Privatinsolvenz und P-Konto
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Das hab ich alles schon erledigt. Der Antrag wurde auch schon an den Verwalter weitergeleitet, der muss das jetzt wohl noch Freigeben. Ich hoffe nur das die ganze Prozedur nicht so lange dauern wird.
Wie lief das bei euch ?
Wie lief das bei euch ?
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Ich habe am 15.10 meinen Antrag eingeworfen zur Quellenfreigabe. Am 03.11 hab ich dann mal nachgefragt, man hat meinen Insolvenzverwalter am 30.10 angeschrieben und ihm bis zum 11.11 Zeit gegeben für eine Rückmeldung. Ich hoffe das ich nun bald mal die Finale Antwort bekomme.
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Man hatte mir gesagt dauert bis 6 Wochen aber nach 14 Tagen war das erledigt das gericht hatte die Freigabe sogar an meine Bank geschickt
Itak65
Itak65
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Also ich hab das am 12.11 eingeworfen und das ist jetzt schon beim Insolvenzverwalter. Die Sachbearbeiterin vom Insolvenzverwalter sagte sogar selbst Anfang der Woche noch ich soll mich damit beeilen damit das schnell geht. Deshalb hoffe ich Mal das die ganze Sache nicht wochenlang dauert
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Hallo,
zu deiner Frage ob man das P-Konto wieder zurück wandeln kann: ja, habe ich gemacht.
Ich habe bis zur Insolvenzeröffnung nie eine Pfändung auf dem Konto gehabt und auch kein Inkasso. Meine Schulden entstanden plötzlich und schnell, durch Krankheit und Scheidung, als ich merkte ich kann das alles (schwerbehindert, alleinerziehend) nicht mehr stemmen kann, habe ich mich an eine Schuldenberatung gewandt, das Verfahren wurde schnell eröffnet, es wurde beim Gehalt gepfändet und mein Inso-Verwalter hat nach kurzer Sperrung und Prüfung aller Kontoauszüge etc. pp das Konto wieder frei gegeben und ich konnte es dann wieder umwandeln. War auch nie ein Problem, es kam auch im Laufe des Verfahrens keine Pfändung drauf und der Inso-Verwalter/Treuhänder wollte nur regelmäßig mal Kontoauszüge und Entgeltabrechnungen sehen.
Somit konnte ich auch Online-Banking schnell wieder nutzen.
Ob das in jedem Fall umsetzbar und empfehlenswert ist, kann ich Dir nicht beantworten.
zu deiner Frage ob man das P-Konto wieder zurück wandeln kann: ja, habe ich gemacht.
Ich habe bis zur Insolvenzeröffnung nie eine Pfändung auf dem Konto gehabt und auch kein Inkasso. Meine Schulden entstanden plötzlich und schnell, durch Krankheit und Scheidung, als ich merkte ich kann das alles (schwerbehindert, alleinerziehend) nicht mehr stemmen kann, habe ich mich an eine Schuldenberatung gewandt, das Verfahren wurde schnell eröffnet, es wurde beim Gehalt gepfändet und mein Inso-Verwalter hat nach kurzer Sperrung und Prüfung aller Kontoauszüge etc. pp das Konto wieder frei gegeben und ich konnte es dann wieder umwandeln. War auch nie ein Problem, es kam auch im Laufe des Verfahrens keine Pfändung drauf und der Inso-Verwalter/Treuhänder wollte nur regelmäßig mal Kontoauszüge und Entgeltabrechnungen sehen.
Somit konnte ich auch Online-Banking schnell wieder nutzen.
Ob das in jedem Fall umsetzbar und empfehlenswert ist, kann ich Dir nicht beantworten.
-
Zeppelin8800
- Neuankömmling
- Beiträge: 3
- Registriert: 5. Okt 2025, 07:23
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Hier mal meine Einschätzung...
Du solltest das P-Konto am besten bis zur RSB und das halbe Jahr danach wegen der Schufa behalten.
Der Freistellungsbeschluss ist das wichtigste was dein Anwalt jetzt machen sollte..
Das heißt nicht das dein Freibetrag wegfällt, der verfügbare Betrag wird nach Lohn Zahlung etwa 1 Tag später den Freibetrag angepasst, wenn er höher ist als der p Konto Freibetrag ist.
Bei mit zb. Sind das monatlich 1000€ mehr durch Zulagen und Überstunden die nur zur Hälfte angerechnet werden dürfen. Was dann noch mit rüber geht, ich lasse da 300€ wegen Versicherungen und Strom stehen, wird wieder angepasst, erst an den Freibetrag dann an den Lohn am 15. Zb netto Lohn 3000€ am 15. Dann habe ich für den ganzen Monat vom 1. Bis zum montatsende 3000€ zur Verfügung, die 300€ sind auch mit darin.
Anderes als vor Eröffnung waren die 300€ beim dritten übernehmen dann weg, das passiert jetzt nicht mehr.
Also dein Lohn ist der Maßstab was dir zur Verfügung steht alle anderen Eingänge sind nicht umfasst.
Du solltest das P-Konto am besten bis zur RSB und das halbe Jahr danach wegen der Schufa behalten.
Der Freistellungsbeschluss ist das wichtigste was dein Anwalt jetzt machen sollte..
Das heißt nicht das dein Freibetrag wegfällt, der verfügbare Betrag wird nach Lohn Zahlung etwa 1 Tag später den Freibetrag angepasst, wenn er höher ist als der p Konto Freibetrag ist.
Bei mit zb. Sind das monatlich 1000€ mehr durch Zulagen und Überstunden die nur zur Hälfte angerechnet werden dürfen. Was dann noch mit rüber geht, ich lasse da 300€ wegen Versicherungen und Strom stehen, wird wieder angepasst, erst an den Freibetrag dann an den Lohn am 15. Zb netto Lohn 3000€ am 15. Dann habe ich für den ganzen Monat vom 1. Bis zum montatsende 3000€ zur Verfügung, die 300€ sind auch mit darin.
Anderes als vor Eröffnung waren die 300€ beim dritten übernehmen dann weg, das passiert jetzt nicht mehr.
Also dein Lohn ist der Maßstab was dir zur Verfügung steht alle anderen Eingänge sind nicht umfasst.
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Dank eurer Unterstützung hat nun bei mir nun auch alles geklappt.
Antrag habe ich beim Gericht gestellt und innerhalb einer Woche war alles erledigt. Wurde vom Insolvenzverwalter genehmigt und die Bank (C24) hat das auch schon vorliegen.
Doe Bank meinte das der volle Betrag nach einem Tag freigeschaltet wird. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Antrag habe ich beim Gericht gestellt und innerhalb einer Woche war alles erledigt. Wurde vom Insolvenzverwalter genehmigt und die Bank (C24) hat das auch schon vorliegen.
Doe Bank meinte das der volle Betrag nach einem Tag freigeschaltet wird. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
-
DispoDude1988
- Mitglied
- Beiträge: 27
- Registriert: 25. Nov 2025, 16:37
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
dazu hätte ich auch noch eine Frage. Ich habe jetzt auch den Beschluss vom Gericht weil durch Pfändungsfreie Zuschläge mein Lohn höher is als der geschütze Betrag auf dem P-Konto. Ist dann so das die Bank das immer an dem Tag oder am nächsten freigibt? Also ich bekommen immer am 16. Lohn und meinen "normalen"Freibetrag brauchen ich bis dahin auf. Also konkret jetzt am 15.02. werde ich bei 0.00Euro sein, dann kommt am 16.02. das Geld, ich werde also dann 2500euro als beispiel an Geld auf dem Konto haben. Die 2145,23 für den Monat an sich habe ich dann aber schon verbraucht für Miete, strom etc. Dann muss die Bank das praktisch händisch freigeben weil es ja Lohn ist der per Beschluss geschützt ist. Sorry falls das so schon irgendwo beantwortet wurde, ich lese und rechne seit Wochen mit dem P-Konto und ich finde das immernoch maximal verwirrend.Ich habe halt fast alle Fixkosten am 01. des Monats, kriege aber immer am 16. des Monats Geld. Das macht es für mich verwirrender.
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
was steht denn im Beschluss?? Ein fester Betrag oder alles frei, was vom Arbeitgeber xyz GmbH aufs Konto kommt??
Und dann ist in dem Monat entweder der konkret im Beschluss genannte Betrag "frei für Verügungen" oder in dem Monat ist der am 16. eingehende Zahlbetrag vom Arbeitgeber "frei für Verfügungen". Und diese Freibetrag können in Folgemonate "geschleppt" werden, wenn sie im Monat des Geldeinganges nicht "verfügt" wurden.
So etwas mit einer Excel Tabelle oder Taschenrechner kontrollieren zu wollen, führt nicht zum Erfolg. Es gibt für Beratungsstellen ein TOOl, mit dem das gehen soll - aber das funktioniert auch nur dann zuverlässig, wenn von Beginn der Pfändung an alle Zahlungen erfasst werden - dazu hätte ich keine Nerven und rate zum praktischen Vorgehen: Überweisen und abheben was geht und dann vergleichen, ob das mit dem freigegebenen Betrag übereinstimmt - ist es mehr, war wohl was von den Vormonaten übrig, ist es weniger, meckern.
Und dann ist in dem Monat entweder der konkret im Beschluss genannte Betrag "frei für Verügungen" oder in dem Monat ist der am 16. eingehende Zahlbetrag vom Arbeitgeber "frei für Verfügungen". Und diese Freibetrag können in Folgemonate "geschleppt" werden, wenn sie im Monat des Geldeinganges nicht "verfügt" wurden.
So etwas mit einer Excel Tabelle oder Taschenrechner kontrollieren zu wollen, führt nicht zum Erfolg. Es gibt für Beratungsstellen ein TOOl, mit dem das gehen soll - aber das funktioniert auch nur dann zuverlässig, wenn von Beginn der Pfändung an alle Zahlungen erfasst werden - dazu hätte ich keine Nerven und rate zum praktischen Vorgehen: Überweisen und abheben was geht und dann vergleichen, ob das mit dem freigegebenen Betrag übereinstimmt - ist es mehr, war wohl was von den Vormonaten übrig, ist es weniger, meckern.
-
DispoDude1988
- Mitglied
- Beiträge: 27
- Registriert: 25. Nov 2025, 16:37
Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Bin grad unterwegs aber es steht sinngemäß im Beschluss die komplette Zahlung des Arbeitgebers ist freizugeben.Bin halt leider ein sehr technischer Mensch und will halt die "Maschine" verstehen.Aber vielen Dank für die Erläuterungen. Das muss für einen Profi wirklich absolut müßig sein.