Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

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schwarzwaldbote
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von schwarzwaldbote »

bamhamer hat geschrieben: 9. Mär 2024, 22:04
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 9. Mär 2024, 21:49 Hier sind wohl die Emotionen etwas durch die Decke gegangen. Wahrscheinlich fühlt sich der Rechtspfleger ebenfalls nicht angemessen behandelt und das alles nur, weil die Gerichtskosten noch nicht beglichen sind.

Vielleicht sollte man zur sachlichen Lösung des Problems zurück kommen. Es ist unbestreitbar, die Gerichtskosten müssen irgendwie bezahlt werden. Wäre es nicht eine Möglichkeit 20 Euro Ratenzahlung anzubieten?!


Nein. wie bereits geschrieben lebe ich von Bürgergeld. abzüglich meiner fixkosten bleibt mir im monat kaum was übrig zumal ich bereits andere Behörden mit ratenzahlungen bedienen muss.

und zum thema emotionen:
inwiefern habe den herrn nicht angemessen behandelt?
er hat nachdem ich den antrag plus belege eingereicht habe mitgeteilt, dass er die Originale will und die Kopien nicht akzeptiert. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde mir nicht mitgeteilt.
Danach hat er den Antrag einfach ignoriert und die Rechnung kommentarlos an die Landesjustizkasse übergeben ohne den Antrag zu bearbeiten.

Dafür gibt es keine Entschuldigung zumal es auch rechtswidrig ist.

Wenn der Herr seine Arbeit nicht mag oder nicht richtig machen kann ist er wohl im falschen Beruf. Wenn er daraufhin angesprochen wird und dann eine persönliche Fehde daraus macht sollte das eigentlich zu Konsequenzen durch den Arbeitgeber führen.

Ich bin es einfach Leid was diese Beamten sich alles erlauben können.


PS: Das alles hätte von vornherein vermieden werden können wenn die Gesetzestexte nicht extra so formuliert wären dass man solchen Charakteren Spielraum gibt...
Ich kann ihren Unmut durchaus verstehen, aber lese auch aus ihren Posts heraus das ihre Wortwahl bei den einen oder anderen auch auf Unmut stoßen kann.
Ich an Ihrer stelle hätte, wenn wg, keinerlei Besserung ihrer Lebenssituation eine Stundung in Betracht kommt, auch wie Nie mehr Schulden schreibt, wenigstens, nachdem ich dem Gericht genau aufgeschlüsselt mitgeteilt hätte, wie hoch meine Ausgaben sind, eine Ratenzahlung vom 5-10 Euro/Monat angeboten. Und diese Summe, bin ich der Meinung, kann man auch mit Bürgergeld bezahlen. Umgerechnet währen das max. ca. 43 Cent pro Tag.
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robo
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von robo »

Warum sollte 'banhamer' hier etwas bezahlen ?
Gilt denn Recht und Gesetz in Bayern nicht ??
Oder nur nicht bei DIESEM "Rechtspfleger" ???

Hier mal der Text, wie es auch gehen kann - Zitat:

" ... aufgrund Ihrer geringen Einkommensverhältnisse bleiben die Gerichtskosten gem. § 10 KostVfg. unerhoben. Das Insolvenzverfahren ist erledigt. Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
...
Justizhauptsekretärin
Zitat Ende.

"unerhoben" ... wieder ein neues Wort in 'Beamtendeutsch' gelernt.
"Wie wünschen Ihnen alles Gute".
So einen freundlichen Satz hat mir, glaube ich, eine deutsche Behörde zuvor noch nie geschrieben.
Ich habe mich wirklich sehr darüber gefreut!

Lass Dich von den komischen Meinungen hier nicht beirren, banhamer.
"Juristisch" kann ich Dir leider nicht weiterhelfen - ich hoffe, Du findest den richtigen Weg.
Diese Forderung gegen Dich ist einfach ein Unding !
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

schwarzwaldbote hat geschrieben: 10. Mär 2024, 13:03 Ich kann ihren Unmut durchaus verstehen, aber lese auch aus ihren Posts heraus das ihre Wortwahl bei den einen oder anderen auch auf Unmut stoßen kann.
Ich an Ihrer stelle hätte, wenn wg, keinerlei Besserung ihrer Lebenssituation eine Stundung in Betracht kommt, auch wie Nie mehr Schulden schreibt, wenigstens, nachdem ich dem Gericht genau aufgeschlüsselt mitgeteilt hätte, wie hoch meine Ausgaben sind, eine Ratenzahlung vom 5-10 Euro/Monat angeboten. Und diese Summe, bin ich der Meinung, kann man auch mit Bürgergeld bezahlen. Umgerechnet währen das max. ca. 43 Cent pro Tag.

puuuh ok, um welche Wortwahl geht es denn genau? Ich bin mir nämlich nicht sicher mit welchen Formulierungen ich so unverschämt war dass der Herr Rechtspfleger jetzt eine persönliche Fehde gegen mich führt.

Ich frage mich nur was andere an meiner Stelle getan hätten wenn man seit dem ersten Kontakt zu dem netten Herren schikaniert und angelogen wurde...

Warum muss ich eine Ratenzahlung vorschlagen wenn der Antrag ganz klar vorsieht dass man auch eine Stundung beantragen kann?

Zu ihrer meinung dass man in jedem Fall 5 bis 10 euro im monat übrig hat um eine weitere Ratenzahlung zu bedienen möchte ich nur entgegnen dass das genau das Problem an der Sache ist. So denkt auch wohl der nette Herr vom Amt weshalb er auf biegen und brechen versucht einem eine Stundung zu verwehren.

Und wieso das alles: weil der Gesetzgeber das Gesetz so formuliert hat dass solche Charaktere ihr krankes Spiel mit den Bürgern treiben können. Für mich absolut unverständlich.

Die letzte Frage die sich mir stellt ist:

Wann kommt denn überhaupt eine Stundung in Frage wenn selbst ein Bürgergeld bezieher über ausreichend Einkommen verfügt?
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

robo hat geschrieben: 10. Mär 2024, 18:31 Warum sollte 'banhamer' hier etwas bezahlen ?
Gilt denn Recht und Gesetz in Bayern nicht ??
Oder nur nicht bei DIESEM "Rechtspfleger" ???

Hier mal der Text, wie es auch gehen kann - Zitat:

" ... aufgrund Ihrer geringen Einkommensverhältnisse bleiben die Gerichtskosten gem. § 10 KostVfg. unerhoben. Das Insolvenzverfahren ist erledigt. Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
...
Justizhauptsekretärin
Zitat Ende.

"unerhoben" ... wieder ein neues Wort in 'Beamtendeutsch' gelernt.
"Wie wünschen Ihnen alles Gute".
So einen freundlichen Satz hat mir, glaube ich, eine deutsche Behörde zuvor noch nie geschrieben.
Ich habe mich wirklich sehr darüber gefreut!

Lass Dich von den komischen Meinungen hier nicht beirren, banhamer.
"Juristisch" kann ich Dir leider nicht weiterhelfen - ich hoffe, Du findest den richtigen Weg.
Diese Forderung gegen Dich ist einfach ein Unding !

Ich bin ganz deiner Meinung.

Und ja, ich hoffe dass das Landgericht zu einem anderen Schluss kommt als der Herr RP mit dem ich bisher die Ehre hatte.

Aber wie bereits gesagt: das Hauptproblem ist mMn. der § 4a InsO.
Zitat:
"Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken."

Der Satz ist so vage formuliert dass ihn jeder Rechtspfleger auslegen kann wie er möchte.
Es gibt keinerlei konkrete Kriterien für die Stundung.
Das ist die Ursache für diese Situation.
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robo
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von robo »

Der §, den der hiesige Rechtspfleger genannt hat, findet sich im Landesrecht BW:

§ 10 KostVfg
"(1) ... darf der Kostenbeamte vom Ansatz der Kosten nur dann absehen, wenn das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners zur Zahlung offenkundig oder ihm aus anderen Vorgängen bekannt ist oder wenn sich der Kostenschuldner dauernd an einem Ort aufhält, an dem eine Beitreibung keinen Erfolg verspricht. Das dauernde Unvermögen des Kostenschuldners ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil er möglicherweise später einmal in die Lage kommen könnte, die Schuld ganz oder teilweise zu bezahlen. Wenn dagegen bestimmte Gründe vorliegen, die dies mit einiger Sicherheit erwarten lassen, liegt dauerndes Unvermögen nicht vor.

...

(3) Angaben im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, Feststellungen im Strafverfahren über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten (Nr. 14 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) oder Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde können dem Kostenbeamten einen Anhalt für seine Entschließung bieten. Er wird dadurch aber nicht von der Verpflichtung entbunden, selbstständig zu prüfen und zu entscheiden, ob tatsächlich Unvermögen zur Zahlung anzunehmen ist. Nötigenfalls stellt er geeignete Ermittlungen an.
..."

Zitat Ende.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docu ... 201/part/S

In der Tat, der 'Kostenbeamte' kann/darf/soll/muss in BW selbst entscheiden, ob ein "dauerndes Unvermögen" vorliegt.

Vielleicht gibt es was ähnliches in Bayern ?
Oder vielleicht steht es da in Bayern doch etwas anders ?

Wenn Du noch jung und gesund bist und einen Job in Aussicht haben könntest,
dann könnte man den Kostenbeamten vielleicht verstehen.

Je älter und kränker und je weniger Aussicht auf einen Job ... um so unverständlicher wäre seine Entscheidung. Er könnte seine Forderung ja auch erstmal stunden, beitreiben kann er sie ja eh nicht, so lange Du im Bürgergeldbezug bist.

Es muss ja nicht gleich " ... bleiben unerhoben ... " sein.

Alternativ nicht mehr reagieren.
Dann hast Du eben neue Schulden (was, zugegeben, recht doof wäre nach einem Insoverfahren).
Dann kommt vielleicht irgendwann noch einmal ein Vollstreckungsbeamter zu Dir nach Hause
und wenn der sein Protokoll geschrieben hat: " ... fruchtlose Pfändung ...", hast Du erstmal zwei (oder drei ?) Jahre Ruhe - und bis dahin ist Dein "Freund" vielleicht in Rente, versetzt oder wer weiß, was sonst noch alles sein kann.

Mein Beileid.
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Shadow
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Shadow »

Jetzt mal kurz und knapp, es wird auch bemängelt, dass keine Originale Unterlagen vorliegen, warum nicht einfach vorbeifahren und die Originalen Unterlagen einmal vorlegen und gut ist? Wobei die Frage bleibt, ob er sich jetzt noch damit zufriedengibt. Im nächsten Teil heißt es dann auch, dass genug Geld vorhanden ist. Generell geht der Staat erst einmal davon aus, dass du auch im Bürgergeld einige Sachen abstottern kannst. Ich denke da z.B. an einen Strafbefehl, wo Tagessätze geleistet werden müssen. Da wird dann auch eine Ratenzahlung verlangt und nicht einfach drauf verzichtet.

Den ganzen Schriftverkehr kennen wir nicht, da fühlen sich wohl beide Seiten angegriffen und ungerecht behandelt. Dummerweise sitzt der Rechtspfleger am Ende am längeren Hebel... anstatt also groß zu argumentieren hätte ich einfach die Originalunterlagen vorbeigebracht und dann weiter geguckt.

Ich hatte bei der Beantragung nach Stundung nach der RSB keine Probleme gehabt, was dir natürlich nichts nützt. Mein Rechtspfleger hatte sich mit den ganzen Kopien zufriedengeben. Aber ich kann mich auch erinnern, dass ich mal einen Beratungsschein wollte, wegen Familenkram und Unterhalt. Bekam ich zuerst nicht, weil dort der Rechtspfleger auf Originale bestanden hatte. Ich habe die Unterlagen genommen und bin einfach hingefahren... kurz gewartet, er hat drüber geschaut und danach bekam ich meinen Beratungsschein in die Hand gedrückt...
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schwarzwaldbote
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von schwarzwaldbote »

Shadow, sehr guter Beitrag.
Trifft den Nagel auf den Kopf, und ich stimme dem voll zu.
Deshalb hätte ich so wie geschrieben, 5-10 Euro angeboten, das kann man sich auch mit Bürgergeld leisten, zumal hätte ich das mit den originalen Unterlagen auch gemacht.
Bürgergeld setzt nicht voraus das man Anspruch auf alles umsonst hat.
Weniger hilfreich finde ich das hier Antworten in Bezug neue Schulden machen usw gemacht werden.
Das sind meiner Meinung nach sehr schlechte Ratschläge.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

schwarzwaldbote hat geschrieben: 11. Mär 2024, 18:40 Shadow, sehr guter Beitrag.
Trifft den Nagel auf den Kopf, und ich stimme dem voll zu.
Deshalb hätte ich so wie geschrieben, 5-10 Euro angeboten, das kann man sich auch mit Bürgergeld leisten, zumal hätte ich das mit den originalen Unterlagen auch gemacht.
Bürgergeld setzt nicht voraus das man Anspruch auf alles umsonst hat.
Weniger hilfreich finde ich das hier Antworten in Bezug neue Schulden machen usw gemacht werden.
Das sind meiner Meinung nach sehr schlechte Ratschläge.
Meine Fragen an dich von weiter oben hast du komplett ignoriert. schade.
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imker
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von imker »

ein oh jeh von mir.

§ 4 Satz 1 InsO
§ 4b InsO
und dann § 115 ZPO.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

imker hat geschrieben: 11. Mär 2024, 20:37 ein oh jeh von mir.

§ 4 Satz 1 InsO
§ 4b InsO
und dann § 115 ZPO.
Ich bin mir nicht sicher ob ich dem folgen kann aber habe ich das so richtig verstanden:

ich muss von dem Geld dass mir monatlich zu verfügung steht miete und heizkosten abziehen und von der restlichen summe die Hälfte als monatliche rate entrichten?!?

das wäre wie ein genickbruch.
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