Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
robo
Allwissender
Reaktionen: 111
Beiträge: 942
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von robo »

Immer gern.
Das klingt ja gut.
Also alles "in Butter" zwischen dem FA und Dir.
0
Susanne72
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 29
Registriert: 16. Mai 2023, 13:04

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Susanne72 »

So: Steuerkontoabfrage "online" gemacht. Keine Sollstellung mehr seit 2016. Da ist umgekehrt die Frage: Wie rechtsverbindlich ist das? Weiter zurückreichend kann man Online nicht abfragen.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 111
Beiträge: 942
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von robo »

Sorry - keine Ahnung.

Aber würde eine Sollstellung vom Vorjahr nicht ins Folgejahr übertragen ?
Also wenn 2015 mit einem Minus aufgehört hätte,
müsste dann nicht 2016 mit diesem Minus beginnen ?

"Rechtsverbindlich" ?
Tja, das ist ja immer so ne Sache ...
Mir hat ein FA-Mensch schon mal geschrieben: "Da hat sich der Kollege leider geirrt ..."

Aber "normal" denkt man doch, dass diese Kontenabfragen dann tatsächlich auch korrekt sind.
Worauf soll sich denn der Steuerzahler sonst verlassen ?
1
1 Bild
Schuldine
Fortgeschrittener
Reaktionen: 13
Beiträge: 88
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Schuldine »

Ausdrucken - abheften!
Gemeinsam mit allen anderen Unterlagen zu dem Vorgang (z.Bsp. Pfändungsaufhebung, erfolgte Steuererstattung etc. pp.)

Zurücklehnen - "vergessen" ;)

Nach dem ganzen Verlauf wird kein Finanzamt irgendeine schlüssige (rechtsgültige) Begründung liefern können, die alte Forderung wieder aufleben zu lassen!

Gewöhn dich einfach dran, dass du niemals mehr etwas davon hören wirst - ich habs auch geschafft! :D
0
Susanne72
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 29
Registriert: 16. Mai 2023, 13:04

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Susanne72 »

Hab mal nachgelesen. Die gehen nur 8 Jahre zurück. Aber das das heißt nur, dass in diesen 8 Jahren nicht vorgefallen ist. Muß ja auch "eingepflegt" werden. Wenn also vor 9 Jahren noch eine Steuerschuld neu entstanden wäre, dann wäre die eben evtl. 2016 nicht erfasst. Würde mich zumindest nicht wundern. Klar, dann wären es immer noch 8 Jahre, aber wie oben Robo geschildert hat: Ein Irrtum? Bin an sich guter Dinge, aber Restzweifel vorhanden. Am Ende muß ich doch mal anrufen. Wollte halt keine schlafenden Hunde wecken...
0
Schuldine
Fortgeschrittener
Reaktionen: 13
Beiträge: 88
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Schuldine »

Richtig, lass die Hunde weiter schlafen!
Je länger, desto besser!
0
Antworten