Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
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Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Hallo,
ob dies ein Problem ist kann ich (noch) nicht beantworten, aber mich beschäftigt die Frage nach der Obliegenheit einer Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Ich pflege meine Mutter (PG 3) mit zunehmender Intensität.
Hat jemand dahingehend ähnliche Konstellation erlebt, was der Aufnahme einer Beschäftigung im Wege stand, aber anerkannt wurde?
Vielen Dank im voraus.
ob dies ein Problem ist kann ich (noch) nicht beantworten, aber mich beschäftigt die Frage nach der Obliegenheit einer Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Ich pflege meine Mutter (PG 3) mit zunehmender Intensität.
Hat jemand dahingehend ähnliche Konstellation erlebt, was der Aufnahme einer Beschäftigung im Wege stand, aber anerkannt wurde?
Vielen Dank im voraus.
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Hi TomH,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen" geschaut?
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Da hast Du doch auch Einnahmen. Verfügst Du über eine abgeschlossnen Berufsausbildung? Kann Du (nur) mit Mindestlohn rechnen oder mit mehr?? das von Dir angedachte Problem gibt es nur, wenn bei sonst vollschichtiger Beschäftigung etwas PFÄNDBARES entsteht. Also erste einmal schauen, ob Du als Arzt mit x EUR oder als Person ohne Berufsausbildug mit y EUR erwerbstätig sein könntest, wenn nicht die Mutter Pflege benötigen würde.
Oder ganz anders: Selbst wenn andere Personen Erfahrungen hätten, Du könntest mit deren Erfahrungen wenig anfangen.
Oder ganz anders: Selbst wenn andere Personen Erfahrungen hätten, Du könntest mit deren Erfahrungen wenig anfangen.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Nehmen wir an man würde Bürgergeld empfangen, sei aber aufgrund der persönlichen Lage zur Aufnahme einer Arbeit verhindert (Pflege eines Angehörigen).
Insofern zielt die Frage darauf was dem inwieweit entgegen steht, wenn man "Vollzeit" mit der Beschäftigung (Pflege) einer angehörigen Person beschäftigt ist eine weitere aufzunehmen.
Insofern zielt die Frage darauf was dem inwieweit entgegen steht, wenn man "Vollzeit" mit der Beschäftigung (Pflege) einer angehörigen Person beschäftigt ist eine weitere aufzunehmen.
'Türlich kann man mit Erfahrungen ähnlicher Konstellation einen Wegbereiter ausfindig machen, oder woraus beschließt sich sonst jegliche Erfahrung.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Erhält deine Mutter Vollzeitpflege durch dich und bist du dadurch verhindert, eine Arbeit anzunehmen? Bist du ihr offizieller Pfleger? Das geht für mich nicht ganz raus aus dem Text.
Fakt ist aber, jede/r ist dazu angehalten, eine ihm / ihr zumutbare Tätigkeit auszuführen.
Fakt ist aber, jede/r ist dazu angehalten, eine ihm / ihr zumutbare Tätigkeit auszuführen.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Ist das nicht eher so gemeint:
Du "umgehst" die Erwerbsobliegenheiten durch die Vollzeitpflege der Mutter (oder meinst, sie dadurch umgehen zu können).
Willst aber gleichzeitig nebenbei was verdienen? Das aber nicht Vollzeit?
Die Fragestellung ist mir noch etwas unklar.
Du "umgehst" die Erwerbsobliegenheiten durch die Vollzeitpflege der Mutter (oder meinst, sie dadurch umgehen zu können).
Willst aber gleichzeitig nebenbei was verdienen? Das aber nicht Vollzeit?
Die Fragestellung ist mir noch etwas unklar.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Mich würden Erfahrungen (von Betroffenen) interessieren, wenn man einen Angehörigen pflegt dennoch - inwieweit - den Erwerbsobliegenheiten nachkommen muss.
Ich will weder etwas "umgehen" noch sonst etwas.
Ich will weder etwas "umgehen" noch sonst etwas.
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- Allwissender
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Wenn du die Fragen beantworten würdest?
Bist du ihre offizielle Pflegekraft? Oder machst du das in deiner ich sage mal "Freizeit"?
Jeder ist dazu angehalten, zumindest halbtags arbeiten zu gehen, wenn du arbeitslos wärst wäre das auch nichts anderes. In der Insolvenz übernimmt die "Aufsicht" dann dein Insolvenzverwalter, du bekommst eine Übersicht mit deinen Obliegenheiten. Wenn du in die Insolvenz gehst will entsprechend der IV wissen, ob und in welchem Rahmen du arbeitest. Und wenn du keiner Arbeit nachgehst musst du entsprechend Nachweise bringen, dass du dich um Arbeit kümmerst.
Befindest du dich bereits im Insolvenzverfahren oder bist du erst noch am Überlegen? Das geht für mich alles nicht aus deinem Text heraus. Du willst aktuell nur wissen, ob du einer Arbeit nachgehen musst, wenn du dich um eine pflegeintensive Mutter kümmerst.
Bist du ihre offizielle Pflegekraft? Oder machst du das in deiner ich sage mal "Freizeit"?
Jeder ist dazu angehalten, zumindest halbtags arbeiten zu gehen, wenn du arbeitslos wärst wäre das auch nichts anderes. In der Insolvenz übernimmt die "Aufsicht" dann dein Insolvenzverwalter, du bekommst eine Übersicht mit deinen Obliegenheiten. Wenn du in die Insolvenz gehst will entsprechend der IV wissen, ob und in welchem Rahmen du arbeitest. Und wenn du keiner Arbeit nachgehst musst du entsprechend Nachweise bringen, dass du dich um Arbeit kümmerst.
Befindest du dich bereits im Insolvenzverfahren oder bist du erst noch am Überlegen? Das geht für mich alles nicht aus deinem Text heraus. Du willst aktuell nur wissen, ob du einer Arbeit nachgehen musst, wenn du dich um eine pflegeintensive Mutter kümmerst.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Hallo @mischa1981, mich interessieren Erfahrungen von betroffenen Menschen, die in ihrer Privatinsolvenz aufgrund ihrer Obliegenheit einer Arbeit nachzugehen, dieser nicht nachkommen konnten, da sie einen Angehörigen pflegten und wie dies beschieden wurde; respektive dessen Ausgang.
Um über mich zu sprechen würde eine Buch füllen, zudem wäre es weder hinweisgebend noch für einen Einzelfall entscheidend.
Ich möchte mich bloß erkundigen, ob jemand zuvor - außer mit Kind unter 11 Jahren - eine "Freiheit" hinsichtlich seiner Pflicht zur Aufnahme einer Beschäftigung erhielt, und wie diese begründet wurde.
Um über mich zu sprechen würde eine Buch füllen, zudem wäre es weder hinweisgebend noch für einen Einzelfall entscheidend.
Ich möchte mich bloß erkundigen, ob jemand zuvor - außer mit Kind unter 11 Jahren - eine "Freiheit" hinsichtlich seiner Pflicht zur Aufnahme einer Beschäftigung erhielt, und wie diese begründet wurde.
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
"Meinem" Anwalt ist solche Konstellation (Pflege eines Angehörigen) jedenfalls noch nicht untergekommen.
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- Allwissender
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Du ruderst hier andauernd um eine klare Antwort herum, Respekt. Ich glaube, so wird dir hier keiner helfen können.
Ich meine, du musst doch irgendwie deinen Lebensunterhalt finanzieren können? Musst du keine Miete zahlen, Lebensmittel? Das kann man doch alles nicht kaufen und bezahlen, wenn man sich quasi ehrenamtlich um seine pflegebedürftige Mutter kümmert und keinerlei Einnahmen von einer normalen Tätigkeit à la 40h / Woche Job hat?
Darum ja auch die Frage, ob du ihr offizieller von der Krankenkasse beauftragter Pfleger bist, der dadurch auch sein Gehalt bezieht. Ich hoffe, es ist verständlich geworden, wie das gemeint ist.
Ich meine, du musst doch irgendwie deinen Lebensunterhalt finanzieren können? Musst du keine Miete zahlen, Lebensmittel? Das kann man doch alles nicht kaufen und bezahlen, wenn man sich quasi ehrenamtlich um seine pflegebedürftige Mutter kümmert und keinerlei Einnahmen von einer normalen Tätigkeit à la 40h / Woche Job hat?
Darum ja auch die Frage, ob du ihr offizieller von der Krankenkasse beauftragter Pfleger bist, der dadurch auch sein Gehalt bezieht. Ich hoffe, es ist verständlich geworden, wie das gemeint ist.
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