Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Andante69
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Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Andante69 »

El Torro hat geschrieben: 21. Okt 2024, 15:54 Hallo...Wenn dein Arbeitgeber weiss, das Nacht,Sonntags, und Feitertags Zuschläge unpfaendbar sind und nicht an den IV Abführt, okay. Wenn nicht , musst du beim Insolvenzgericht einen sogenannten Bankettbeschluss beantragen, wo drinnesteht, das die Zuschläge unpfaendbar sind. Wenn du den hast, beim AG abgeben und gut..eventuell noch bei der Bank, das die das auch wissen..so lief es bei mir...
Warum das Bankettbeschluss heisst...weiss Ich nicht ..

MfG
El Torro

Ja,mein Arbeitgeber weiß das - die sind da sogar sehr genau. Mein Arbeitgeber weiß auch von der PI und vorher auch schon zu deren Vorbereitung - fand er auch sehr gut das ich mich dazu entschlossen habe.
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