Ganz egal, wenn Du Dich (als Schuldner) an die Regeln hältst.Desconocida hat geschrieben: ↑3. Mär 2025, 22:37 ... Wie ist das bei der Restschuldbefreiung, wenn sich ein Gläubiger querstellt?
Und die Regeln stehen im Gesetz, dort heißt es "Obliegenheiten", s. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Dann gibt es vom Gericht nach drei Jahren die Restschuldbefreiung.
Egal, ob es den Gläubigern passt oder nicht.
Der Insolvenzverwalter ist übrigens dazu da, aufzupassen, ob sich ALLE, Schuldner und Gläubiger, an die gesetzlichen Regeln zum Insolvenzverfahren halten.
Er ist NICHT der Anwalt des Schuldners und hilft ihm nicht, das ist auch nicht sein Job.