Das Leben danach...

Life! Im Forum Schuldenprobleme werden sachbezogene Fragen rund ums Thema Ver- und Überschuldung diskutiert. Da es für für Schuldner daneben viele Themen gibt, die nicht direkt mit diesen Sachfragen oder Informationen zu tun haben, sondern mit persönlichen, sozialen, familiären oder beruflichen Ursachen und Folgen der Ver- und Überschuldung, haben wir dieses Forum eingerichtet. Im Forum Life! können z.B. diese Themen diskutiert werden: Schulden belasten oft Beziehungen und Partnerschaften: Wie wird man damit fertig? Oder mit dem Druck, wenn Schulden eines Partners eine neue Beziehung von Anfang an belasten? Lebenspraktische Erfahrungen: Wie vermittelt man z.B. den Kindern, dass das mit den Nike-Schuhen nicht geht? Wie wird man selbst damit fertig, wenn man auf einiges verzichten muss? Konsum und Verhältnis zu Geld: Hat sich meine Einstellung zu Geld und Konsum durch die Überschuldung geändert? Kochrezepte für die letzten '3 Tage vor dem Ersten' und andere Tipps , die den eh' schon schmalen Geldbeutel entlasten helfen.
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katie83
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von katie83 »

robo hat geschrieben: 8. Okt 2024, 14:51
Ben1986 hat geschrieben: 8. Okt 2024, 14:09 … fühlt man sich einfach freier aufgrund der Schuldenfreiheit….
„Schuldenfreiheit“ … na ja … die Schulden sind ja nicht weg …
… frag mal Deine Gläubiger …
sie können eben nur (legal) nicht mehr eingetrieben werden.

Aber ich versteh natürlich, was Du meinst.
Alles Gute weiterhin!
Und Achtung: nach einigen Jahren probieren einige Gläubiger z.B. mit alten Vollstreckungsbescheiden Geld einzufordern. Wenn man dann freiwillig überweist, wenn man schon lange nicht mehr dran gedacht hat dann kann man das Geld nicht mehr zurückfordern. Steht so auch in der Restschuldbefreiung. Alte Titel sollte man
zurückfordern.
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Ben1986
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Ben1986 »

Natürlich kommt sowas vor bei mir hat nur einer eine not Urkunde und die wurde mir auch ausgehändigt nach Bezahlung als erledigt.
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Ben1986
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Ben1986 »

Edit : es bestanden auch keine Titel vor der Inso bzw während des Verfahrens, aber du hast natürlich Recht @katie83 ,da muss man aufpassen, ansonsten ist die Kohle weg.
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Ruhrpottmensch
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Da ich ja jetzt auch nach 6 Jahren (altes Recht) mit der Inso "durch" bin... Mal ein kleines Fazit von mir:

Viel hat sich jetzt im Vergleich zu vor einem oder gar 12 Monaten nicht verändert. ;)
Tatsächlich war es bei mir mit dem "reinrutschen" in die Wohlverhaltensphase total ruhig, auch finanziell. Ich habe eigentlich nicht viel von der Inso gespürt, das Geld war - wie in den zahlreichen Jahren davor schon - immer "knapp", ich habe schon lange vor der Inso gelernt, sehr "sparsam" zu leben. Daher hat das mit/in der Inso eigentlich keinen großen Unterschied gemacht.

Und so wird es wohl auch jetzt weitergehen... Ich werde in meinem Leben wohl nie wieder auf "goldenen Münzen" gebettet sein (wollen!) und immer gerade das nötigste zum Leben haben. Das ist auch okay so, auch durch die Inso habe ich nochmals einen ganz anderen Umgang mit Geld & "Werten" gelernt, habe an ganz, ganz vielen Stellen meinen eigenen Konsum überdacht und dabei oft erlebt wieviel Geld man eigentlich für unnötiges Zeug ausgibt/früher mal ausgegeben hat.

Das ich mich "damals" mit einem sehr großen Bankkredit (der zuletzt eigentlich nur ein Versuch der Umschuldung war) so dermaßen verschuldet habe, tut immer noch "weh", zeigt mir aber eben auch jeden Tag auf, es in Zukunft besser zu machen und nur noch das zu kaufen was man sich am Ende des Tages auch leisten kann und vor allem auch braucht. Und nicht ständig "Neues" (unnötiges) Zeuch zu kaufen...

Das die Gläubiger kein/kaum Geld gesehen habe... Tut mir - um ehrlich zu sein - weniger "leid". Grad bei dem großen Posten sind sehr große (Finanzstarke) Unternehmen/Banken mit dabei... Denen tun meine "paar Kröten" sicherlich nicht weh. Zwei Posten aus der jetzt erteilten Restschuldbefreiung waren aber tatsächlich echt "dumm" von mir und in der Nachschau auch echt unnötig. Da tun mir die Gläubiger tatsächlich auch ein bisschen leid, es waren zwar im Vergleich zum Bankkredit keine wirklich großen Summen, aber das hätte ich vor der Inso vielleicht anders erledigt gehabt.

Insofern habe ich jetzt nach Ende der Inso gar nicht mal so ein großes Gefühlschaos, ich freue mich natürlich, bin auch erleichtert dass ich diesen "Schuh" endlich losgeworden bin, habe aber hauptsächlich aus der Inso für die Zukunft gelernt.
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robo
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von robo »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 21. Okt 2024, 09:34 ...
Zwei Posten aus der jetzt erteilten Restschuldbefreiung waren aber tatsächlich echt "dumm" von mir und in der Nachschau auch echt unnötig. Da tun mir die Gläubiger tatsächlich auch ein bisschen leid,
...
Es steht Dir ja frei, diese Schulden (trotz RSB) jetzt zu bezahlen ...
(oder wenigstens einen Teil davon, quasi als "Entschuldigung").

Die Schulden sind ja nicht weg,
die Gläubiger können jetzt dank RSB eben nur nichts mehr bei Dir vollstrecken.
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mischa1981
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von mischa1981 »

robo hat geschrieben: 21. Okt 2024, 11:50
Ruhrpottmensch hat geschrieben: 21. Okt 2024, 09:34 ...
Zwei Posten aus der jetzt erteilten Restschuldbefreiung waren aber tatsächlich echt "dumm" von mir und in der Nachschau auch echt unnötig. Da tun mir die Gläubiger tatsächlich auch ein bisschen leid,
...
Es steht Dir ja frei, diese Schulden (trotz RSB) jetzt zu bezahlen ...
(oder wenigstens einen Teil davon, quasi als "Entschuldigung").

Die Schulden sind ja nicht weg,
die Gläubiger können jetzt dank RSB eben nur nichts mehr bei Dir vollstrecken.
Darf man das? Nicht, dass sich andere Gläubiger melden wenn man nach der RSB Gläubiger bevorzugt.
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mischa1981
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von mischa1981 »

@Ruhrpottmensch

Mach dich mal selbst nicht so runter. Jeder hat seine eigenen Gründe, warum er in der Insolvenz gelandet ist.

Ich hab nun seit Anfang Mai 2024 RSB und führe seit Anfang der Insolvenz streng ein Haushaltsbuch. Man kann sich auch durchaus mal was gönnen, wenn es ins Budget passt. Momentan bin ich selbst auch noch ein bisschen am Sparen, will mir einen gescheiten höhenverstellbaren Tisch und Bürostuhl (keinen IKEA Markus) gönnen, da ich auch Home Office mache.

Man darf sich durchaus finanzielle Ziele setzen, solange man nicht wieder in alte Gewohnheiten ausbricht und über seine Verhältnisse lebt. Mir gehts zur ZEit richtig gut, hab wieder Geld übrig und nage nicht am Hungertuch. Mein Luxus in der Woche ist dann beispielsweise mal was vom lokalen Restaurant zu bestellen, das reicht mir schon als Luxusgut.

Sowas wie jedes Jahr verreisen kann ich mir als Single eh nicht leisten, man muss halt realistisch bleiben. Aber Allgemein kann ich nur sagen, seit der Insolvenz hab ich definitiv gelernt mit Geld umzugehen und auch nicht jeden Pfennig fünfmal umdrehen zu müssen, wenn man intelligent wirtschaftet.
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Shopgirl
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Shopgirl »

mischa1981 hat geschrieben: 21. Okt 2024, 16:08

Darf man das? Nicht, dass sich andere Gläubiger melden wenn man nach der RSB Gläubiger bevorzugt.
Es gibt keine Gläubigerbevorzugung nach der Inso. Du kannst nach dem Verfahren von den Inso-Forderungen zahlen, was immer du willst. Oder auch eben nicht. (Du hättest die Gläubiger sogar schon während des Verfahrens aus dem Unpfändbaren bezahlen dürfen.)
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Itak65
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Itak65 »

@shopgirl Guten Abend heisst es nicht man darf zahlungen nur an den insoverwalter leisten und keinen gläubiger bevorzugen aber das Thema ist interessant.
Lg itak65
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Ben1986
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Ben1986 »

Es ist so wie Shopgirl sagt, dennoch hab ich den Vbuh Gläubiger erst nach der RSB bezahlt, komisch ist irgendwie ne Kopfsache obwohl ich hätte aus dem unpfändbaren bedienen können.

Gläubigerbevorzugung wäre es wenn man aus den pfändbaren den Gläubiger bedient was in die Masse gehört und dementsprechend auf alle Gläubiger verteilt wird. Was eigentlich so gut wie nicht geht,wenn man Arbeitnehmer ist und der pfändbare Betrag eh automatisch vom Arbeitgeber an den Treuhänder abgeführt wird.
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