
21. Nov 2020, 09:08
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Ok,jetzt kann mich caffery gerne wieder beschimpfen, aber ich checke es nicht. § 109 Inso: Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fri...
von Nowayout
21. Nov 2020, 09:06
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom ... Der Grund dafür, dass ich meinen Mietvertrag nicht an den Insolvenzverwalter ausgehändigt habe, ist der dass ich, bei Mitteilung an den Vermieter gem.: 109 Abs. 2 InsO von Obdachlosigkeit bedroht bin. Erfährt der Vermieter von...
von Nowayout
21. Nov 2020, 09:04
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Ja, das ist rechtens; es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen Widersprüchen des Schuldners einerseits und denm Verwalter und den Gläubigern andererseits. Der Widerspruch des Schuldners = A hat keinen Einfluss auf die Feststellung der Forderung (§ 178 I InsO). Sprich sehr wohl kann der Insolve...
von Nowayout
19. Nov 2020, 21:02
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Danke Wadula! Bin jetzt zu müde, gehe da morgen dezidiert drauf ein. Aber so wie ich das gerade rudimentär überflogen habe, macht dann der Brief an das Gericht von Seite 3 keinen Sinn, gell?

Hast denn n Tipp für A?
von Nowayout
19. Nov 2020, 20:00
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

A ist nicht der einzige, der nicht möchte, dass der Vermieter von der Insolvenz erfährt. A hat aber den Insolvenzantrag unterschrieben und somit die Spielregeln akzeptiert. Da kann er sich drehen und wenden wie er will. Dass A‘s Konto gepfändet wurde und er nur über den gesetzlichen Freibetrag verf...
von Nowayout
19. Nov 2020, 19:03
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Verstehe nicht warum es Nebenschauplätze sind wenn jemand im „ Forum Insolvenzprobleme“, nach Rat für eben diese Insolvenzprobleme fragt. A wird nicht der einzige sein der nicht will dass der Vermieter von der Insolvenz erfährt. A wird nicht der einzige sein der mietrückstände hat wenn die Bank den ...
von Nowayout
19. Nov 2020, 14:57
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Man kann sich am Ende das Gesetz natürlich immer so hindrehen, wie es für einen selber am geeignetsten ist. So lange es aus der Überweisung nicht eindeutig hervorgeht, für welchen Zeitraum dieses Geld jetzt explizit gedacht ist, wird es für die laufende Schuld angerechnet. Ich sag ja ich mach hier ...
von Nowayout
19. Nov 2020, 14:19
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Die Antwort auf deine Frage findest du im BGB: § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. (2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglich...