Das hab ich alles schon erledigt. Der Antrag wurde auch schon an den Verwalter weitergeleitet, der muss das jetzt wohl noch Freigeben. Ich hoffe nur das die ganze Prozedur nicht so lange dauern wird.
Wie lief das bei euch ?
Privatinsolvenz und P-Konto
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Ich habe am 15.10 meinen Antrag eingeworfen zur Quellenfreigabe. Am 03.11 hab ich dann mal nachgefragt, man hat meinen Insolvenzverwalter am 30.10 angeschrieben und ihm bis zum 11.11 Zeit gegeben für eine Rückmeldung. Ich hoffe das ich nun bald mal die Finale Antwort bekomme.
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Man hatte mir gesagt dauert bis 6 Wochen aber nach 14 Tagen war das erledigt das gericht hatte die Freigabe sogar an meine Bank geschickt
Itak65
Itak65
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Also ich hab das am 12.11 eingeworfen und das ist jetzt schon beim Insolvenzverwalter. Die Sachbearbeiterin vom Insolvenzverwalter sagte sogar selbst Anfang der Woche noch ich soll mich damit beeilen damit das schnell geht. Deshalb hoffe ich Mal das die ganze Sache nicht wochenlang dauert
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Hallo,
zu deiner Frage ob man das P-Konto wieder zurück wandeln kann: ja, habe ich gemacht.
Ich habe bis zur Insolvenzeröffnung nie eine Pfändung auf dem Konto gehabt und auch kein Inkasso. Meine Schulden entstanden plötzlich und schnell, durch Krankheit und Scheidung, als ich merkte ich kann das alles (schwerbehindert, alleinerziehend) nicht mehr stemmen kann, habe ich mich an eine Schuldenberatung gewandt, das Verfahren wurde schnell eröffnet, es wurde beim Gehalt gepfändet und mein Inso-Verwalter hat nach kurzer Sperrung und Prüfung aller Kontoauszüge etc. pp das Konto wieder frei gegeben und ich konnte es dann wieder umwandeln. War auch nie ein Problem, es kam auch im Laufe des Verfahrens keine Pfändung drauf und der Inso-Verwalter/Treuhänder wollte nur regelmäßig mal Kontoauszüge und Entgeltabrechnungen sehen.
Somit konnte ich auch Online-Banking schnell wieder nutzen.
Ob das in jedem Fall umsetzbar und empfehlenswert ist, kann ich Dir nicht beantworten.
zu deiner Frage ob man das P-Konto wieder zurück wandeln kann: ja, habe ich gemacht.
Ich habe bis zur Insolvenzeröffnung nie eine Pfändung auf dem Konto gehabt und auch kein Inkasso. Meine Schulden entstanden plötzlich und schnell, durch Krankheit und Scheidung, als ich merkte ich kann das alles (schwerbehindert, alleinerziehend) nicht mehr stemmen kann, habe ich mich an eine Schuldenberatung gewandt, das Verfahren wurde schnell eröffnet, es wurde beim Gehalt gepfändet und mein Inso-Verwalter hat nach kurzer Sperrung und Prüfung aller Kontoauszüge etc. pp das Konto wieder frei gegeben und ich konnte es dann wieder umwandeln. War auch nie ein Problem, es kam auch im Laufe des Verfahrens keine Pfändung drauf und der Inso-Verwalter/Treuhänder wollte nur regelmäßig mal Kontoauszüge und Entgeltabrechnungen sehen.
Somit konnte ich auch Online-Banking schnell wieder nutzen.
Ob das in jedem Fall umsetzbar und empfehlenswert ist, kann ich Dir nicht beantworten.
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