Hallo Shopgirl,Shopgirl hat geschrieben: ↑27. Apr 2026, 15:58Der Anwalt wird für den außergerichtlichen Einigungsversuch und das Ausfüllen des Insolvenzantrags bezahlt worden sein. Was da jetzt mit dem Arbeitgeber passiert, wird sicherlich von keiner Pauschale abgedeckt. Das kostet extra.
Kann also doch schwer sein...
Das ist korrekt. Aber gestern Abend haben dennoch mein Anwalt und das Personalbüro einen direkten Draht zu einander gefunden, wo der Anwalt darauf hingewiesen hatte, dass man hier nicht nach geltenden Recht handelt, nachdem das Personalbüro weiterhin einen Beschluss vom Anwalt gefordert hatte.
Hier fehlt mir noch die erneute Reaktion vom Personalbüro. Extrakosten wurden aber jetzt hierfür vom Anwalt bisher nicht verlangt. Es gab auch keinen Hinweis darauf, dass da noch was folgen könnte.
Interessant war auch noch die Reaktion meiner Bank, die meinte, dass das restl. Guthaben gesperrt wäre und auch nicht gepfändet werden könnte. Weil der Beschluss vom Amtsgericht nach Ansicht der Bank nur ab April gelte. Auch hier hat sich zumindest der Anwalt indirekt eingeschaltet. Weil der Beschluss grunsätzl. ab Beginn der Insolvenz gelte.
Ich Frage mich hierbei nur, wie es sein kann, dass ein Arbeitgeber und eine Bank so unterschiedlich die Gesetzeslage sehen können bzw. einen Beschluss lesen.