Immer gern.
Das klingt ja gut.
Also alles "in Butter" zwischen dem FA und Dir.
Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
So: Steuerkontoabfrage "online" gemacht. Keine Sollstellung mehr seit 2016. Da ist umgekehrt die Frage: Wie rechtsverbindlich ist das? Weiter zurückreichend kann man Online nicht abfragen.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Sorry - keine Ahnung.
Aber würde eine Sollstellung vom Vorjahr nicht ins Folgejahr übertragen ?
Also wenn 2015 mit einem Minus aufgehört hätte,
müsste dann nicht 2016 mit diesem Minus beginnen ?
"Rechtsverbindlich" ?
Tja, das ist ja immer so ne Sache ...
Mir hat ein FA-Mensch schon mal geschrieben: "Da hat sich der Kollege leider geirrt ..."
Aber "normal" denkt man doch, dass diese Kontenabfragen dann tatsächlich auch korrekt sind.
Worauf soll sich denn der Steuerzahler sonst verlassen ?
Aber würde eine Sollstellung vom Vorjahr nicht ins Folgejahr übertragen ?
Also wenn 2015 mit einem Minus aufgehört hätte,
müsste dann nicht 2016 mit diesem Minus beginnen ?
"Rechtsverbindlich" ?
Tja, das ist ja immer so ne Sache ...
Mir hat ein FA-Mensch schon mal geschrieben: "Da hat sich der Kollege leider geirrt ..."
Aber "normal" denkt man doch, dass diese Kontenabfragen dann tatsächlich auch korrekt sind.
Worauf soll sich denn der Steuerzahler sonst verlassen ?
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