Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

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imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1544
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von imker »

Der Arbeitgeber hat das eigenverantwortlich und selbst zu ermitteln, welche Unterhaltspflichten bestehen.

Wenn die Gehaltsabrechnung die Steuerklasse 4 ausweist, kennt er die Unterhaltspflicht für einen Ehepartner. Der ist von ihm zu berücksichtigen, bis ein Gläubiger - hier der IV - eine Änderung beim Insolvenzgericht beantragt und das Gericht das dann auch so beschließt.

Und wenn das ein Kinderfreibetrag in der Gehaltsabrechnung vermerkt ist, dass kennt der ArbGeber auch eine weitere Unterhaltspflicht.

Berücksichtigen muss das die Bank ab Zustellung/Kenntnis des Beschlusses.

ME ist das aber alles halb so wild, weil der ArbGeber eine zweite Abrechnung für den ersten Monat machen muss und Dir was nachzahlen muss.
Dazu wird er keine Lust haben, weil er dem IV schon zuviel gezahlt hat ... und der meist freiwillig nicht erstattet.

Mach das weitere Vorgehen von dem finanziellen Schaden abhängig und ob der ArbGeber sauer wird, wenn Du ihn mit dem Thema ärgerst.
derPendler
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Hallo Imker,

Ich bin ehrlich. Von mir aus brauch man mir das Geld nicht zurückzahlen. Da wir so einigermaßen zurecht gekommen wären, hätte jetzt die Bank das Guthaben nicht gesperrt. Ich möchte nur, dass es für die nächsten Zahlungen korrekt abläuft.

Ich bin mal gespannt, wie das jetzt in den nächsten Tagen ablaufen wird. Die Bank hat aktuell noch nicht reagiert und mein Anwalt wird jetzt wohl mal beim Arbeitgeber anrufen und das klären.

Ich werde mal berichten, wenn es dazu was neues gibt.

Vielen Dank erst Mal.
derPendler
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Von der Bank habe ich schon mal eine Absage erhalten. Die gibt das restl. Guthaben erst mit dem Gehaltseingang Ende des Monats wieder frei und beharrt auf den min. Beitrag von 1560€. Ab Ende April erhalte ich das restl. Guthaben + das Gehalt vom April, dass mir der Arbeigeber überweist. Aber bis nächste Woche werden noch alle kommenden Buchungen ins Leere laufen.

In dem Fall kann ich fast froh sein, dass der Bechluss nicht am Anfang des Monats gekommen ist, sondern Mitte, wo schon die meisten Buchungen gelaufen sind.
imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von imker »

welcher Beschluss ist Mitte des Monats gekommen - der mit der Insolvenzeröffnung oder der mit der "Blankett-Freigabe"???
derPendler
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Hallo Imker,

Mitte diesen Monats kam die Blankett-Freigabe. Die Insolvenzeröffnung war ende Februar.
derPendler
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Der Arbeitgeber überweist immer noch den Lohn mit der Beachtung nur einer Unterhaltspflichtigen Person.
Gibt es entsprechende Anträge, die ich selber stellen könnte? Der Schuldenberater (Anwalt) reagiert da eher träge und ich weiß nicht, ob er sich überhaupt drum kümmert.
Icke26
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von Icke26 »

Dir wurde doch dazu hier schon mehrfach auch von Experten empfohlen was du machen sollst/kannst.
Ich als Nichtexperte würde zur Lohnbuchhaltung oder wie das bei deiner Firma heißt, hingegen, und nachfragen warum nur eine Unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird, und was fehlt, das sie beide berücksichtigen.
Wenn das nicht hilft, beim zuständigen Gericht diesbezüglich eine Bescheinigung holen, und beim IV nachfragen und bitten, ob er/sie da etwas machen kann.
Aber im Grunde immer das gleiche hier fragen bringt, wie du siehst, nichts.
TomH
Wissender
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von TomH »

Die Frage nach derweiligen Anträgen kam bislang nicht auf. Allerdings bezweifele ich stark, dass es dahingehend entsprechende Antragsformulara gibt.
derPendler
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Icke26 hat geschrieben: 26. Apr 2026, 09:27 Dir wurde doch dazu hier schon mehrfach auch von Experten empfohlen was du machen sollst/kannst.
Ich als Nichtexperte würde zur Lohnbuchhaltung oder wie das bei deiner Firma heißt, hingegen, und nachfragen warum nur eine Unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird, und was fehlt, das sie beide berücksichtigen.
Wenn das nicht hilft, beim zuständigen Gericht diesbezüglich eine Bescheinigung holen, und beim IV nachfragen und bitten, ob er/sie da etwas machen kann.
Aber im Grunde immer das gleiche hier fragen bringt, wie du siehst, nichts.
Hallo Icke26,

der Arbeitgeber bzw. das Personalbüro meint, dass ihm der Bescheid fehlt, wie viel Geld überwiesen bzw. wie viele Unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt werden müssen. Genauer wurde er aber nicht.
Das Kind wurde mit der Geburtsurkunde automatisch berücksichtig. Der Elterngeldbescheid meiner Frau reichte für den Arbeitgeber aber nicht aus.

Hier fehlt mir das Wissen, wie ich diesen Antrag beim Amtsgericht stellen muss, oder was ich da überhaupt machen kann, weil ich davon ausgegangen bin, dass dies über die "Quellen-Freigabe" gereglt wird. Zumindesat war das auch die Aussage vom Schuldenberater.
derPendler
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Ich habe aber jetzt zumindest auch gelesen, dass der Arbeitgeber oder auch die Bank überhaupt nicht von sich aus entscheiden dürfen, wie viele genau Unterhaltsberichtigt sind. Also wenn dem AG oder der Bank bekannt sind, dass ich verheiratet bin und wir ein Kind haben, müssten die auch automatisch von zwei Unterhaltspflichtigen Personen ausgehen.

Außer die Gläubiger stellen einen Antrag auf Nichtberücksichtigung. Ist das richtig?
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