Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

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Schuldner81
Mitglied
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Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Schuldner81 »

Hallo,

angenommen Person X hat die Restschuldbefreiung erhalten und am nächsten Tag überweist ein Angehöriger Person X Geld oder überschreibt ein wertvolles Aktiendepot, kann das Rückwirkend noch Probleme für Person X bedeuten bzw. könnte dies ein Grund sein, sie Restschuldbefreiung rückwirkend anzufechten?

Danke vorab
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Beiträge: 263
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

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Hi Schuldner81,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung" geschaut?
tidus82
Admin
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von tidus82 »

Ich behaupte einfach mal: nein. Warum sollte das ein Problem sein? Bis zum Tag der Überschreibung war es ja nicht das Depot / Geld von Person X, sondern von jemandem Dritten. Person X bekommt das ja erst am Tag nach der RSB - also sind die Auflagen aus der Wohlverhaltensphase beendet und es bedarf keiner Meldung mehr.

Irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden :-)
INTI
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 142
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von INTI »

Problematisch könnte es werden, wenn auf dem Konto noch eine Pfändung drauf ist.
Schuldner81
Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 5. Okt 2024, 11:28

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Schuldner81 »

INTI hat geschrieben: 24. Mär 2026, 11:47 Problematisch könnte es werden, wenn auf dem Konto noch eine Pfändung drauf ist.
In diesem rein fiktivem Fallbeispiel mit Person X, ist keine Pfändung mehr auf dem Konto und alle Schulden sind in der Restschuldbefreiung enthalten.
Icke26
Wissender
Beiträge: 117
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Icke26 »

Der Erhalt von Vermögen am Tag nach der Restschuldbefreiung könnte als ein klassischer Fall für eine Insolvenzanfechtung angesehen werden, wenn der Verdacht besteht, dass man das man bereits vorher davon wusste. Dann hätte man das dem Insolvenzverwalter hätte melden müssen.
In dem Fall kann der Insolvenzverwalter die Schenkung nach § 134 InsO anfechten.
Schuldner81
Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 5. Okt 2024, 11:28

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Schuldner81 »

Icke26 hat geschrieben: 24. Mär 2026, 12:55 Der Erhalt von Vermögen am Tag nach der Restschuldbefreiung könnte als ein klassischer Fall für eine Insolvenzanfechtung angesehen werden, wenn der Verdacht besteht, dass man das man bereits vorher davon wusste. Dann hätte man das dem Insolvenzverwalter hätte melden müssen.
In dem Fall kann der Insolvenzverwalter die Schenkung nach § 134 InsO anfechten.
Danke

Was wäre dann eine Woche oder einen Monat nach Erhalt der Restschuldbefreiung?
tidus82
Admin
Beiträge: 1681
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von tidus82 »

Icke26 hat geschrieben: 24. Mär 2026, 12:55 Der Erhalt von Vermögen am Tag nach der Restschuldbefreiung könnte als ein klassischer Fall für eine Insolvenzanfechtung angesehen werden, wenn der Verdacht besteht, dass man das man bereits vorher davon wusste. Dann hätte man das dem Insolvenzverwalter hätte melden müssen.
In dem Fall kann der Insolvenzverwalter die Schenkung nach § 134 InsO anfechten.
Wer müsste denn in dem Fall beweisen, dass es so war / das es nicht so war?
Icke26
Wissender
Beiträge: 117
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Icke26 »

tidus82 hat geschrieben: 24. Mär 2026, 14:08
Icke26 hat geschrieben: 24. Mär 2026, 12:55 Der Erhalt von Vermögen am Tag nach der Restschuldbefreiung könnte als ein klassischer Fall für eine Insolvenzanfechtung angesehen werden, wenn der Verdacht besteht, dass man das man bereits vorher davon wusste. Dann hätte man das dem Insolvenzverwalter hätte melden müssen.
In dem Fall kann der Insolvenzverwalter die Schenkung nach § 134 InsO anfechten.
Wer müsste denn in dem Fall beweisen, dass es so war / das es nicht so war?
Gute Frage!
kann ich aber nicht beantworten. Hab nur geschrieben was passieren könnte.
Vielleicht wissen das die Experten.
TomH
Wissender
Beiträge: 221
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von TomH »

Was hat denn 134 mit dem Fall zu tun? In 134 geht es doch darum, dass man als Schuldner eine unentgeltliche Leistung wem anderen gegenüber erbringt. Also X leistet gegenüber Angehörigen und nicht umgekehrt.
Icke26
Wissender
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Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Icke26 »

TomH hat geschrieben: 24. Mär 2026, 14:54 Was hat denn 134 mit dem Fall zu tun? In 134 geht es doch darum, dass man als Schuldner eine unentgeltliche Leistung wem anderen gegenüber erbringt. Also X leistet gegenüber Angehörigen und nicht umgekehrt.
Dann überlege mal...........
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