In der Tat @robo
Sei nicht so zimperlich @mischa1981
Ich bin auch nicht wegen meiner Mutter in H IV gerutscht. Aber ich kann dir versichern: ich würde aufgrund solcher Umstände auch meinen Job aufgeben, selbst als Papst ohne Herzinfarkt, selbst wenn ich kein H IV (heute Bürgergeld) erhalten würde.
Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Da ich nun in die Phase komme alle möglichen Dokumente (usw.) zu beschaffen, habe ich meinen Fallmanager heute früh angerufen, bzw. die Vermittlung. Trotz Angabe zw. 2-3 Werktagen hat er etwa 1 Std. später zurückgerufen. Er hatte die zwar fehlerhafte Mitteilung erhalten, ob man mir eine Pflegebestätigung ausstellen könne.
Jedenfalls kann das Fallmanagement keine Bestätigung ausstellen, dass man dort aufgrund von Pflege (§ 10 SGB II ff.) von der Obliegenheit sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit kümmern müsse befreit sei.
Aber er hat mir einen entscheidenden Hinweis gegeben, dass das Gericht ggf. eine Höherstufung des Pflegegrades (PG) auch ohne meine Zustimmung beantragen könne; nämlich in den PG IV. Aus diesem reultiere definitiv auch keinerlei Verbindlichkeit mehr.
Tja. Der Pflegedienst hatte dies schon vor einem Jahr vermerkt, also einer Höherstufung auf PG IV, aber ich will das nicht, denn dann würde meine Mutter erfahren, dass sie (nach allem!) seit spätestens 2023 auch noch unter vaskulärer Demenz leidet - und sie will alles immer genau wissen. D.h. demnach, dass sich das weiße Bindegewebe vom Hirn immer mehr schwärzt, um es einfach auszudrücken.
Jetzt kann sich selbst jeder Laie vorstellen, was das alleine psychosomatisch bei einem auslöst, wenn der erfährt, daß sein Hirn abstirbt. Selbst in einschlägigen Demenz Blättern steht hingegen, dass man Demenzerkrankte nicht unbedingt auf ihre vermeintlichen Fehler aufmerksam machen sollte. Aber das wäre dann wohl in Zukunft auch meine Entscheidung (Überlegung) wie ich damit umgehe.
Insofern warte ich zunächst ab, was der IV von mir aufgrund meiner persönlichen/beruflichen Situation aufgibt zu erfüllen.
Jedenfalls kann das Fallmanagement keine Bestätigung ausstellen, dass man dort aufgrund von Pflege (§ 10 SGB II ff.) von der Obliegenheit sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit kümmern müsse befreit sei.
Aber er hat mir einen entscheidenden Hinweis gegeben, dass das Gericht ggf. eine Höherstufung des Pflegegrades (PG) auch ohne meine Zustimmung beantragen könne; nämlich in den PG IV. Aus diesem reultiere definitiv auch keinerlei Verbindlichkeit mehr.
Tja. Der Pflegedienst hatte dies schon vor einem Jahr vermerkt, also einer Höherstufung auf PG IV, aber ich will das nicht, denn dann würde meine Mutter erfahren, dass sie (nach allem!) seit spätestens 2023 auch noch unter vaskulärer Demenz leidet - und sie will alles immer genau wissen. D.h. demnach, dass sich das weiße Bindegewebe vom Hirn immer mehr schwärzt, um es einfach auszudrücken.
Jetzt kann sich selbst jeder Laie vorstellen, was das alleine psychosomatisch bei einem auslöst, wenn der erfährt, daß sein Hirn abstirbt. Selbst in einschlägigen Demenz Blättern steht hingegen, dass man Demenzerkrankte nicht unbedingt auf ihre vermeintlichen Fehler aufmerksam machen sollte. Aber das wäre dann wohl in Zukunft auch meine Entscheidung (Überlegung) wie ich damit umgehe.
Insofern warte ich zunächst ab, was der IV von mir aufgrund meiner persönlichen/beruflichen Situation aufgibt zu erfüllen.
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mischa1981
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- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Man mag es mir nachsehen, dass ich persönlichen Anschuldigungen / Anfeindungen gegenüber nicht so wohlgesonnen bin. Hab da leider so meine Erfahrungswerte im Leben gesammelt. Soll jetzt aber auch nicht weiter Thema sein.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Hallo zusammen.
Leider konnte mir der IV bei unserem heutigen Erstgespräch keine Auskunft darüber geben, wie es sich dabei (am Ende) verhält, wenn man aufgrund der Pflege eines Angehörigen einer angemessenen Suche nach einer Erwerbstätigkeit nachkommt.
1. müsse kein Gläubiger einen Versagungsgrund stellen und 2., käme es auf die Rechtspflege an wie entschieden würde.
Nun steht im beiligenden Schreiben zum Eröffnungsbeschluss fett und unterstrichen, dass auf eine entsprechende Obliegenheit hingewiesen wird.
Das Insolvenzgericht weiß allerdings nur von einer Arbeitslosigkeit, nicht von einer Pflege.
Meine Frage nun: Schreiben nebst beschluss wurde mir frühestens am 26. 11. 25 zugestellt;
Ist nun insgesamt maßgeblich das Gericht über die Pflege meiner Mutter auf Antrag zu informieren, oder Beschwerde einzulegen?
Vielen Dank im voraus.
Leider konnte mir der IV bei unserem heutigen Erstgespräch keine Auskunft darüber geben, wie es sich dabei (am Ende) verhält, wenn man aufgrund der Pflege eines Angehörigen einer angemessenen Suche nach einer Erwerbstätigkeit nachkommt.
1. müsse kein Gläubiger einen Versagungsgrund stellen und 2., käme es auf die Rechtspflege an wie entschieden würde.
Nun steht im beiligenden Schreiben zum Eröffnungsbeschluss fett und unterstrichen, dass auf eine entsprechende Obliegenheit hingewiesen wird.
Das Insolvenzgericht weiß allerdings nur von einer Arbeitslosigkeit, nicht von einer Pflege.
Meine Frage nun: Schreiben nebst beschluss wurde mir frühestens am 26. 11. 25 zugestellt;
Ist nun insgesamt maßgeblich das Gericht über die Pflege meiner Mutter auf Antrag zu informieren, oder Beschwerde einzulegen?
Vielen Dank im voraus.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
"[...] einer angemessenen Suche nach einer Erwerbstätigkeit NICHT nachkommt. [...]"
Vgl. aufgrund gemäß § 290 Abs. 1 Ziff. 7 2. Hs. in Verbindung § 296 Abs. 2 InsO.
Vgl. aufgrund gemäß § 290 Abs. 1 Ziff. 7 2. Hs. in Verbindung § 296 Abs. 2 InsO.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Wer sind denn Deine Gläubiger ?
Ist da einer bei, der sich vlt persönlich an Dir "rächen" möchte ?
(Freund, Familie?)
Bei (normalen) "Profi"-Gläubigern (Banken, Inkasso) istein Versagungsantrag ja eher nicht zu erwarten.
Was bist Du denn für ein Schuldner-Typ ?
Bist Du geschäftlich rege tätig ?
Ist bei Dir zukünftig wieder Einkommen/Vermögen zu erwarten ?
Oder bist Du alt und krank und bleibst im Bürgergeldbezug ?
Nach meiner Einschätzung sind Versagungsanträge eher selten.
Warum jetzt da beim Gericht eine "Baustelle" aufmachen ?
(und das nur für den Fall, falls evt. u.U. evt. vielleicht ... )
Nein, ich würde alles "normal" laufen lassen.
Bei "Nullsummenspielen" hat doch eh keiner Lust auf unnötigen Aufwand.
Deine Argumente kannst Du ja zu gegebener Zeit immer noch vorbringen,
wenn tatsächlich einer Deiner Gläubiger auf die Idee kommen sollte,
dann wird das Gericht Dich ja dazu hören.
Ist da einer bei, der sich vlt persönlich an Dir "rächen" möchte ?
(Freund, Familie?)
Bei (normalen) "Profi"-Gläubigern (Banken, Inkasso) istein Versagungsantrag ja eher nicht zu erwarten.
Was bist Du denn für ein Schuldner-Typ ?
Bist Du geschäftlich rege tätig ?
Ist bei Dir zukünftig wieder Einkommen/Vermögen zu erwarten ?
Oder bist Du alt und krank und bleibst im Bürgergeldbezug ?
Nach meiner Einschätzung sind Versagungsanträge eher selten.
Warum jetzt da beim Gericht eine "Baustelle" aufmachen ?
(und das nur für den Fall, falls evt. u.U. evt. vielleicht ... )
Nein, ich würde alles "normal" laufen lassen.
Bei "Nullsummenspielen" hat doch eh keiner Lust auf unnötigen Aufwand.
Deine Argumente kannst Du ja zu gegebener Zeit immer noch vorbringen,
wenn tatsächlich einer Deiner Gläubiger auf die Idee kommen sollte,
dann wird das Gericht Dich ja dazu hören.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
5 "Profi"-Gläubiger, darunter eine Rechtsanwaltskanzlei, die mich zuvor gegen einen Gläubiger vertreten hat. In Folge dessen die Gerichtskasse.
Allerdings muss ich bemerken, dass ich den zuständigen Richter (und seine Kollegen) in einem früheren Verfahren, welches ich gegen eine Behörde führte - mehrfach wg. Befangenheit ablehnte, u.a. aufgrund seiner Verfassungstreue. Ebenso den hiesigen Gerichtspräsidenten, der nun mal federführend auch die Gerichtskasse "führt".
Meine Anwältin meinte hingegen mit einem Augenzwinker, die würden einem das nicht übel nehmen, respektive längst vergessen haben.
1. Was ich für ein Schuldnertyp bin: eigentlich ein rechtschaffender, der bis auf die Zeit wo ich meine damaligen Gläubiger stets bediente naive Fragen stellte und auf eine Antwort beharrte. Die Antworten waren ebenso ernüchternd: Kündigung etc. pp.
2. "geschäftlich rege tätig", verstehe ich nicht recht. Ich lebe jedenfalls seit 2016 sehr sehr spar.- u. enthalsam.
3. Bei mir ist sicherlich in Zukunft mit mit Einkommen zu rechnen, da meiner Mutter leider eine medizinisch sehr negative Prognose nachhängt [...]. Bis hier bin ich jedenfalls noch recht gesund und "willig" mit 53 Jahren.
Ich Danke für die ausführlichen Ausführungen und kann bis dato bemerken, dass unter dem Strich bislang alle von mir gestellten Fragen durch den überwiegenden Anteil der ANtworten sich im Nachhinein bestätigt haben. Was mir dieses Forum auch so wertvoll erscheinen lässt.
Danke.
Allerdings muss ich bemerken, dass ich den zuständigen Richter (und seine Kollegen) in einem früheren Verfahren, welches ich gegen eine Behörde führte - mehrfach wg. Befangenheit ablehnte, u.a. aufgrund seiner Verfassungstreue. Ebenso den hiesigen Gerichtspräsidenten, der nun mal federführend auch die Gerichtskasse "führt".
Meine Anwältin meinte hingegen mit einem Augenzwinker, die würden einem das nicht übel nehmen, respektive längst vergessen haben.
1. Was ich für ein Schuldnertyp bin: eigentlich ein rechtschaffender, der bis auf die Zeit wo ich meine damaligen Gläubiger stets bediente naive Fragen stellte und auf eine Antwort beharrte. Die Antworten waren ebenso ernüchternd: Kündigung etc. pp.
2. "geschäftlich rege tätig", verstehe ich nicht recht. Ich lebe jedenfalls seit 2016 sehr sehr spar.- u. enthalsam.
3. Bei mir ist sicherlich in Zukunft mit mit Einkommen zu rechnen, da meiner Mutter leider eine medizinisch sehr negative Prognose nachhängt [...]. Bis hier bin ich jedenfalls noch recht gesund und "willig" mit 53 Jahren.
Ich Danke für die ausführlichen Ausführungen und kann bis dato bemerken, dass unter dem Strich bislang alle von mir gestellten Fragen durch den überwiegenden Anteil der ANtworten sich im Nachhinein bestätigt haben. Was mir dieses Forum auch so wertvoll erscheinen lässt.
Danke.
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