Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
tidus82
Admin
Beiträge: 1681
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von tidus82 »

Ich wäre auch bei 134 raus nachdem ich den gelesen habe - insbesondere weil sich das auf das eröffnete Verfahren bezieht.

Und die Frage von TomH finde ich durchaus berechtigt?
.
Icke26
Wissender
Beiträge: 117
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Icke26 »

Ok sorry,
Hab die Frage des Themenstarters nicht richtig gelesen.
Antworten