Forderung aus Autocrash: Ratenzahlung oder Bankkredit?
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Re: Forderung aus Autocrash: Ratenzahlung oder Bankkredit?
Hhm, die gehen direkt auf weniger als die Hälfte, also entweder bekommen die Vermieter doch Geld von der Versicherung oder die rechnen damit das se bei nem Inso Verfahren leer ausgehen, da sie wissen dass die Strafe und Kosten aus dem Strafverfahren nicht in die RSB einfliesen und gezahlt werden müssen.
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Re: Forderung aus Autocrash: Ratenzahlung oder Bankkredit?
Das kann ich so nicht stehen lassen. Gerichtskosten werden immer von einer RSB erfasst. Guckstu hier: BGH, Urteil vom 16.11.2010 - VI ZR 17/10
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Re: Forderung aus Autocrash: Ratenzahlung oder Bankkredit?
Das würde dann aber für weitere Verhandlungen ab Juni - also nach Ende des Strafverfahrens, wenn man also weiß, was aus den Folgen daraus noch auf ihn zukommt - sprechen, oder?cine hat geschrieben: ↑12. Apr 2025, 21:18 Hhm, die gehen direkt auf weniger als die Hälfte, also entweder bekommen die Vermieter doch Geld von der Versicherung oder die rechnen damit das se bei nem Inso Verfahren leer ausgehen, da sie wissen dass die Strafe und Kosten aus dem Strafverfahren nicht in die RSB einfliesen und gezahlt werden müssen.
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Re: Forderung aus Autocrash: Ratenzahlung oder Bankkredit?
Ich mutmaße einfach mal so, dass die Erfüllungsquote von derartigen Versicherungsrückgriffen allgemein erbärmlich gering sein wird. Der Gläubiger wird da also vermutlich selbst nicht allzu viel erwarten.
Von daher wird sich da mit Ruhe und Bedacht zu gegebener Zeit sicherlich eine Möglichkeit zur Verhandlung für einen versierten Verhandlungsführer bieten.
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