Überschuldet und überfordert

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robo
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von robo »

Helpme hat geschrieben: 6. Mär 2024, 08:28 Für einen Rechtsanwalt fehlt mir aber das Geld leider.
Na ja, wenn bei Dir monatlich "400,- bis 800,- €" pfändbar sind,
dann wäre es langsam Zeit mit der Übung, mit diesem monatlichen 'Minus' auch auszukommen ...
... und dann wären die 226,- € brutto für eine Erstberatung ja drin.
Oder nicht?

Wichtig ist nur: Augen auf bei der Auswahl des Anwalts und zuvor alle Fragen genau aufschreiben,
damit Du nichts vergisst.

Manchmal versuche ich ja schon, Imker zeitweise mysteriöse Wortwahl zu übersetzen ... aber hier kann ich das leider nicht, ich habe auch keine Ahnung von "Zweitverfahren" und von "vbuH", sorry.

Ich fände es nur nett und korrekt und zielführend, wenn Du hier nicht nur Fragen über Fragen stellst
(und dazu noch: " ... schick mir doch mal einen Link ..." und noch nicht einmal zehn Min selbst suchst),
sondern wenn Du Fragen an Dich auch beantworten würdest.

Aber vielleicht passt das zum "Spieler"-Charakter ?
Immer gern nehmen und nix geben ?

Wie steht es z.Zt. um Deinen "Therapie-Status" ?

Zurück zum Thema Schulden:
Ich würde versuchen, von dem, was bei Dir pfändbar ist, jetzt direkt vorrangig die "bösen" Kredite zurückzuzahlen. Es dauert ja immer ein bisschen, bis die erste Abtretung offengelegt wird und / oder der erste PFÜB dem AG oder der Bank ins Haus flattert.
Bis dahin hast Du dann jedenfalls schonmal angefangen, diese "bösen" Sachen zu tilgen,
den Rest davon dann eben danach aus dem Unpfändbaren.

Einem Spieler "viel Glück" zu wünschen ist wohl nicht angesagt, schätze ich mal.

Vielleicht besser so: Setz Dich auf Deinen Hosenboden und mach Deine Hausaufgaben ?
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imker
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von imker »

vbuH ist die Abkürzung für vorsätzlich begangenen unerlaubte Handlung und dann immer den ersten Buchstaden der Worte usw

Zweitverfahren
- das zweite Insolvenzverfahren eines Schuldners, der im ersten Insolvnezverfahren nach neuem 20er-Insolvenz-Recht nur drei Jahre "sitzen" musste, muss dann im nächsten Insolvenzverfahren nach 11 Jahre "Pause/Wartezeit" wieder die alten 5 Jahre Wohlverhaltensphase "absitzen"
das könnte auf helpme zutreffen - er hatte 2016 eine erste RSB un damit wäre das, worauf er wartet, ein Zweitverfahren
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Zuletzt geändert von imker am 6. Mär 2024, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
Itak65
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von Itak65 »

Achso vielen Dank Imker dann sage ich ihr das so.
Itak65
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imker
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von imker »

Itak65 hat geschrieben: 6. Mär 2024, 16:41 Hallo@Imker, ich habe eine Freundin der wurde 2012 schon einmal restschuldbefreiung erteilt, nun will bzw muss sie ein zweites Verfahren durchlaufen.
Leider versteht sie den Absatz nicht.
Für Zweitverfahren gilt eine Dauer von 5 Jahren, wenn dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
D.h.also das für Verfahren die vor 2020 liefen beim zweit Verfahren eine Dauer von 3 Jahren gilt?
LG itak 65
Und danke fürs lesen.
3 Jahre für die RSB mit 5 Jahren Wohlverhaltenspase, fürs Dritte Verfahren dann doch wieder 5 nach 11 Jahren - so der Rechtsstand heute

und bei Straftaten: Vollstreckungsbescheid aushalten, drei Jahre warten, dann ist der Schadensersatzanspruch verjährt, die Bezeichnung im VB stört nicht, weil die angabe von keinem Gericht g e p r ü f t, sondern nur geglaubt wurde
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Helpme
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von Helpme »

imker hat geschrieben: 6. Mär 2024, 15:30 ...bist Du ein Spaßvogel - sonst bin ich das. Ich habe um 20.12 Uhr etwas anderes empfohlen. Wenn das zu wischiwaschi war, ich kannst halt nicht besser oder will es nicht besser können.

Vielleicht erklärt Dir ein anderer gutgelaunter Mensch, was ich wohl gemeint haben könnte.

Wie schaffst Du das eigentlich, bei 3.100 EUR netto hier tagsüber aktuell zu sein?
Warum denn so eine komische Art gegen mich ?
Wenn ich das was du schreibst doch nicht richtig Verstanden habe, und vernüpftig Frage, ob es mir jemand besser erklären könnte, kann ich deine Ätzende Art gerade in einem Forum wo Menschen wirklich verzweifelt um Rat Fragen weil Schuldenberater ausgebucht sind echt nicht verstehen.
Und wie ich mit dem Netto um diese Zeit Aktiv sein kann ist ja wohl ein scherz, aber ich kann dir mal einen Tip geben..Bei Google mal Urlaub eingeben, dann kommst du vielleicht auf die Antwort.
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imker
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von imker »

nochmals für Helpme:

Vollstreckungsbescheide über sich ergehen lassen - je früher um so sicherer vergehen die 3 Jahre für eine Schadensersatzforderung ....
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Und bitte auch die Spielsucht angehen. Es wird wieder Probleme geben, wenn du in der Zukunft weiterhin den Drang hast bestimmte Spiele zu machen. Hast du dich hierfür bereits ärztliche Hilfe in Anspruch genommen?
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Ben1986
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von Ben1986 »

Oder sich ein Budget setzen was einen nicht schmerzt und nicht zocken bis die komplette Kohle leer ist. Ist eh alles beschiss in den Spielbuden ,lieber sein Geld spenden hat man wenigstens auch was davon.
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mischa1981
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von mischa1981 »

Ben1986 hat geschrieben: 7. Mär 2024, 10:15 Oder sich ein Budget setzen was einen nicht schmerzt und nicht zocken bis die komplette Kohle leer ist. Ist eh alles beschiss in den Spielbuden ,lieber sein Geld spenden hat man wenigstens auch was davon.
Habe auch das Gefühl, ohne externe Hilfe aka Suchtberatung drehen wir uns hier ewig im Kreis. Ein Insolvenzverfahren ist eben "nur" da um die vorhandenen und angemeldeten Schulden zu erlassen. Wenn aufgrund von Suchtproblematik welcher Form auch immer sich erneut in die Schulden gestürzt wird, ist der erste Ansprechpartner die Suchtberatung. Ein erneutes Insolvenzverfahren kann ohnehin frühestens 10 Jahre nach dem ersten stattfinden. Und selbst wenn dies zum zweiten Mal geschieht hab ich das Gefühl, dass die dritte Insolvenz wieder ansteht, weil die Suchtproblematik der Glücksspielsucht nicht angegangen wurde.
Das ist ein Teufelskreis ohne Ende.
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robo
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Re: Überschuldet und überfordert

Beitrag von robo »

@Ben1986: Rauchst Du ? Trinkst Du Alkohol ?
Das gehört ggf. zu den "stoffgebundenen" Süchten.
Es gibt aber eben auch "stoffungebundene" Süchte, eben wie zB Spielsucht, Arbeitssucht, Kaufsucht.
Da nützen keine "Tipps" von uns Laien hier.
Zumal ich vermute, dass 'Helpme' selbst sich gar nicht als "krank" (im Sinne von: ICD-10 F63 "Störung der Impulskontrolle" betrachtet und vielleicht ganz gern noch ein bisschen auf die Therapie wartet ... aber sorry, Ironie ist ja auch wenig hilfreich).

Helpme hat in seinem ersten Beitrag (24.2.) doch geschrieben, er kümmert sich um das Thema "Therapie" und warte auf einen Platz. Seitdem nichts mehr zu dem Thema von ihm. Auch Fragen dazu beantwortet er nicht. Wie viele andere Fragen auch nicht.

Wichtig ist ihm scheinbar nur die "Rettung" seines Autos und dass demnächst (nach seinem dann zweiten Inso-Verfahren) nichts hängenbleibt. Keine "vbuh", keine Schadensersatzforderung.
Kann man ja durchaus verstehen ...

Dass er aber so viel an Infos verlangt und so wenig selbst dafür tut, das kann ich jedenfalls nicht verstehen und deswegen bin ich hier raus.
Muss aber natürlich jeder selbst wissen.

Aber ein Hinweis noch an 'Helpme':
Weißt Du eigentlich, dass Spielsüchtige eine sehr hohe Selbstmordrate haben ?
Und wenn man bedenkt, dass das in einer 'Krankheit' (s.o.: ICD-10 F63) begründet ist
(und nicht als Entscheidung aufgrund einer Krebserkrankung o.ä. zB),
dann solltest Du, auch im Interesse Deiner Kinder, Dich engagiert um das Thema "Therapie" kümmern.
Das war es hier von mir.
Alles Gute!
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