Es gibt auch keine Nachricht vom Gericht über den Beginn der Wohlverhaltensphase.
Es gibt nur einen Aufhebungsbeschluss gem. § 200 InsO vom Gericht, damit ist das Insolvenzverfahren aufgehoben und damit beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase.
Hier muss einiges von Dir drinsteht
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de
Wenn Du nichts findest, suchst Du falsch.
Dort in den Suchmasken weniger eintragen, ergibt meist ein besseres Ergebnis.
Such erstmal nur mit
- Bundesland
- Gericht
- Zeitraum (zB ab 24.03.2019)
- Dein Nachname (nicht vertippen !!)
sonst nichts.
Da muss der Eröffnungsbeschluss drinsteht, welchen IV das Gericht benannt hat, dass Du den RSB-Antrag gestellt hast usw
Wenn Du da wirklich nichts finden solltest, dann ruf mal beim Gericht an und frag da nach.
Da kann man auch Akteneinsicht beantragen.
Viel Glück !
Insolvenzdauer
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Insolvenzdauer
Danke für den Suchtip Robo, ich hatte die kompletten Daten eingegeben und nichts gefunden,
Jetzt habe ich den Eröffnungsbeschluss dort gefunden.
Gilt die 6 jährige Frist ab dem Datum der Eröffnung oder ab Antragstellung?
Danke
Jetzt habe ich den Eröffnungsbeschluss dort gefunden.
Gilt die 6 jährige Frist ab dem Datum der Eröffnung oder ab Antragstellung?
Danke
0
Re: Insolvenzdauer
Die sechsjährige Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wichtig: Du solltest sofort einen einfachen, schriftlichen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Kannst du auch eine Akteneinsicht beim Gericht vornehmen, um den aktuellen Stand der Dinge zu überprüfen.
0