Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

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imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1542
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von imker »

Der Arbeitgeber hat das eigenverantwortlich und selbst zu ermitteln, welche Unterhaltspflichten bestehen.

Wenn die Gehaltsabrechnung die Steuerklasse 4 ausweist, kennt er die Unterhaltspflicht für einen Ehepartner. Der ist von ihm zu berücksichtigen, bis ein Gläubiger - hier der IV - eine Änderung beim Insolvenzgericht beantragt und das Gericht das dann auch so beschließt.

Und wenn das ein Kinderfreibetrag in der Gehaltsabrechnung vermerkt ist, dass kennt der ArbGeber auch eine weitere Unterhaltspflicht.

Berücksichtigen muss das die Bank ab Zustellung/Kenntnis des Beschlusses.

ME ist das aber alles halb so wild, weil der ArbGeber eine zweite Abrechnung für den ersten Monat machen muss und Dir was nachzahlen muss.
Dazu wird er keine Lust haben, weil er dem IV schon zuviel gezahlt hat ... und der meist freiwillig nicht erstattet.

Mach das weitere Vorgehen von dem finanziellen Schaden abhängig und ob der ArbGeber sauer wird, wenn Du ihn mit dem Thema ärgerst.
derPendler
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 15. Feb 2026, 12:34

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Hallo Imker,

Ich bin ehrlich. Von mir aus brauch man mir das Geld nicht zurückzahlen. Da wir so einigermaßen zurecht gekommen wären, hätte jetzt die Bank das Guthaben nicht gesperrt. Ich möchte nur, dass es für die nächsten Zahlungen korrekt abläuft.

Ich bin mal gespannt, wie das jetzt in den nächsten Tagen ablaufen wird. Die Bank hat aktuell noch nicht reagiert und mein Anwalt wird jetzt wohl mal beim Arbeitgeber anrufen und das klären.

Ich werde mal berichten, wenn es dazu was neues gibt.

Vielen Dank erst Mal.
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