Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Andante69
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Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Andante69 »

El Torro hat geschrieben: 21. Okt 2024, 15:54 Hallo...Wenn dein Arbeitgeber weiss, das Nacht,Sonntags, und Feitertags Zuschläge unpfaendbar sind und nicht an den IV Abführt, okay. Wenn nicht , musst du beim Insolvenzgericht einen sogenannten Bankettbeschluss beantragen, wo drinnesteht, das die Zuschläge unpfaendbar sind. Wenn du den hast, beim AG abgeben und gut..eventuell noch bei der Bank, das die das auch wissen..so lief es bei mir...
Warum das Bankettbeschluss heisst...weiss Ich nicht ..

MfG
El Torro

Ja,mein Arbeitgeber weiß das - die sind da sogar sehr genau. Mein Arbeitgeber weiß auch von der PI und vorher auch schon zu deren Vorbereitung - fand er auch sehr gut das ich mich dazu entschlossen habe.
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DispoDude1988
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Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Beitrag von DispoDude1988 »

ich muss mich hier nochmal dran hängen.Ich habe da auch ein Verständnisproblem. Ich habe das P-Konto und auch den erhöhten Freibetrag für Ehegattenunterhalt.So weit so gut. Aber auch mein Lohn schwankt extrem wegen Nachtzuschlag, Feiertagszuschlag,Sonntagszuschlag. das sind teilweise 1000 netto im Monat. Wenn der Arbeitgeber jetzt einfachmal fiktiv gerechnet neben den 2.149,99 € erhöhten freibetrag noch 1000euro zuschläge auszahlt, woher weiß die bank das sie das auch friegeben muss? oder macht da der IV dann händisch? Ich finde das verwirrend und online finder man wenig da, mit dem normalen Freibetrag und erhöhten das habe ich verstanden...es gibt ja monate ohne Feiertage dann wieder mit vielen...ich habe seit 20 jahren nie den gleichen lohn, jeden Monat schwankt es um hunderte Euro Netto.
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Shopgirl
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Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Wenn du einen Freibetrag X hast, gibt die Bank auch nur bis zu dieser Höhe frei.

Was du bei schwankendem Lohn brauchst, ist eine Quellfreigabe. In diesem Fall wäre alles, was vom Arbeitgeber kommt, automatisch freigegeben. Robo hatte das auf der ersten Seite erklärt und auch dieses Beispiel-Formular verlinkt: https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Das kannst du anpassen und bei deinem Amtsgericht einreichen.
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vogelmeister
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Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Beitrag von vogelmeister »

Hallo,

ich habe wegen Schichtzulagen etc. jeden Monat unterschiedliches Gehalt. Ich habe damals dann beim Amtsgericht beantragt, dass der vom Arbeitgeber überwiesene Lohn vollständig auf meinem Konto bleiben darf. Diesen Beschluss habe ich dann bei meiner HypoVereinsbank eingereicht und so durfte ich voll über das Geld verfügen.

Gruß
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DispoDude1988
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Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Beitrag von DispoDude1988 »

ok vielen dank schon mal, habe morgen meinen ersten Termin beim IV und danach versuche ich mein Glück beim Amtsgericht
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