Bis auf Schenkung war es richtig.
Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Beiträge: 655
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Danke Herr Graf!
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Damit Sie es auch richtig verstehen können Icke26.
Vgl. auch:
Es macht einen kausalen Unterschied, ob man dann eine Schenkung oder ein Erbe erhält, oder selbst anspart und erwirbt.
Vgl. auch:
Ein Neuerwerb hat nichts mit einer Schenkung, oder einem Erbe zu tun.