Immer gern.
Das klingt ja gut.
Also alles "in Butter" zwischen dem FA und Dir.
Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
So: Steuerkontoabfrage "online" gemacht. Keine Sollstellung mehr seit 2016. Da ist umgekehrt die Frage: Wie rechtsverbindlich ist das? Weiter zurückreichend kann man Online nicht abfragen.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Sorry - keine Ahnung.
Aber würde eine Sollstellung vom Vorjahr nicht ins Folgejahr übertragen ?
Also wenn 2015 mit einem Minus aufgehört hätte,
müsste dann nicht 2016 mit diesem Minus beginnen ?
"Rechtsverbindlich" ?
Tja, das ist ja immer so ne Sache ...
Mir hat ein FA-Mensch schon mal geschrieben: "Da hat sich der Kollege leider geirrt ..."
Aber "normal" denkt man doch, dass diese Kontenabfragen dann tatsächlich auch korrekt sind.
Worauf soll sich denn der Steuerzahler sonst verlassen ?
Aber würde eine Sollstellung vom Vorjahr nicht ins Folgejahr übertragen ?
Also wenn 2015 mit einem Minus aufgehört hätte,
müsste dann nicht 2016 mit diesem Minus beginnen ?
"Rechtsverbindlich" ?
Tja, das ist ja immer so ne Sache ...
Mir hat ein FA-Mensch schon mal geschrieben: "Da hat sich der Kollege leider geirrt ..."
Aber "normal" denkt man doch, dass diese Kontenabfragen dann tatsächlich auch korrekt sind.
Worauf soll sich denn der Steuerzahler sonst verlassen ?
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Ausdrucken - abheften!
Gemeinsam mit allen anderen Unterlagen zu dem Vorgang (z.Bsp. Pfändungsaufhebung, erfolgte Steuererstattung etc. pp.)
Zurücklehnen - "vergessen"
Nach dem ganzen Verlauf wird kein Finanzamt irgendeine schlüssige (rechtsgültige) Begründung liefern können, die alte Forderung wieder aufleben zu lassen!
Gewöhn dich einfach dran, dass du niemals mehr etwas davon hören wirst - ich habs auch geschafft!
Gemeinsam mit allen anderen Unterlagen zu dem Vorgang (z.Bsp. Pfändungsaufhebung, erfolgte Steuererstattung etc. pp.)
Zurücklehnen - "vergessen"
Nach dem ganzen Verlauf wird kein Finanzamt irgendeine schlüssige (rechtsgültige) Begründung liefern können, die alte Forderung wieder aufleben zu lassen!
Gewöhn dich einfach dran, dass du niemals mehr etwas davon hören wirst - ich habs auch geschafft!
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Hab mal nachgelesen. Die gehen nur 8 Jahre zurück. Aber das das heißt nur, dass in diesen 8 Jahren nicht vorgefallen ist. Muß ja auch "eingepflegt" werden. Wenn also vor 9 Jahren noch eine Steuerschuld neu entstanden wäre, dann wäre die eben evtl. 2016 nicht erfasst. Würde mich zumindest nicht wundern. Klar, dann wären es immer noch 8 Jahre, aber wie oben Robo geschildert hat: Ein Irrtum? Bin an sich guter Dinge, aber Restzweifel vorhanden. Am Ende muß ich doch mal anrufen. Wollte halt keine schlafenden Hunde wecken...
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Richtig, lass die Hunde weiter schlafen!
Je länger, desto besser!
Je länger, desto besser!
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