Insolvenzdauer

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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Insolvenzdauer

Beitrag von robo »

Es gibt auch keine Nachricht vom Gericht über den Beginn der Wohlverhaltensphase.

Es gibt nur einen Aufhebungsbeschluss gem. § 200 InsO vom Gericht, damit ist das Insolvenzverfahren aufgehoben und damit beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase.

Hier muss einiges von Dir drinsteht
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de

Wenn Du nichts findest, suchst Du falsch.
Dort in den Suchmasken weniger eintragen, ergibt meist ein besseres Ergebnis.
Such erstmal nur mit
- Bundesland
- Gericht
- Zeitraum (zB ab 24.03.2019)
- Dein Nachname (nicht vertippen !!)
sonst nichts.
Da muss der Eröffnungsbeschluss drinsteht, welchen IV das Gericht benannt hat, dass Du den RSB-Antrag gestellt hast usw

Wenn Du da wirklich nichts finden solltest, dann ruf mal beim Gericht an und frag da nach.
Da kann man auch Akteneinsicht beantragen.

Viel Glück !
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Kiagon
Mitglied
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Registriert: 7. Jan 2021, 16:32

Re: Insolvenzdauer

Beitrag von Kiagon »

Danke für den Suchtip Robo, ich hatte die kompletten Daten eingegeben und nichts gefunden,
Jetzt habe ich den Eröffnungsbeschluss dort gefunden.
Gilt die 6 jährige Frist ab dem Datum der Eröffnung oder ab Antragstellung?
Danke
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cesara38
Mitglied
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Registriert: 20. Aug 2021, 12:52

Re: Insolvenzdauer

Beitrag von cesara38 »

Die sechsjährige Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wichtig: Du solltest sofort einen einfachen, schriftlichen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Kannst du auch eine Akteneinsicht beim Gericht vornehmen, um den aktuellen Stand der Dinge zu überprüfen.
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