Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ich wäre auch bei 134 raus nachdem ich den gelesen habe - insbesondere weil sich das auf das eröffnete Verfahren bezieht.
Und die Frage von TomH finde ich durchaus berechtigt?
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Und die Frage von TomH finde ich durchaus berechtigt?
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ok sorry,
Hab die Frage des Themenstarters nicht richtig gelesen.
Hab die Frage des Themenstarters nicht richtig gelesen.
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Schuldner81
- Mitglied
- Beiträge: 23
- Registriert: 5. Okt 2024, 11:28
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Was hat es nun mit diesem 134 aufsich?
Und ab wann nach der Restschuldbefeiung dürfte man sich dann wieder Geld überweisen lassen?
Und ab wann nach der Restschuldbefeiung dürfte man sich dann wieder Geld überweisen lassen?
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ende der Abtretungsfrist: Nach Ablauf der Abtretungsfrist und Erteilung der Restschuldbefreiung entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb des Schuldners.
ist das die Lösung Deiner Frage???
ist das die Lösung Deiner Frage???
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Schuldner81
- Mitglied
- Beiträge: 23
- Registriert: 5. Okt 2024, 11:28
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Also könnte Person X am Tag nach der Erteilung der Restschuldbefreiung Geld von Person Y bekommen, ohne Angst haben zu müssen bezüglich nachträglicher Anfechtung der Restschuldbefreiung?
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Bist Du der X, der die RSB bekommen hat und dessen Insolvenzverfahren immer noch nicht beendet ist - so wie zu Beginn dieser Frage- und Antwortrunde?
Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
oh jee imker ... *fassamkopp* ...
ad 1: warum fragst Du das ? I
Ist es für die Beantwortung der Frage nicht egal, ob es um "Schuldner81", einen Freund, die Ehefrau oder wen auch immer geht ?
Würde eine Antwort je nach Fragesteller unterschiedlich ausfallen ?
ad 2: Ja - was könnte denn sonst gemeint sein ?!?
Manchmal sind Deine Antworten ja recht kryptisch ... aber Deine Fragen manchmal noch mehr.
Oder ist es einfach zu früh für Dich ?
Noch nicht richtig wach ?
ad 1: warum fragst Du das ? I
Ist es für die Beantwortung der Frage nicht egal, ob es um "Schuldner81", einen Freund, die Ehefrau oder wen auch immer geht ?
Würde eine Antwort je nach Fragesteller unterschiedlich ausfallen ?
ad 2: Ja - was könnte denn sonst gemeint sein ?!?
Manchmal sind Deine Antworten ja recht kryptisch ... aber Deine Fragen manchmal noch mehr.
Oder ist es einfach zu früh für Dich ?
Noch nicht richtig wach ?
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Schuldner81
- Mitglied
- Beiträge: 23
- Registriert: 5. Okt 2024, 11:28
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Diese Frage geht nicht um mich sondern um die rein fitkive Person X.imker hat geschrieben: ↑26. Mär 2026, 06:16 Bist Du der X, der die RSB bekommen hat und dessen Insolvenzverfahren immer noch nicht beendet ist - so wie zu Beginn dieser Frage- und Antwortrunde?
Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
Person X Verfahren ist bereits aufgehoben und hat seine RSB bekommen und am Tag danach würde ihmPerson X eben eine höhere Summe Geld überweisen.
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Aber was in der Vorstellungswelt zum Insolvenzverfahren führt dazu, dass X sich diese Frage nach einer Anfechtung der erteilten Restschuldbefreiung stellt. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind Geschenke zur Hälfte des Wertes an- und abzugeben.
Ich vermute, dass X im Internet was zu Geschenken gelesen hat - da gibt es "Gedanken", dass Geschenke des X (dann an Dritte Personen) vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Ansonsten ist im Internet doch zu lesen, dass innerhalb der Wohlverhaltensperiode gemachte Geschenke ohne Bezug zu Erbrechtsfragen behalten werden dürfen. Das halte ich nun wieder nicht für zutreffend. Die Hälfte ist "rauszugeben", Ausnahme sollen (kleine) Gelegenheitsgeschenke darstellen - und was das ist --- Einzelfallentscheidung --nirgendwo gesetzlich normiert.
X soll sich ordentlich was schenken lassen und einen Teil dem tidus für das Forum schenken
Ich vermute, dass X im Internet was zu Geschenken gelesen hat - da gibt es "Gedanken", dass Geschenke des X (dann an Dritte Personen) vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Ansonsten ist im Internet doch zu lesen, dass innerhalb der Wohlverhaltensperiode gemachte Geschenke ohne Bezug zu Erbrechtsfragen behalten werden dürfen. Das halte ich nun wieder nicht für zutreffend. Die Hälfte ist "rauszugeben", Ausnahme sollen (kleine) Gelegenheitsgeschenke darstellen - und was das ist --- Einzelfallentscheidung --nirgendwo gesetzlich normiert.
X soll sich ordentlich was schenken lassen und einen Teil dem tidus für das Forum schenken
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Hehe, ich nehme erst Kleinstbeträge ab 500.000 Euro an - für alles andere wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch 