El Torro hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 15:54 Hallo...Wenn dein Arbeitgeber weiss, das Nacht,Sonntags, und Feitertags Zuschläge unpfaendbar sind und nicht an den IV Abführt, okay. Wenn nicht , musst du beim Insolvenzgericht einen sogenannten Bankettbeschluss beantragen, wo drinnesteht, das die Zuschläge unpfaendbar sind. Wenn du den hast, beim AG abgeben und gut..eventuell noch bei der Bank, das die das auch wissen..so lief es bei mir...
Warum das Bankettbeschluss heisst...weiss Ich nicht ..
MfG
El Torro
Ja,mein Arbeitgeber weiß das - die sind da sogar sehr genau. Mein Arbeitgeber weiß auch von der PI und vorher auch schon zu deren Vorbereitung - fand er auch sehr gut das ich mich dazu entschlossen habe.
Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
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Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
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