Insolvenzdauer
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Insolvenzdauer
Meine Privatinsolvenz wurde am 25.03.2019 eröffnet.
Von meinem Verwalter höre ich ausser den laufenden Abzügen von meinem Gehalt gefühlt seit Jahren nichts.
Zumindest fünf Jahre sind ja nun rum, wie lang muss ich bis zum Ende des Verfahrens warten?
Ich könnte ab Februar 2025 in Rente gehen und würde gern noch zwei Jahre weiter arbeiten, welche Folgen bzgl. Lohnpfändung hat das für mich?
Von meinem Verwalter höre ich ausser den laufenden Abzügen von meinem Gehalt gefühlt seit Jahren nichts.
Zumindest fünf Jahre sind ja nun rum, wie lang muss ich bis zum Ende des Verfahrens warten?
Ich könnte ab Februar 2025 in Rente gehen und würde gern noch zwei Jahre weiter arbeiten, welche Folgen bzgl. Lohnpfändung hat das für mich?
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Insolvenzdauer
Ich gehe stark davon aus, dass das eigentliche Verfahren bereits abgeschlossen wurde und du dich in der Wohlverhaltensphase befindest, oder?
Die sollte dann also ab dem 25.03.2025 beendet sein, weil du noch nach dem alten Recht das Verfahren eröffnet hast.
Du bekommst dann die Restschuldbefreiung ca 1-2 Monate später vom Gericht zugesendet.
Das würde also bedeuten, wenn du im Februar und März Gehalt bekommst, dann würdest du evtl. bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Du müsstest deinem Treuhänder auch über eventuelle Änderungen informieren - also wenn du in Rente gehst.
Wenn du aber ganz normal - so wie jetzt - weiter arbeitest, dann sollte sich nichts ändern.
Die sollte dann also ab dem 25.03.2025 beendet sein, weil du noch nach dem alten Recht das Verfahren eröffnet hast.
Du bekommst dann die Restschuldbefreiung ca 1-2 Monate später vom Gericht zugesendet.
Das würde also bedeuten, wenn du im Februar und März Gehalt bekommst, dann würdest du evtl. bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Du müsstest deinem Treuhänder auch über eventuelle Änderungen informieren - also wenn du in Rente gehst.
Wenn du aber ganz normal - so wie jetzt - weiter arbeitest, dann sollte sich nichts ändern.
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Re: Insolvenzdauer
ich hoffe doch, dass die Wohlverhaltensphase läuft. Wo kann ich das einsehen. ich dachte, dass ich durch die laufenden Lohnpfändungen das Verfahren kann
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Insolvenzdauer
Da bei Ihnen anscheinend die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, hätten Sie (wahrscheinlich) gar einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen können; dann wäre Ihr Verfahren bereits am 25.03.2024 beendet gewesen. Waren zu diesem Zeitpunkt die Kosten gedeckt, können Sie sogar jetzt noch den Antrag stellen, dann wären Sie ab Antragstellung dran. Ds alles können Sie entweder beim Treuhänder mal erfragen. Oder, wenn der Ihnen keine Auskunft gibt, gehen Sie einfach zum Insolvenzgericht und gucken in Ihre Akte dort.
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Re: Insolvenzdauer
okay, danke für den Hinweis. Hätte mich der IV nicht über diese Möglichkeit informieren müssen?
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Re: Insolvenzdauer
Kennst Du die Möglichkeit, unter Insolvenzbekanntmachungen den Status des Verfahren zu kontrolieren oder zu erfahren??
Dort bekommst Du die Antworten.
Wenn Du das nicht kennst, schick mir eine PN.
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- Wissender
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- Registriert: 19. Jan 2024, 11:37
Re: Insolvenzdauer
Ob er muss, glaube ich nicht, weiß ich aber nicht sicher.
Meiner hat es aber damals gemacht. ca 6 Monate vor Ablauf der 5 Jahre kam ein Schreiben von ihm, das alle Kosten gedeckt sind, und ich einen Antrag diesbezüglich stellen kann.
Was ich dann letztendlich auch gemacht habe, und somit ein Jahr gespart habe.
Meiner hat es aber damals gemacht. ca 6 Monate vor Ablauf der 5 Jahre kam ein Schreiben von ihm, das alle Kosten gedeckt sind, und ich einen Antrag diesbezüglich stellen kann.
Was ich dann letztendlich auch gemacht habe, und somit ein Jahr gespart habe.
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Re: Insolvenzdauer
Noch eine Frage: Muss ich die RSB gesondert beantragen oder erfolgt das automatisch?
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Re: Insolvenzdauer
Die hast Du (hoffentlich) zusammen mit dem Inso-Antrag beantragt, also wohl im März 2019.
Hast Du den Inso-Antrag alleine gemacht ?
Wenn Du ihn zusammen mit einer Schuldnerberatung gemacht hast, dann hat die sicher darauf geachtet, dass Du auch den Antrag auf RSB unterschrieben hast.
Du brauchst das jetzt nicht mehr gesondert beantragen, das erfolgt jetzt automatisch.
Hast Du den Inso-Antrag alleine gemacht ?
Wenn Du ihn zusammen mit einer Schuldnerberatung gemacht hast, dann hat die sicher darauf geachtet, dass Du auch den Antrag auf RSB unterschrieben hast.
Du brauchst das jetzt nicht mehr gesondert beantragen, das erfolgt jetzt automatisch.
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Re: Insolvenzdauer
Den Antrag auf RSB habe ich gestellt. Das wurde auch vom Gericht bestätigt. Habe nur etwas kalte Füße, da ich seit dem Beschluss vom 25.03.2019 nichts mehr vom Gericht gehört habe. EIne Nachricht über den Beginn der Wohlverhaltensphase habe ich auch nicht bekommen, weder vom Gericht noch vom IV.
Im Portal Insolvenzbekanntmachungen finde ich garkeinen Eintrag.
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