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Nutzername83 hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 16:37
Darf man in der WVP eigentlich auch wieder einen Dispo bei der Bank haben, falls diese ihn bewilligt? Oder sollte man das lieber lassen?
Du sagst es schon: „falls diese ihn bewilligt“, darfst du das.
Ob es toll ist direkt, sogar noch während der Wohlverhaltensphase Schulden machen zu „dürfen“ steht auf einem anderen Blatt.
Nutzername83 hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 16:37
Darf man in der WVP eigentlich auch wieder einen Dispo bei der Bank haben, falls diese ihn bewilligt? Oder sollte man das lieber lassen?
Ist deine Frage ernst gemeint? Ich hoffe nicht, weil Spielsucht, Angst vor Versagungsgründen, aber am besten in der WHP gleich ein Dispo.
Für was, zum zocken?
Neue Schulden machen größter Fehler den man gleich nach der Insolvenz oder während WVP machen kann. Naja kann nur davor abraten ,Dispozinsen bei einer Bank mal von abgesehen. Musst du natürlich selbst Wissen. Da finde ich auch den forscheren Ton der User hier angebracht,da schaufelst du dir dein eigenes Grab finanziell. Das wichtigste sind halt die Ausgaben die man auch braucht wie Strom,Miete, evtl Internet und Essen und Trinken.
Nutzername83 hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 16:37
Darf man in der WVP eigentlich auch wieder einen Dispo bei der Bank haben, falls diese ihn bewilligt? Oder sollte man das lieber lassen?
Bei unangemessenen Schulden in der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung verwehrt bleiben. Daher ist auch alleine der Versuch neue Schulden zu machen sehr dumm. Man weiß nie welche Spirale man damit öffnet.
Hast du wieder Lust auf Zocken? Falls ja, dann kümmere dich bitte um deine Spielsucht.
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 18:54
Bei unangemessenen Schulden in der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung verwehrt bleiben. Daher ist auch alleine der Versuch neue Schulden zu machen sehr dumm. Man weiß nie welche Spirale man damit öffnet.
Was sollen das denn für Schulden sein? Gibt da einen § zu?
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 18:54
Bei unangemessenen Schulden in der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung verwehrt bleiben. Daher ist auch alleine der Versuch neue Schulden zu machen sehr dumm. Man weiß nie welche Spirale man damit öffnet.
Was sollen das denn für Schulden sein? Gibt da einen § zu?
Ich hatte dies mal beim RA Solmecke auf der Webseite gelesen.
Ich habe jetzt nochmal den Link herausgesucht.
Deine Frage nach dem Paragraphen kann ich dir aber nicht beantworten.
Nutzername83 hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 16:37
Darf man in der WVP eigentlich auch wieder einen Dispo bei der Bank haben, falls diese ihn bewilligt? Oder sollte man das lieber lassen?
Bei unangemessenen Schulden in der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung verwehrt bleiben. Daher ist auch alleine der Versuch neue Schulden zu machen sehr dumm. Man weiß nie welche Spirale man damit öffnet.
Hast du wieder Lust auf Zocken? Falls ja, dann kümmere dich bitte um deine Spielsucht.
Ist die Frage, was „unangemessen“ bedeutet?! Meine Bank meinte, es wäre möglich. Ich werds aber wohl lassen, zur Sicherheit. Und nein, zocken will ich nicht (damit bin ich durch, und es ist auch so ziemlich unmöglich, da ich überall gesperrt bin). Aber danke für den Hinweis, ich kümmere mich um meine Sucht!
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 19:10
Ich hatte dies mal beim RA Solmecke auf der Webseite gelesen.
Ich habe jetzt nochmal den Link herausgesucht.
Deine Frage nach dem Paragraphen kann ich dir aber nicht beantworten.
Das klingt sehr schwammig und nach erhobenem Zeigefinger. Es dürfte doch rein rechtlich nichts dagegen sprechen, neue Kredite aufzunehmen. Das Problem wird halt sein, dass einem die keiner gibt.
mischa1981 hat geschrieben: ↑21. Apr 2024, 13:49
...
Praxis ungleich Theorie sag ich da nur.
Oder:
Unverschämter Insolvenzverwalter - und duckmäuserischer Schuldner !
Naja wenn du das so siehst? Ich hab mir genug zu Schulden kommen lassen und habe nur Interesse, meine Schulden loszuwerden und das darf ich seit Oktober 2020 innerhalb von 3 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens.
Ich hab auch mit meiner Mutter drüber gesprochen, die ebenfalls in der Insolvenz war, damals nach der Scheidung von meinem Vater war sie auch überschuldet und hat das 6-jährige Verfahren durchgemacht. Ihr Insolvenzverwalter hat ähnliche Dinge verlangt und sie meinte "Mach es halt, wenn es fertig ist, bist du deine Schulden los".
Bis zum 6.5. ist es eh nicht mehr lange und dann bin ich ohnehin durch