In der Tat @robo
Sei nicht so zimperlich @mischa1981
Ich bin auch nicht wegen meiner Mutter in H IV gerutscht. Aber ich kann dir versichern: ich würde aufgrund solcher Umstände auch meinen Job aufgeben, selbst als Papst ohne Herzinfarkt, selbst wenn ich kein H IV (heute Bürgergeld) erhalten würde.
Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Da ich nun in die Phase komme alle möglichen Dokumente (usw.) zu beschaffen, habe ich meinen Fallmanager heute früh angerufen, bzw. die Vermittlung. Trotz Angabe zw. 2-3 Werktagen hat er etwa 1 Std. später zurückgerufen. Er hatte die zwar fehlerhafte Mitteilung erhalten, ob man mir eine Pflegebestätigung ausstellen könne.
Jedenfalls kann das Fallmanagement keine Bestätigung ausstellen, dass man dort aufgrund von Pflege (§ 10 SGB II ff.) von der Obliegenheit sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit kümmern müsse befreit sei.
Aber er hat mir einen entscheidenden Hinweis gegeben, dass das Gericht ggf. eine Höherstufung des Pflegegrades (PG) auch ohne meine Zustimmung beantragen könne; nämlich in den PG IV. Aus diesem reultiere definitiv auch keinerlei Verbindlichkeit mehr.
Tja. Der Pflegedienst hatte dies schon vor einem Jahr vermerkt, also einer Höherstufung auf PG IV, aber ich will das nicht, denn dann würde meine Mutter erfahren, dass sie (nach allem!) seit spätestens 2023 auch noch unter vaskulärer Demenz leidet - und sie will alles immer genau wissen. D.h. demnach, dass sich das weiße Bindegewebe vom Hirn immer mehr schwärzt, um es einfach auszudrücken.
Jetzt kann sich selbst jeder Laie vorstellen, was das alleine psychosomatisch bei einem auslöst, wenn der erfährt, daß sein Hirn abstirbt. Selbst in einschlägigen Demenz Blättern steht hingegen, dass man Demenzerkrankte nicht unbedingt auf ihre vermeintlichen Fehler aufmerksam machen sollte. Aber das wäre dann wohl in Zukunft auch meine Entscheidung (Überlegung) wie ich damit umgehe.
Insofern warte ich zunächst ab, was der IV von mir aufgrund meiner persönlichen/beruflichen Situation aufgibt zu erfüllen.
Jedenfalls kann das Fallmanagement keine Bestätigung ausstellen, dass man dort aufgrund von Pflege (§ 10 SGB II ff.) von der Obliegenheit sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit kümmern müsse befreit sei.
Aber er hat mir einen entscheidenden Hinweis gegeben, dass das Gericht ggf. eine Höherstufung des Pflegegrades (PG) auch ohne meine Zustimmung beantragen könne; nämlich in den PG IV. Aus diesem reultiere definitiv auch keinerlei Verbindlichkeit mehr.
Tja. Der Pflegedienst hatte dies schon vor einem Jahr vermerkt, also einer Höherstufung auf PG IV, aber ich will das nicht, denn dann würde meine Mutter erfahren, dass sie (nach allem!) seit spätestens 2023 auch noch unter vaskulärer Demenz leidet - und sie will alles immer genau wissen. D.h. demnach, dass sich das weiße Bindegewebe vom Hirn immer mehr schwärzt, um es einfach auszudrücken.
Jetzt kann sich selbst jeder Laie vorstellen, was das alleine psychosomatisch bei einem auslöst, wenn der erfährt, daß sein Hirn abstirbt. Selbst in einschlägigen Demenz Blättern steht hingegen, dass man Demenzerkrankte nicht unbedingt auf ihre vermeintlichen Fehler aufmerksam machen sollte. Aber das wäre dann wohl in Zukunft auch meine Entscheidung (Überlegung) wie ich damit umgehe.
Insofern warte ich zunächst ab, was der IV von mir aufgrund meiner persönlichen/beruflichen Situation aufgibt zu erfüllen.
0
-
- Allwissender
- Reaktionen: 79
- Beiträge: 582
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen
Man mag es mir nachsehen, dass ich persönlichen Anschuldigungen / Anfeindungen gegenüber nicht so wohlgesonnen bin. Hab da leider so meine Erfahrungswerte im Leben gesammelt. Soll jetzt aber auch nicht weiter Thema sein.
0