Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 655
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Graf Wadula »

TomH hat geschrieben: 31. Mär 2026, 19:46 Was bedeutet "Im Prinzip richtig" zu "Aber richtig ist"?

Sie scheinen diplomatische Fertigkeiten zu besitzen ;-)

Ich hoffe der Fragesteller findet sich da durch!
Bis auf Schenkung war es richtig.
Icke26
Wissender
Beiträge: 132
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Icke26 »

Graf Wadula hat geschrieben: 31. Mär 2026, 22:16
TomH hat geschrieben: 31. Mär 2026, 19:46 Was bedeutet "Im Prinzip richtig" zu "Aber richtig ist"?

Sie scheinen diplomatische Fertigkeiten zu besitzen ;-)

Ich hoffe der Fragesteller findet sich da durch!
Bis auf Schenkung war es richtig.
Danke Herr Graf!
TomH
Wissender
Beiträge: 258
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von TomH »

Damit Sie es auch richtig verstehen können Icke26.
Icke26 hat geschrieben: 31. Mär 2026, 14:39 ... Ob Neuerwerb oder Schenkung, ist völlig egal.
Sobald der Aufhebungsbeschluss nach § 200 InsO rechtskräftig ist ...
Es macht einen kausalen Unterschied, ob man dann eine Schenkung oder ein Erbe erhält, oder selbst anspart und erwirbt.

Vgl. auch:
Ein Neuerwerb hat nichts mit einer Schenkung, oder einem Erbe zu tun.
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