Ich verstehe die Antwort nicht! Person X 3 Jahre sind vorbei, das Verfahren wurde aufgehoben und die RSB erteilt. Warum muss er dann noch 50% abgeben?imker hat geschrieben: ↑26. Mär 2026, 08:29 Aber was in der Vorstellungswelt zum Insolvenzverfahren führt dazu, dass X sich diese Frage nach einer Anfechtung der erteilten Restschuldbefreiung stellt. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind Geschenke zur Hälfte des Wertes an- und abzugeben.
Ich vermute, dass X im Internet was zu Geschenken gelesen hat - da gibt es "Gedanken", dass Geschenke des X (dann an Dritte Personen) vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Ansonsten ist im Internet doch zu lesen, dass innerhalb der Wohlverhaltensperiode gemachte Geschenke ohne Bezug zu Erbrechtsfragen behalten werden dürfen. Das halte ich nun wieder nicht für zutreffend. Die Hälfte ist "rauszugeben", Ausnahme sollen (kleine) Gelegenheitsgeschenke darstellen - und was das ist --- Einzelfallentscheidung --nirgendwo gesetzlich normiert.
X soll sich ordentlich was schenken lassen und einen Teil dem tidus für das Forum schenken
Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Schuldner81
- Mitglied
- Beiträge: 23
- Registriert: 5. Okt 2024, 11:28
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ach frag doch ROBO ....
@Schuldner81: das Verfahren m u s s nicht vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgeoben worden sein.... und ich mach jetzt Schluss mit Antworten in dieser Sache
dass sich X ordentlich was schenken lassen soll und tidus was spenden soll, ist als IRONIE gemeint (Hinweis für meine ROBO)
Und Abgeben muss mann ind der RSB-Phase von den Gescheneken einen Teil, meist die 50%
Und mein Hinweis sagt doch, dass X - und nicht Du - im Internet etwas gelesen haben könnte, was Geschenke und deren Anfechtung betrifft - und das dann mit einer Anfechtung der Restschuldbefreiung versteht und hier als fiktive Problemfrage stellt.
@Schuldner81: das Verfahren m u s s nicht vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgeoben worden sein.... und ich mach jetzt Schluss mit Antworten in dieser Sache
dass sich X ordentlich was schenken lassen soll und tidus was spenden soll, ist als IRONIE gemeint (Hinweis für meine ROBO)
Und Abgeben muss mann ind der RSB-Phase von den Gescheneken einen Teil, meist die 50%
Und mein Hinweis sagt doch, dass X - und nicht Du - im Internet etwas gelesen haben könnte, was Geschenke und deren Anfechtung betrifft - und das dann mit einer Anfechtung der Restschuldbefreiung versteht und hier als fiktive Problemfrage stellt.
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
§134 Inso
(Späßchen)
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Zur Klarstellung: Was hat diese vermeintliche Einsicht mit Ihrer Antwort zu tun, selbst wenn die vorgelagerte Frage eine andere gewesen wäre? Die Antwort von Ihnen ist bereits insich falsch.
Ansonsten liebe ich auch Spässchen; erleichtert all den ganzen Kokolores enorm!
Lieber Themenstarter: wenn bei Ihnen alles abgeschlossen ist(?), sind Sie i.d.R. frei aller solcher Sorgen, auch hinsichtlich eines Erbes i.H.v. unendlich. Auch wenn solche Schenkungen zeitlich zumindest für mein Empfinden recht selten vorkommen, bzw. fragwürdig erscheinen, also zu/nach solch einem "Stichtag".
Aber Sie können die Hälfte davon ja dem Administratoren Team zukommen lassen. Dann könnte im Zweifelsfall der IV dort nachfragen. Also falls doch noch offene Fragen bestünden.
Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
TomH hat geschrieben: ↑26. Mär 2026, 17:27Zur Klarstellung: Was hat diese vermeintliche Einsicht mit Ihrer Antwort zu tun, selbst wenn die vorgelagerte Frage eine andere gewesen wäre? Die Antwort von Ihnen ist bereits insich falsch.
Ansonsten liebe ich auch Spässchen; erleichtert all den ganzen Kokolores enorm!
Lieber Themenstarter: wenn bei Ihnen alles abgeschlossen ist(?), sind Sie i.d.R. frei aller solcher Sorgen, auch hinsichtlich eines Erbes i.H.v. unendlich. Auch wenn solche Schenkungen zeitlich zumindest für mein Empfinden recht selten vorkommen, bzw. fragwürdig erscheinen, also zu/nach solch einem "Stichtag".
Aber Sie können die Hälfte davon ja dem Administratoren Team zukommen lassen. Dann könnte im Zweifelsfall der IV dort nachfragen. Also falls doch noch offene Fragen bestünden.
Es geht nicht um den Themenstarter, sondern um eine fiktive Person X