Pfändung nach Abtretungsfrist

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Levya83
Mitglied
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Registriert: 15. Nov 2021, 11:06

Pfändung nach Abtretungsfrist

Beitrag von Levya83 »

Guten Morgen,

ich habe wahrscheinlich fast geschafft. Im Januar diesen Jahres gab es eine Veröffentlichung auf Insolvenzbekanntmachung das der Antrag auf Restschuldbefreiung erteilt wird. Die Abtretungsfrist endet mit dem 4.11.2024

Ich habe nun meine Gehaltsabrechnung bekommen am 14.11.24 und dort wurden vom Weihnachtsgeld nochmal 600€ an meinen Treuhänder abgegeben.

Wird das trotzdem einbehalten oder kann ich damit rechnen das der Treuhänder mir dies auszahlt?
Gibt es dafür eine Art Frist?

Lieben Gruß und schönen Tag euch :)
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändung nach Abtretungsfrist

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Hi Levya83,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung nach Abtretungsfrist" geschaut?
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Ben1986
Wissender
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Beiträge: 355
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: Pfändung nach Abtretungsfrist

Beitrag von Ben1986 »

Soweit ich weiß gehört alles nach der Abtretungsfrist dir. Denn die Abtretungsfrist gilt Tag genau, also 3 Jahre derzeit. Ihr kriegt aber früh Weihnachtsgeld 👍 Alles was zuviel von deinen Lohn einbehalten wurde bekommst du bei Zeit vom Treuhänder zurücküberwiesen. Meistens reicht auch nochmals als Erinnerung eine Mail an den Treuhänder, so war es bei mir und dann ging es relativ fix.
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Zuletzt geändert von Ben1986 am 19. Nov 2024, 07:43, insgesamt 1-mal geändert.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfändung nach Abtretungsfrist

Beitrag von caffery »

Gelder die nach Ablauf der Abtretungsfrist aber vor der gerichtlichen Erteilung des Restschuldbefreiung zur Masse gezogen wurden, werden normalerweise vollständig erstattet.
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