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Graf Wadula hat geschrieben: ↑8. Jul 2026, 08:27
Wie oben beschrieben: wenn Sie nur gegen vbuH Widerspruch erheben, dann kann der Gläubiger nach RSB trotzdem einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen und wenn er denn dann vollstreckt, müssen Sie Vollstreckungsgegenklage erheben.
Okey, also gegen Forderung und Zusatz Einspruch erheben.
Und die Forderung wird dann trotzdem von der rsb erfasst, wenn der gläubiger dann nicht aktiv wird?
Graf Wadula hat geschrieben: ↑8. Jul 2026, 08:27
Wie oben beschrieben: wenn Sie nur gegen vbuH Widerspruch erheben, dann kann der Gläubiger nach RSB trotzdem einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen und wenn er denn dann vollstreckt, müssen Sie Vollstreckungsgegenklage erheben.
Okey, also gegen Forderung und Zusatz Einspruch erheben.
Und die Forderung wird dann trotzdem von der rsb erfasst, wenn der gläubiger dann nicht aktiv wird?
Sorry für die vielen Fragen
Ja, genau. Der Gläubiger müsste dann klagen auf Feststellung der Forderung und den Grund.
Hi Graf Wadula meine volkstreckungsgegenklage liegt dem Gericht seit gestern vor, wegen der vbuh von der Sigma ich berichte euch wie es weiter geht. Diese awt Anwälte haben ja seit April den vollstreckbaren Auszug ,na ich bin gespannt
Itak65
Itak65 hat geschrieben: ↑8. Jul 2026, 13:32
Hi Graf Wadula meine volkstreckungsgegenklage liegt dem Gericht seit gestern vor, wegen der vbuh von der Sigma ich berichte euch wie es weiter geht. Diese awt Anwälte haben ja seit April den vollstreckbaren Auszug ,na ich bin gespannt
Itak65
Bitte ? Ich verstehe ich bitte um Entschuldigung gerade gar nichts. Wenn ich der Meinung bin es war keine vbuh und der Gläubiger in meinem Fall die Sigma holt sich nach Erteilung der RSB einen Volstreckbaren Tabellenauszug dann habe ich das Recht dagegen zu klagen und das tu ich gerade.
Itak65
So guten abend für alle die es interessiert vbuh und Sigma. Wie ich bereits schrieb haben sich die Vertreter der Sigma bank awt aus München die Vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle beim Insolvenzgericht besorgt. Dieser wurde mir Anfang Juni vom OGV zugestellt. Im gelben Umschlag, dank Imker hatte ich eine super vollstreckungsabwehrklage beim Gericht eingereicht, mit sämtlichen Beweisen. Am Dienstag kam Post vom Gericht zu meiner Kenntnisnahme hat das Gericht den awt anwälten 3 Wochen Zeit gegeben sich zu der vollstreckungsabwehrklage zu äußern.Ein Termin hatte das AG l auch anberaumt den 27.10.2026.
Heute kam Post von diesen Anwälen in dem Brief steht
Sehr geehrte Frau Sch....anliegend erhalten Sie die vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle zu unserer Entlastung. Ich bin kein Jurist aber heisst das die Sigma gibt sich geschlagen?
Bitte um hilfreiche Antworten. Vielen Dank
Itak65
Post dahingehend sollte ans betreffende Gericht gehen und wenn durch dieses zur Kenntnisnahme dan den Kläger weitergeleitet werden. Aber vllt. verhält sich das im Insolvenzverfahren anders.
Ansonsten beinhaltet der Satz bloß den Hinweis, daß man im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle ist.
Hm rsb wurde mir erteilt im februar. Ich habe vollstreckungsabwehrklage bri gericht eingereicht zu deren entlastung heisst für mich die geben auf der Titel wirde mir im Juni schon zugestellt. Die haben mir den Original titel zugeschickt, das macht keine bank die pfänden will.
Itak 65