robo hat geschrieben: ↑20. Apr 2024, 21:15
mischa1981 hat geschrieben: ↑20. Apr 2024, 11:07
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Mein Vorteil in dem Sinne war, dass ich enterbt worden bin,
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wäre nicht nötig gewesen - auch ein 'Insolaner' hat das Recht, ein Erbe einfach auszuschlagen, ohne dass er Sanktionen (zB seitens des IV) zu befürchten hätte
mischa1981 hat geschrieben: ↑20. Apr 2024, 11:07
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er wollte aber dennoch eine notarielle Bestätigung, dass ich meinen Pflichtteil nicht einklagen werde.
Verlangen kann man ja vieles ... aber ob man es bekommt ?
Hat er es bekommen ? Hast Du den Wunsch Deines IV erfüllt ?
(Vermutlich "ja") - und dann: Wer hat den Notar bezahlt ?
Ja, ich bin zum Notar gegangen und habe 80 Euro dort liegen lassen und mir es sogar gleich dreifach ausfertigen zu lassen, dass ich meine grob 2.000 Euro Pflichtteil nicht einklagen werde. Der Notar hat auch gesagt, das ist eigentlich unnötig, da man den Pflichtteil nicht einfordern muss, sondern ihn einfach ausschlagen kann.
Ich habe das auch mehrfach getan, die Sekretärin vom Insolvenzverwalter wollte davon aber nix hören und hat verlangt, dass ich das notariell mache. Und da ich meinen Frieden damit schließen wollte und keinen Rechtsbeistand habe, der mir da kurz mal aushelfen könnte, hab ich das eben gemacht.
Der Witz war dann aber, dass der Insolvenzverwalter meine Stiefmutter noch angeschrieben hat, dass ich mich in der Insolvenz befinde und sie sollte dann schriftlich bestätigen, dass ich von ihr nichts einklagen werde.
Praxis ungleich Theorie sag ich da nur.