lolazasa hat geschrieben: ↑15. Aug 2024, 18:53
Auto kannst du behalten.Wenn sie es in eine billigere Kiste umtauschen wollen Einspruch einlegen.
Ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen bzw. beantworten. Wogegen sollte ein solcher Einspruch wirken?... Dass dem IV verboten wird, das 11k-teure Auto in ein günstigeres umzutauschen?
Erstmal muss geklärt werden, dass das Auto für die Arbeit unverzichtbar ist. Dies scheint hier womöglich der Fall zu sein. Im zweiten Schritt würde dann der Wert des Autos geschätzt. Dies für einen IV gerne von einem Fachhändler und dann auch schriftlich.
Wenn dann im dritten Schritt der IV der Meinung ist, dass auch ein günstigeres Auto für die Arbeit ausreicht, dann interessiert sich der IV naturgemäß für die Differenz, welche dann in die Masse wandert. Und eine Erhöhung der Masse ist nun mal dessen Job. Klar, der Schuldner kann diese Differenz natürlich auch aus seinem Unpfändbaren bezahlen, aber bei einem 11k-Auto würde das sehr viel werden.
In meinem Fall sollte ich ein schriftliches Kaufangebot samt Gutachten (auf meine Kosten) eines Fachhändlers einholen. Das Angebot betrug 3,5k. Damit ich das Auto behalten durfte (ich benötige dies erwiesenermaßen für die Arbeit), musste ich dem IV 500Euro aus meinem Unpfändbaren zahlen. Klar, jeder IV arbeitet dahingehend im Detail anders. Aber nur mal zur Orientierung.
Zur ersten Frage: du teilst dem Gerichtsvollzieher mit - das kannst du auch jetzt schon per Telefon machen - dass du einen Antrag auf Insolvenz stellen wirst. Wie er damit umgeht, kann dir ebenfalls niemand pauschal beantworten. Vielleicht sagt er: "Okay, ich lege den Fall drei Wochen zur Seite".