Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Na ja ... auch das erste Schreiben hier hatte ja schon eine Vorgeschichte ...
Nämlich die, dass zuvor bereits die Stundung bewilligt wurde.
Und es ist ja wohl kaum vorstellbar, dass ein Bürgergeld-Empfänger gleich NACH einem Inso-Verfahren direkt wieder pfändbares Einkommen oder Vermögen hat.
Was soll also die sinnfreien Androhung von "Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" ?
Das ist doch eher die Sprache von Inkassofirmen,
nicht von Beamten, die sich an Recht+Gesetz zu halten haben.
Und denen ein wenig Bürgerfreundlichkeit auch nicht schaden würde ...
Und seit wann muss ein Bürger "professionell" sein ?
Höflich - ja, aber auch das beruht ja auf Gegenseitigkeit.
Finde ich.
Aber jedem seine Meinung.
Nämlich die, dass zuvor bereits die Stundung bewilligt wurde.
Und es ist ja wohl kaum vorstellbar, dass ein Bürgergeld-Empfänger gleich NACH einem Inso-Verfahren direkt wieder pfändbares Einkommen oder Vermögen hat.
Was soll also die sinnfreien Androhung von "Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" ?
Das ist doch eher die Sprache von Inkassofirmen,
nicht von Beamten, die sich an Recht+Gesetz zu halten haben.
Und denen ein wenig Bürgerfreundlichkeit auch nicht schaden würde ...
Und seit wann muss ein Bürger "professionell" sein ?
Höflich - ja, aber auch das beruht ja auf Gegenseitigkeit.
Finde ich.
Aber jedem seine Meinung.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Ich hoffe, Sie haben Beschwerde eingelegt. Aber nun ja, wenn Sie Bürgergeld-Empfänger sind, kann eh die Gerichtskasse nichts pfänden. Dann werden die wohl irgendwann die Vollstreckung einstellen. Viel Ärger um nix.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
robo hat geschrieben: ↑2. Mär 2024, 20:24 Na ja ... auch das erste Schreiben hier hatte ja schon eine Vorgeschichte ...
Nämlich die, dass zuvor bereits die Stundung bewilligt wurde.
Und es ist ja wohl kaum vorstellbar, dass ein Bürgergeld-Empfänger gleich NACH einem Inso-Verfahren direkt wieder pfändbares Einkommen oder Vermögen hat.
Was soll also die sinnfreien Androhung von "Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" ?
Das ist doch eher die Sprache von Inkassofirmen,
nicht von Beamten, die sich an Recht+Gesetz zu halten haben.
Und denen ein wenig Bürgerfreundlichkeit auch nicht schaden würde ...
Und seit wann muss ein Bürger "professionell" sein ?
Höflich - ja, aber auch das beruht ja auf Gegenseitigkeit.
Finde ich.
Aber jedem seine Meinung.
vielen dank für die Zustimmung!
Genau, mit der Vorgeschichte (falls man sich die Mühe machen möchte und alle meine Beiträge lesen mag) sollte man gut nachvollziehen können warum ich in meinem letzten Schreiben kurz angebunden war und auf blumige Formulierungen verzichtet habe.
Ich fühle mich hier als Opfer reiner Behördenwillkür und soll dabei noch gute miene zum bösen spiel machen...
Nach 6 Jahren Insolvenz habe ich am Ende mit so einem Charakter zu tun der mit Falschaussagen versucht einem das Leben so schwer wie möglich zu machen bzw gleich wieder mit Schulden durchstarten zu dürfen.... es ist einfach ein Elend dass solche Leute in solchen Positionen arbeiten dürfen.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Darf ich höflich nachfragen was Sie in die Beschwerde reinschreiben würden?Graf Wadula hat geschrieben: ↑3. Mär 2024, 20:15 Ich hoffe, Sie haben Beschwerde eingelegt. Aber nun ja, wenn Sie Bürgergeld-Empfänger sind, kann eh die Gerichtskasse nichts pfänden. Dann werden die wohl irgendwann die Vollstreckung einstellen. Viel Ärger um nix.
Alle der 5 Punkte die ich in meinem vorletzten Post zusammengefasst habe?
Ist das Ablehnen der Verlängerung der Kostenstundung eigentlich an irgendwelche konkreten Maßstäbe gebunden oder kann das der Rechtspfleger ganz nach gusto selbst entscheiden?
Wie bereits erwähnt liest sich der § 4a InsO (der ja dem Ganzen zu Grunde liegt) ziemlich vage so dass ich nicht weiss worauf sich die Entscheidung des Gerichts eigentlich beruft.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Ja, letztlich, was sie bereits in dem Schreiben angeführt haben. Sie legen Beschwerde ein und beantragen nochmals die Verlängerung der Stundung, da Sie nicht in der Lage sind, die Kosten zurückzuerstatten. Als Einnahmen haben Sie lediglich Bürgergeld. Weitere Ersparnisse, Vermögen oder Einnahmen besitzen Sie nicht. Und dann gucken, was das LG macht.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
UPDATE:
Der Rechtspfleger hat meiner sofortigen Beschwerde natürlich nicht abgeholfen
Gründe:
Keine
Hier meine sofortige Beschwerde und das Antwortschreiben:
Der Rechtspfleger hat meiner sofortigen Beschwerde natürlich nicht abgeholfen
Gründe:
Keine
Hier meine sofortige Beschwerde und das Antwortschreiben:
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Hier sind wohl die Emotionen etwas durch die Decke gegangen. Wahrscheinlich fühlt sich der Rechtspfleger ebenfalls nicht angemessen behandelt und das alles nur, weil die Gerichtskosten noch nicht beglichen sind.
Vielleicht sollte man zur sachlichen Lösung des Problems zurück kommen. Es ist unbestreitbar, die Gerichtskosten müssen irgendwie bezahlt werden. Wäre es nicht eine Möglichkeit 20 Euro Ratenzahlung anzubieten?!
Vielleicht sollte man zur sachlichen Lösung des Problems zurück kommen. Es ist unbestreitbar, die Gerichtskosten müssen irgendwie bezahlt werden. Wäre es nicht eine Möglichkeit 20 Euro Ratenzahlung anzubieten?!
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑9. Mär 2024, 21:49 Hier sind wohl die Emotionen etwas durch die Decke gegangen. Wahrscheinlich fühlt sich der Rechtspfleger ebenfalls nicht angemessen behandelt und das alles nur, weil die Gerichtskosten noch nicht beglichen sind.
Vielleicht sollte man zur sachlichen Lösung des Problems zurück kommen. Es ist unbestreitbar, die Gerichtskosten müssen irgendwie bezahlt werden. Wäre es nicht eine Möglichkeit 20 Euro Ratenzahlung anzubieten?!
Nein. wie bereits geschrieben lebe ich von Bürgergeld. abzüglich meiner fixkosten bleibt mir im monat kaum was übrig zumal ich bereits andere Behörden mit ratenzahlungen bedienen muss.
und zum thema emotionen:
inwiefern habe den herrn nicht angemessen behandelt?
er hat nachdem ich den antrag plus belege eingereicht habe mitgeteilt, dass er die Originale will und die Kopien nicht akzeptiert. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde mir nicht mitgeteilt.
Danach hat er den Antrag einfach ignoriert und die Rechnung kommentarlos an die Landesjustizkasse übergeben ohne den Antrag zu bearbeiten.
Dafür gibt es keine Entschuldigung zumal es auch rechtswidrig ist.
Wenn der Herr seine Arbeit nicht mag oder nicht richtig machen kann ist er wohl im falschen Beruf. Wenn er daraufhin angesprochen wird und dann eine persönliche Fehde daraus macht sollte das eigentlich zu Konsequenzen durch den Arbeitgeber führen.
Ich bin es einfach Leid was diese Beamten sich alles erlauben können.
PS: Das alles hätte von vornherein vermieden werden können wenn die Gesetzestexte nicht extra so formuliert wären dass man solchen Charakteren Spielraum gibt...
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Zudem zeigt das letzte Schreiben ja gut seine Geisteshaltung:
Keine Antworten, keine Erklärungen einfach nur: abgelehnt.
Das passiert wenn man solchen Leuten nur ein wenig Macht über andere gibt...
Keine Antworten, keine Erklärungen einfach nur: abgelehnt.
Das passiert wenn man solchen Leuten nur ein wenig Macht über andere gibt...
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
und was man auch nicht ausser acht lassen sollte:
Solche Beamte verursachen mit ihrem aufgeblasenen Ego einen Rückstau in der Bearbeitung von Gerichtsangelegenheiten und die Verschwendung von Steuergeldern.
Jetzt muss sich das Landgericht damit beschäftigen. TOP
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