Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
tidus82
Admin
Beiträge: 1682
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von tidus82 »

Ich wäre auch bei 134 raus nachdem ich den gelesen habe - insbesondere weil sich das auf das eröffnete Verfahren bezieht.

Und die Frage von TomH finde ich durchaus berechtigt?
.
Icke26
Wissender
Beiträge: 121
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Icke26 »

Ok sorry,
Hab die Frage des Themenstarters nicht richtig gelesen.
Schuldner81
Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 5. Okt 2024, 11:28

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Schuldner81 »

Was hat es nun mit diesem 134 aufsich?

Und ab wann nach der Restschuldbefeiung dürfte man sich dann wieder Geld überweisen lassen?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1537
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von imker »

Ende der Abtretungsfrist: Nach Ablauf der Abtretungsfrist und Erteilung der Restschuldbefreiung entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb des Schuldners.

ist das die Lösung Deiner Frage???
Schuldner81
Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 5. Okt 2024, 11:28

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Schuldner81 »

imker hat geschrieben: 25. Mär 2026, 13:07 Ende der Abtretungsfrist: Nach Ablauf der Abtretungsfrist und Erteilung der Restschuldbefreiung entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb des Schuldners.

ist das die Lösung Deiner Frage???
Also könnte Person X am Tag nach der Erteilung der Restschuldbefreiung Geld von Person Y bekommen, ohne Angst haben zu müssen bezüglich nachträglicher Anfechtung der Restschuldbefreiung?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1537
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von imker »

Bist Du der X, der die RSB bekommen hat und dessen Insolvenzverfahren immer noch nicht beendet ist - so wie zu Beginn dieser Frage- und Antwortrunde?

Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
robo
Guru
Beiträge: 1089
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von robo »

oh jee imker ... *fassamkopp* ...
ad 1: warum fragst Du das ? I
Ist es für die Beantwortung der Frage nicht egal, ob es um "Schuldner81", einen Freund, die Ehefrau oder wen auch immer geht ?
Würde eine Antwort je nach Fragesteller unterschiedlich ausfallen ?
ad 2: Ja - was könnte denn sonst gemeint sein ?!?

Manchmal sind Deine Antworten ja recht kryptisch ... aber Deine Fragen manchmal noch mehr.
Oder ist es einfach zu früh für Dich ?
Noch nicht richtig wach ?
Schuldner81
Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 5. Okt 2024, 11:28

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Schuldner81 »

imker hat geschrieben: 26. Mär 2026, 06:16 Bist Du der X, der die RSB bekommen hat und dessen Insolvenzverfahren immer noch nicht beendet ist - so wie zu Beginn dieser Frage- und Antwortrunde?

Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
Diese Frage geht nicht um mich sondern um die rein fitkive Person X.
Person X Verfahren ist bereits aufgehoben und hat seine RSB bekommen und am Tag danach würde ihmPerson X eben eine höhere Summe Geld überweisen.
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1537
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von imker »

Aber was in der Vorstellungswelt zum Insolvenzverfahren führt dazu, dass X sich diese Frage nach einer Anfechtung der erteilten Restschuldbefreiung stellt. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind Geschenke zur Hälfte des Wertes an- und abzugeben.
Ich vermute, dass X im Internet was zu Geschenken gelesen hat - da gibt es "Gedanken", dass Geschenke des X (dann an Dritte Personen) vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Ansonsten ist im Internet doch zu lesen, dass innerhalb der Wohlverhaltensperiode gemachte Geschenke ohne Bezug zu Erbrechtsfragen behalten werden dürfen. Das halte ich nun wieder nicht für zutreffend. Die Hälfte ist "rauszugeben", Ausnahme sollen (kleine) Gelegenheitsgeschenke darstellen - und was das ist --- Einzelfallentscheidung --nirgendwo gesetzlich normiert.

X soll sich ordentlich was schenken lassen und einen Teil dem tidus für das Forum schenken
tidus82
Admin
Beiträge: 1682
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von tidus82 »

Hehe, ich nehme erst Kleinstbeträge ab 500.000 Euro an - für alles andere wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch :D
Antworten